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DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und -2-

DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
Frankfurt am Main WKN A1X3X3 
ISIN DE 000A1X3X33 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018* 
um 11:00 Uhr (MESZ) in der Asanta, Wilmersdorfer 
Straße 141, 10585 Berlin stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 eingeladen. 
 
I.  *Tagesordnung* 
 
    1. Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
       gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
       Dezember 2017 mit dem zusammengefassten 
       Lagebericht der Gesellschaft und des 
       Konzerns einschließlich des Berichts 
       des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
       2017 sowie des erläuternden Berichts des 
       Vorstandes zu den Angaben nach § 289a 
       Absatz 1, § 315a Absatz 1 des 
       Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 
       2017 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Konzernabschluss gebilligt, der 
       Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
       Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
       zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb 
       nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. 
       Die genannten Unterlagen sind der 
       Hauptversammlung vielmehr lediglich 
       zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. 
       - im Falle des Berichts des Aufsichtsrates 
       - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu 
       erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
       haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen 
       zu den Vorlagen zu stellen. 
    2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Vorstandes für das 
       Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
       im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
       Mitgliedern des Vorstandes für dieses 
       Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
    3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
       im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
       Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses 
       Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
    4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
       Abschlussprüfers und 
       Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
       für die etwaige prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und des 
       Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
       prüferische Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen* 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
       Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, 
 
       a) zum Abschlussprüfer und 
          Konzernabschlussprüfer für das 
          Geschäftsjahr 2018; 
       b) für den Fall einer prüferischen 
          Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
          und des Zwischenlageberichts (§§ 115 
          Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das 
          erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
          2018 zum Prüfer für eine solche 
          prüferische Durchsicht; sowie 
       c) für den Fall einer prüferischen 
          Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
          Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 
          WpHG) für das erste und/oder dritte 
          Quartal des Geschäftsjahres 2018 
          und/oder für das erste Quartal des 
          Geschäftsjahres 2019 zum Prüfer für 
          eine solche prüferische Durchsicht zu 
          bestellen. 
    5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
       Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
       und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei 
       Mitgliedern zusammen, die von den 
       Anteilseignern zu wählen sind. Die 
       Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
       nicht gebunden. 
 
       Die Wahl von Herrn Karl Ehlerding zum 
       Aufsichtsratsmitglied durch die 
       Hauptversammlung am 29. Januar 2013 
       erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Die Wahl von Herrn Helmut Ullrich zum 
       Aufsichtsratsmitglied durch die 
       Hauptversammlung vom 17. November 2017 
       erfolgte gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung 
       der Gesellschaft für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Der Frank D. Masuhr wurde vom Amtsgericht 
       Frankfurt am Main durch gerichtlichen 
       Beschluss vom 20. Februar 2018 zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung des Aufsichtsrates für 
       das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Vor diesem Hintergrund schlägt der 
       Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
       *a) Wahl von Herrn Sascha Hettrich als 
       Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
       Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin, 
       CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer 
       der operativen Gesellschaft INTOWN Property 
       Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2020 beschließt, zum Mitglied des 
       Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt. 
 
       Herr Hettrich ist derzeit Mitglied in 
       folgendem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat im Sinne von § 125 Absatz 1 
       Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: 
 
       * TLG IMMOBILIEN AG 
 
       und ist derzeit nicht Mitglied in 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
       im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
       2 Aktiengesetz. 
 
       Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 
       8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
       wird darauf hingewiesen, dass Herr Hettrich 
       dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der 
       Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur 
       Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen 
       wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
       ist dieser Empfehlung im Hinblick auf 
       Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex und die 
       Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG 
       gefolgt. Zwischen dem indirekt mit mehr als 
       10 % der stimmberechtigten Aktien an der 
       WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär Ouram Holding S.à r.l. und Herrn 
       Hettrich besteht eine wesentliche 
       geschäftliche Beziehung, da der 
       wirtschaftlich Berechtigte auch wesentlich 
       an der INTOWN Group und der INTOWN Property 
       Management GmbH beteiligt ist, deren CEO 
       bzw. Geschäftsführer Herr Hettrich ist. 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrates 
       bestehen keine weiteren für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
       Hettrich einerseits und den Gesellschaften 
       des WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns, 
       den Organen der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem 
       direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär andererseits. 
 
