DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-30 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main WKN A1X3X3
ISIN DE 000A1X3X33 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018*
um 11:00 Uhr (MESZ) in der Asanta, Wilmersdorfer
Straße 141, 10585 Berlin stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2018 eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 mit dem zusammengefassten
Lagebericht der Gesellschaft und des
Konzerns einschließlich des Berichts
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2017 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1, § 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember
2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb
nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.
Die genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vielmehr lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw.
- im Falle des Berichts des Aufsichtsrates
- vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu
erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen
zu den Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstandes für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts (§§ 115
Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2018 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7
WpHG) für das erste und/oder dritte
Quartal des Geschäftsjahres 2018
und/oder für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2019 zum Prüfer für
eine solche prüferische Durchsicht zu
bestellen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes
und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, die von den
Anteilseignern zu wählen sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Die Wahl von Herrn Karl Ehlerding zum
Aufsichtsratsmitglied durch die
Hauptversammlung am 29. Januar 2013
erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Die Wahl von Herrn Helmut Ullrich zum
Aufsichtsratsmitglied durch die
Hauptversammlung vom 17. November 2017
erfolgte gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Frank D. Masuhr wurde vom Amtsgericht
Frankfurt am Main durch gerichtlichen
Beschluss vom 20. Februar 2018 zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Vor diesem Hintergrund schlägt der
Aufsichtsrat vor zu beschließen:
*a) Wahl von Herrn Sascha Hettrich als
Mitglied des Aufsichtsrates*
Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin,
CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer
der operativen Gesellschaft INTOWN Property
Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2020 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Hettrich ist derzeit Mitglied in
folgendem anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat im Sinne von § 125 Absatz 1
Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz:
* TLG IMMOBILIEN AG
und ist derzeit nicht Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Hettrich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Zwischen dem indirekt mit mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien an der
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär Ouram Holding S.à r.l. und Herrn
Hettrich besteht eine wesentliche
geschäftliche Beziehung, da der
wirtschaftlich Berechtigte auch wesentlich
an der INTOWN Group und der INTOWN Property
Management GmbH beteiligt ist, deren CEO
bzw. Geschäftsführer Herr Hettrich ist.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates
bestehen keine weiteren für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Hettrich einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Herr Hettrich wurde 1962 in Saarbrücken
geboren und studierte Immobilienökonomie an
der European Business School in
Oestreich-Winkel (Immbilienökonom ebs).
Zudem hat er einen Abschluss als
Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of
Business Administration und Executive
MBA-Abschluss an der GSBA Graduate School
of Business Administration, Zürich, heute
Zürich Institute of Business Education mit
Studienaufenthalten in USA und China
erhalten. Er war von 2002 bis 2004
Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008
Vorsitzender des Vorstandes des
Berufsverbandes The Royal Institution of
Chartered Surveyors in Deutschland. Herr
Hettrich begann seine Karriere 1983 als
Entwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Im Laufe der Zeit bekleidete er eine
Vielzahl von leitenden Funktionen in der
Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988
bis 1999 für Jones Lang LaSalle in
Frankfurt, Berlin, Budapest, Wien und New
York tätig. Von 1999 bis 2007 war er
CEO/Geschäftsführer von Hettrich |
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und -2-
Chartered Surveyors, Berlin, von 2007 bis
2011 CEO und Geschäftsführender Senior
Partner von King Sturge Deutschland und von
2011 bis 2015 CEO von Knight Frank Berlin.
Seit 2011 ist er für Hettrich Tomorrow GmbH
| Management Consulting & Venture Capital
als geschäftsführender Gesellschafter
tätig. Seit Januar 2017 ist Herr Hettrich
CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer
der operativen Gesellschaft INTOWN Property
Management GmbH.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn
Hettrich vergewissert, dass dieser den im
Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Hettrich
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind seine
Position als CEO der INTOWN Group und
Geschäftsführer der operativen Gesellschaft
INTOWN Property Management GmbH und als
geschäftsführender Gesellschafter der
Beteiligungsgesellschaft Hettrich Tomorrow
GmbH | Management Consulting & Venture
Capital sowie das Aufsichtsratsmandat bei
der TLG IMMOBILIEN AG.
