DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-30 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main WKN A1X3X3
ISIN DE 000A1X3X33 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018*
um 11:00 Uhr (MESZ) in der Asanta, Wilmersdorfer
Straße 141, 10585 Berlin stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2018 eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 mit dem zusammengefassten
Lagebericht der Gesellschaft und des
Konzerns einschließlich des Berichts
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2017 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1, § 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember
2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb
nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.
Die genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vielmehr lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw.
- im Falle des Berichts des Aufsichtsrates
- vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu
erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen
zu den Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstandes für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts (§§ 115
Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2018 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7
WpHG) für das erste und/oder dritte
Quartal des Geschäftsjahres 2018
und/oder für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2019 zum Prüfer für
eine solche prüferische Durchsicht zu
bestellen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes
und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, die von den
Anteilseignern zu wählen sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Die Wahl von Herrn Karl Ehlerding zum
Aufsichtsratsmitglied durch die
Hauptversammlung am 29. Januar 2013
erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Die Wahl von Herrn Helmut Ullrich zum
Aufsichtsratsmitglied durch die
Hauptversammlung vom 17. November 2017
erfolgte gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Frank D. Masuhr wurde vom Amtsgericht
Frankfurt am Main durch gerichtlichen
Beschluss vom 20. Februar 2018 zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Vor diesem Hintergrund schlägt der
Aufsichtsrat vor zu beschließen:
*a) Wahl von Herrn Sascha Hettrich als
Mitglied des Aufsichtsrates*
Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin,
CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer
der operativen Gesellschaft INTOWN Property
Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2020 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Hettrich ist derzeit Mitglied in
folgendem anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat im Sinne von § 125 Absatz 1
Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz:
* TLG IMMOBILIEN AG
und ist derzeit nicht Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Hettrich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Zwischen dem indirekt mit mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien an der
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär Ouram Holding S.à r.l. und Herrn
Hettrich besteht eine wesentliche
geschäftliche Beziehung, da der
wirtschaftlich Berechtigte auch wesentlich
an der INTOWN Group und der INTOWN Property
Management GmbH beteiligt ist, deren CEO
bzw. Geschäftsführer Herr Hettrich ist.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates
bestehen keine weiteren für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Hettrich einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Herr Hettrich wurde 1962 in Saarbrücken
geboren und studierte Immobilienökonomie an
der European Business School in
Oestreich-Winkel (Immbilienökonom ebs).
Zudem hat er einen Abschluss als
Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of
Business Administration und Executive
MBA-Abschluss an der GSBA Graduate School
of Business Administration, Zürich, heute
Zürich Institute of Business Education mit
Studienaufenthalten in USA und China
erhalten. Er war von 2002 bis 2004
Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008
Vorsitzender des Vorstandes des
Berufsverbandes The Royal Institution of
Chartered Surveyors in Deutschland. Herr
Hettrich begann seine Karriere 1983 als
Entwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Im Laufe der Zeit bekleidete er eine
Vielzahl von leitenden Funktionen in der
Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988
bis 1999 für Jones Lang LaSalle in
Frankfurt, Berlin, Budapest, Wien und New
York tätig. Von 1999 bis 2007 war er
CEO/Geschäftsführer von Hettrich |
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Chartered Surveyors, Berlin, von 2007 bis
2011 CEO und Geschäftsführender Senior
Partner von King Sturge Deutschland und von
2011 bis 2015 CEO von Knight Frank Berlin.
Seit 2011 ist er für Hettrich Tomorrow GmbH
| Management Consulting & Venture Capital
als geschäftsführender Gesellschafter
tätig. Seit Januar 2017 ist Herr Hettrich
CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer
der operativen Gesellschaft INTOWN Property
Management GmbH.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn
Hettrich vergewissert, dass dieser den im
Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Hettrich
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind seine
Position als CEO der INTOWN Group und
Geschäftsführer der operativen Gesellschaft
INTOWN Property Management GmbH und als
geschäftsführender Gesellschafter der
Beteiligungsgesellschaft Hettrich Tomorrow
GmbH | Management Consulting & Venture
Capital sowie das Aufsichtsratsmandat bei
der TLG IMMOBILIEN AG.