       Herr Hettrich wurde 1962 in Saarbrücken 
       geboren und studierte Immobilienökonomie an 
       der European Business School in 
       Oestreich-Winkel (Immbilienökonom ebs). 
       Zudem hat er einen Abschluss als 
       Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of 
       Business Administration und Executive 
       MBA-Abschluss an der GSBA Graduate School 
       of Business Administration, Zürich, heute 
       Zürich Institute of Business Education mit 
       Studienaufenthalten in USA und China 
       erhalten. Er war von 2002 bis 2004 
       Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008 
       Vorsitzender des Vorstandes des 
       Berufsverbandes The Royal Institution of 
       Chartered Surveyors in Deutschland. Herr 
       Hettrich begann seine Karriere 1983 als 
       Entwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien. 
       Im Laufe der Zeit bekleidete er eine 
       Vielzahl von leitenden Funktionen in der 
       Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988 
       bis 1999 für Jones Lang LaSalle in 
       Frankfurt, Berlin, Budapest, Wien und New 
       York tätig. Von 1999 bis 2007 war er 
       CEO/Geschäftsführer von Hettrich | 

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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Chartered Surveyors, Berlin, von 2007 bis 
       2011 CEO und Geschäftsführender Senior 
       Partner von King Sturge Deutschland und von 
       2011 bis 2015 CEO von Knight Frank Berlin. 
       Seit 2011 ist er für Hettrich Tomorrow GmbH 
       | Management Consulting & Venture Capital 
       als geschäftsführender Gesellschafter 
       tätig. Seit Januar 2017 ist Herr Hettrich 
       CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer 
       der operativen Gesellschaft INTOWN Property 
       Management GmbH. 
 
       Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn 
       Hettrich vergewissert, dass dieser den im 
       Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit zu 
       erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
       Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Hettrich 
       neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex sind seine 
       Position als CEO der INTOWN Group und 
       Geschäftsführer der operativen Gesellschaft 
       INTOWN Property Management GmbH und als 
       geschäftsführender Gesellschafter der 
       Beteiligungsgesellschaft Hettrich Tomorrow 
       GmbH | Management Consulting & Venture 
       Capital sowie das Aufsichtsratsmandat bei 
       der TLG IMMOBILIEN AG. 
 
       Die vorgenannten Informationen zu Herrn 
       Hettrich einschließlich seines 
       Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten 
       neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex sind auch über 
       die Internetseite 
 
       https://ir.wcm.de > Menüpunkt 
       'Hauptversammlung' 
 
       zugänglich und werden auch in der 
       Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
       ausliegen. 
 
       *b) Wahl von Herrn Helmut Ullrich als 
       Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
       Herr Helmut Ullrich; Assessor jur., 
       wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum 
       Mitglied des Aufsichtsrates der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt. 
 
       Herr Ullrich ist derzeit Mitglied in den 
       folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 
       Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: 
 
       * GSW Immobilien AG, Berlin 
       * TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, 
 
       und ist derzeit nicht Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
       im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
       2 Aktiengesetz. 
 
       Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 
       8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
       wird darauf hingewiesen, dass Herr Ullrich 
       dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der 
       Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur 
       Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen 
       wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
       ist dieser Empfehlung im Hinblick auf 
       Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex und die 
       Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG 
       gefolgt. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für 
       die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
       Ullrich einerseits und den Gesellschaften 
       des WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns, 
       den Organen der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem 
       direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär andererseits. 
 
       Helmut Ullrich wurde 1949 in Heidenheim an 
       der Brenz geboren. Er beendete seine 
       Hochschulausbildung 1977 mit dem ersten 
       juristischen Staatsexamen an der 
       Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität 
       Bonn und sein Referendariat am 
       Oberlandesgericht Köln 1980 mit dem zweiten 
       juristischen Staatsexamen. Helmut Ullrich 
       hatte ab 1989 diverse 
       Geschäftsführungspositionen im 
       Immobilienbereich des Deutsche 
       Bank-Konzerns inne. Darunter ab 1997 als 
       Geschäftsführer (CFO und COO) der DB Real 
       Estate Management GmbH, Eschborn, und der 
       DB Real Estate Investment GmbH (später 
       RREEF Management GmbH und RREEF Investment 
       GmbH), Eschborn. Von 2002 bis 2007 war er 
       Vorsitzender des Aufsichtsrates und von 
       2007 bis 2012 Mitglied des Vorstandes 
       (Finanzvorstand) der Deutsche Wohnen AG, 
       Frankfurt am Main. 
 
       Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Ullrich 
       vergewissert, dass dieser den im Rahmen der 
       Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden 
       Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
       Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Ullrich 
       neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex sind die 
       Aufsichtsratsmandate bei der TLG IMMOBILIEN 
       AG und der GSW Immobilien AG. 
 
       Die vorgenannten Informationen zu Herrn 
       Ullrich einschließlich seines 
       Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten 
       neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex sind auch über 
       die Internetseite 
 
       https://ir.wcm.de > Menüpunkt 
       'Hauptversammlung' 
 
       zugänglich und werden auch in der 
       Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
       ausliegen. 
 
       *c) Wahl von Herrn Frank D. Masuhr als 
       Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
       Herr Frank D. Masuhr, Diplom-Ingenieur, 
       wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum 
       Mitglied des Aufsichtsrates der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt. 
 
       Herr Masuhr ist derzeit nicht Mitglied in 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
       Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 
       Aktiengesetz. Herr Masuhr ist außerdem 
       derzeit auch nicht Mitglied in 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
       im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
       2 Aktiengesetz. 
 
       Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 
       8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
       wird darauf hingewiesen, dass Herr Masuhr 
       dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der 
       Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur 
       Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen 
       wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
       ist dieser Empfehlung im Hinblick auf 
       Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex und die 
       Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG 
       gefolgt. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für 
       die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
       Masuhr einerseits und den Gesellschaften 
       des WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns, 
       den Organen der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem 
       direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär andererseits. 
 
       Herr Masuhr wurde am 9. Februar 1963 
       geboren und studierte Maschinenbau an der 
       Technischen Universität Chemnitz in der 
       Fachrichtung 'Versorgungstechnik/Klima- und 
       Trocknungstechnik' von 1983 bis 1988. Er 
       schloss sein Studium im Jahr 1988 als 
       Diplom-Ingenieur (TU) ab. Herr Masuhr hat 
       eine mehr als 25-jährige Erfahrung in 
       Führungs- und Aufsichtsratspositionen in 
       den Bereichen Projektmanagement, 
       Projektentwicklung, Beteiligungsverwaltung, 
       Gebäudemanagement (Facility Management), 
       Gebäudetechnischer Anlagenbau, 
       Dienstleistungen im Gewerbe-, Büro-, 
       Einzelhandels- und Wohnimmobilienbereich. 
       Von 1990 bis 2002 war Herr Masuhr in 
       verschiedenen leitenden Positionen der 
       Krantz TKT Gruppe im Projektmanagement, 
       Bau, Ausbau und Gebäudemanagement (Facility 
       Services). Von 2002 bis 2005 war er als 
       Interim Manager für diverse Unternehmen in 
       Geschäftsführungspositionen im 
       Projektmanagement, Bau, Ausbau und 
       Gebäudemanagement (Facility Services) 
       tätig. Zu diesen Unternehmen gehören u. a. 
       die Stangl Aktiengesellschaft, die MCE AG, 
       die MUNTERS AB und die MUNTERS 
       Beteiligungsgesellschaft mbH. Von 2005 bis 
       2006 war er als Mitglied im Gesamtvorstand 
       der heutigen Dussmann Stiftung & Co. 
       Kommanditgesellschaft auf Aktien tätig. Von 
       2006 bis 2012 war er in diversen 
       Führungspositionen bei der ALBA Group plc & 
       Co. KG, unter anderem war er von 2007 bis 
       2012 Bereichsleiter 
       Immobiliendienstleistungen (Facility 
       Services)/Chief Restructuring Officer (CRO) 
       sowie Vorsitzender der Geschäftsführung von 
       diversen Unternehmen der ALBA Group und von 
       2008 bis 2012 Generalbevollmächtigter der 
       ALBA Group plc & Co. KG. Er war Mitglied 

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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.