Die vorgenannten Informationen zu Herrn
Hettrich einschließlich seines
Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind auch über
die Internetseite
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
*b) Wahl von Herrn Helmut Ullrich als
Mitglied des Aufsichtsrats*
Herr Helmut Ullrich; Assessor jur.,
wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrates der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Ullrich ist derzeit Mitglied in den
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1
Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz:
* GSW Immobilien AG, Berlin
* TLG IMMOBILIEN AG, Berlin,
und ist derzeit nicht Mitglied in einem
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Ullrich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Ullrich einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Helmut Ullrich wurde 1949 in Heidenheim an
der Brenz geboren. Er beendete seine
Hochschulausbildung 1977 mit dem ersten
juristischen Staatsexamen an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn und sein Referendariat am
Oberlandesgericht Köln 1980 mit dem zweiten
juristischen Staatsexamen. Helmut Ullrich
hatte ab 1989 diverse
Geschäftsführungspositionen im
Immobilienbereich des Deutsche
Bank-Konzerns inne. Darunter ab 1997 als
Geschäftsführer (CFO und COO) der DB Real
Estate Management GmbH, Eschborn, und der
DB Real Estate Investment GmbH (später
RREEF Management GmbH und RREEF Investment
GmbH), Eschborn. Von 2002 bis 2007 war er
Vorsitzender des Aufsichtsrates und von
2007 bis 2012 Mitglied des Vorstandes
(Finanzvorstand) der Deutsche Wohnen AG,
Frankfurt am Main.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Ullrich
vergewissert, dass dieser den im Rahmen der
Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Ullrich
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind die
Aufsichtsratsmandate bei der TLG IMMOBILIEN
AG und der GSW Immobilien AG.
Die vorgenannten Informationen zu Herrn
Ullrich einschließlich seines
Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind auch über
die Internetseite
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
*c) Wahl von Herrn Frank D. Masuhr als
Mitglied des Aufsichtsrats*
Herr Frank D. Masuhr, Diplom-Ingenieur,
wohnhaft in Berlin wird für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrates der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt.
Herr Masuhr ist derzeit nicht Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1
Aktiengesetz. Herr Masuhr ist außerdem
derzeit auch nicht Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz
2 Aktiengesetz.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Masuhr
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der
Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur
Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen
wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
ist dieser Empfehlung im Hinblick auf
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex und die
Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG
gefolgt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Masuhr einerseits und den Gesellschaften
des WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns,
den Organen der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der WCM
Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär andererseits.
Herr Masuhr wurde am 9. Februar 1963
geboren und studierte Maschinenbau an der
Technischen Universität Chemnitz in der
Fachrichtung 'Versorgungstechnik/Klima- und
Trocknungstechnik' von 1983 bis 1988. Er
schloss sein Studium im Jahr 1988 als
Diplom-Ingenieur (TU) ab. Herr Masuhr hat
eine mehr als 25-jährige Erfahrung in
Führungs- und Aufsichtsratspositionen in
den Bereichen Projektmanagement,
Projektentwicklung, Beteiligungsverwaltung,
Gebäudemanagement (Facility Management),
Gebäudetechnischer Anlagenbau,
Dienstleistungen im Gewerbe-, Büro-,
Einzelhandels- und Wohnimmobilienbereich.
Von 1990 bis 2002 war Herr Masuhr in
verschiedenen leitenden Positionen der
Krantz TKT Gruppe im Projektmanagement,
Bau, Ausbau und Gebäudemanagement (Facility
Services). Von 2002 bis 2005 war er als
Interim Manager für diverse Unternehmen in
Geschäftsführungspositionen im
Projektmanagement, Bau, Ausbau und
Gebäudemanagement (Facility Services)
tätig. Zu diesen Unternehmen gehören u. a.