Die vorgenannten Informationen zu Herrn
Hettrich einschließlich seines
Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind auch über
die Internetseite
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
*b) Wahl von Herrn Helmut Ullrich als
Mitglied des Aufsichtsrats*
Herr Helmut Ullrich; Assessor jur.,
wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrates der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Ullrich ist derzeit Mitglied in den
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1
Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz:
* GSW Immobilien AG, Berlin
* TLG IMMOBILIEN AG, Berlin,
und ist derzeit nicht Mitglied in einem
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Ullrich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Ullrich einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Helmut Ullrich wurde 1949 in Heidenheim an
der Brenz geboren. Er beendete seine
Hochschulausbildung 1977 mit dem ersten
juristischen Staatsexamen an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn und sein Referendariat am
Oberlandesgericht Köln 1980 mit dem zweiten
juristischen Staatsexamen. Helmut Ullrich
hatte ab 1989 diverse
Geschäftsführungspositionen im
Immobilienbereich des Deutsche
Bank-Konzerns inne. Darunter ab 1997 als
Geschäftsführer (CFO und COO) der DB Real
Estate Management GmbH, Eschborn, und der
DB Real Estate Investment GmbH (später
RREEF Management GmbH und RREEF Investment
GmbH), Eschborn. Von 2002 bis 2007 war er
Vorsitzender des Aufsichtsrates und von
2007 bis 2012 Mitglied des Vorstandes
(Finanzvorstand) der Deutsche Wohnen AG,
Frankfurt am Main.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Ullrich
vergewissert, dass dieser den im Rahmen der
Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Ullrich
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind die
Aufsichtsratsmandate bei der TLG IMMOBILIEN
AG und der GSW Immobilien AG.
Die vorgenannten Informationen zu Herrn
Ullrich einschließlich seines
Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind auch über
die Internetseite
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
*c) Wahl von Herrn Frank D. Masuhr als
Mitglied des Aufsichtsrats*
Herr Frank D. Masuhr, Diplom-Ingenieur,
wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrates der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Masuhr ist derzeit nicht Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1
Aktiengesetz. Herr Masuhr ist außerdem
derzeit auch nicht Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Masuhr
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Masuhr einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Herr Masuhr wurde am 9. Februar 1963
geboren und studierte Maschinenbau an der
Technischen Universität Chemnitz in der
Fachrichtung 'Versorgungstechnik/Klima- und
Trocknungstechnik' von 1983 bis 1988. Er
schloss sein Studium im Jahr 1988 als
Diplom-Ingenieur (TU) ab. Herr Masuhr hat
eine mehr als 25-jährige Erfahrung in
Führungs- und Aufsichtsratspositionen in
den Bereichen Projektmanagement,
Projektentwicklung, Beteiligungsverwaltung,
Gebäudemanagement (Facility Management),
Gebäudetechnischer Anlagenbau,
Dienstleistungen im Gewerbe-, Büro-,
Einzelhandels- und Wohnimmobilienbereich.
Von 1990 bis 2002 war Herr Masuhr in
verschiedenen leitenden Positionen der
Krantz TKT Gruppe im Projektmanagement,
Bau, Ausbau und Gebäudemanagement (Facility
Services). Von 2002 bis 2005 war er als
Interim Manager für diverse Unternehmen in
Geschäftsführungspositionen im
Projektmanagement, Bau, Ausbau und
Gebäudemanagement (Facility Services)
tätig. Zu diesen Unternehmen gehören u. a.
die Stangl Aktiengesellschaft, die MCE AG,
die MUNTERS AB und die MUNTERS
Beteiligungsgesellschaft mbH. Von 2005 bis
2006 war er als Mitglied im Gesamtvorstand
der heutigen Dussmann Stiftung & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien tätig. Von
2006 bis 2012 war er in diversen
Führungspositionen bei der ALBA Group plc &
Co. KG, unter anderem war er von 2007 bis
2012 Bereichsleiter
Immobiliendienstleistungen (Facility
Services)/Chief Restructuring Officer (CRO)
sowie Vorsitzender der Geschäftsführung von
diversen Unternehmen der ALBA Group und von
2008 bis 2012 Generalbevollmächtigter der
ALBA Group plc & Co. KG. Er war Mitglied
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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