die Stangl Aktiengesellschaft, die MCE AG,
die MUNTERS AB und die MUNTERS
Beteiligungsgesellschaft mbH. Von 2005 bis
2006 war er als Mitglied im Gesamtvorstand
der heutigen Dussmann Stiftung & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien tätig. Von
2006 bis 2012 war er in diversen
Führungspositionen bei der ALBA Group plc &
Co. KG, unter anderem war er von 2007 bis
2012 Bereichsleiter
Immobiliendienstleistungen (Facility
Services)/Chief Restructuring Officer (CRO)
sowie Vorsitzender der Geschäftsführung von
diversen Unternehmen der ALBA Group und von
2008 bis 2012 Generalbevollmächtigter der
ALBA Group plc & Co. KG. Er war Mitglied
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und -3-
des Aufsichtsrates (Oktober 2013 bis Juli
2014), Vorsitzender des Vorstandes/Chief
Executive Officer (CEO)/Chief Restructuring
Officer (CRO) (August 2014 bis August 2015)
und später stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrates (September 2015 bis
August 2016) der BEKON Holding AG (heute
BEKON GmbH). Von 2015 bis 2016 war er
Mitglied des Aufsichtsrates der UNDKRAUSS
Bauaktiengesellschaft. Herr Masuhr war
außerdem bis März 2017
stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Assmann Beraten + Planen
AG sowie von Februar 2017 bis Ende Januar
2018 Mitglied des Aufsichtsrates bei der
TLG IMMOBILIEN AG.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Masuhr
vergewissert, dass dieser den im Rahmen der
Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Masuhr
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind seine
Position als Interims Head of Project
Management & Consultancy Germany bei
Cushman & Wakefield LLP sowie als Managing
Partner der Vermont Partners AG.
Die vorgenannten Informationen zu Herrn
Masuhr einschließlich seines
Lebenslaufes und wesentlicher Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind auch über
die Internetseite
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 136.802.552,00 und ist
eingeteilt in 136.802.552 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit
136.802.552. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft daher
spätestens am Mittwoch, den 30. Mai 2018,
24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden
Adresse
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-289
E-Mail:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre
müssen der Gesellschaft gegenüber den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, dass sie zu Beginn des
Mittwoch, den 16. Mai 2018, also 0:00 Uhr
MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft waren. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes reicht ein durch das
depotführende Institut erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse spätestens am Mittwoch,
den 30. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126
b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags:*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Falle der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für
die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und
soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag
Berechtigten bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten, ausüben
lassen. Auch im Falle der Vertretung des
Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis
des Anteilsbesitzes wie vorstehend
beschrieben erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch
eine Aktionärsvereinigung oder diesen
gemäß § 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz
10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5
Aktiengesetz gleichgestellte Personen,
Institute, Unternehmen oder Vereinigungen
zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt
wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder ihnen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. §
135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz
5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen,
Institute, Unternehmen oder Vereinigungen
erteilt, besteht kein Textformerfordernis,
jedoch ist die Vollmachtserklärung vom
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.
Sie muss zudem vollständig sein und darf nur
mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß
§ 135 Absatz 8 bzw. § 135 Absatz 10 in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz
gleichgestellte Personen, Institute,
Unternehmen oder Vereinigungen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Das Vollmachtsformular wird von
der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung
zusammen mit der Eintrittskarte zur
Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zum Download bereitgehalten.
Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären wieder an, von der Gesellschaft
benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass
die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur
zu denjenigen Punkten der Tagesordnung
ausüben können, zu denen Aktionäre
eindeutige Weisung erteilen, und dass die
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können.
Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im
Vorfeld der Hauptversammlung nur mittels des
Vollmachts- und Weisungsformulars möglich,
das die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zur ordentlichen
Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende
Formular steht auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und
die Erteilung von Weisungen an sie sollen
bis Dienstag, den 5. Juni 2018, 24:00 Uhr
MESZ, eingehend übermittelt werden; sie
bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung
und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) sind an
folgende Adresse zu richten:
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
5. *Weitere Rechte der Aktionäre*
a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung
der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 (dies entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung zugehen;
der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Sonntag, der 6.
Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ. Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Die betreffenden Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstandes über das
Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70
Aktiengesetz für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Eine Verlegung von einem Sonntag,
einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder
nachfolgenden Werktag kommt nicht in
Betracht. Die §§ 187 bis 193 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht
entsprechend anzuwenden.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten
wir, an folgende Adresse zu
übermitteln:
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
b) *Gegenanträge von Aktionären
gemäß § 126 Aktiengesetz*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag
gegen die Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein.
Gegenanträge, die der Gesellschaft
unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also spätestens am
Dienstag, den 22. Mai 2018, 24:00 Uhr
MESZ, zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz
1 Satz 3 Aktiengesetz).
In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz nennt
das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen
ein Gegenantrag und dessen Begründung
nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen.
Diese sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
beschrieben. Die Begründung braucht
insbesondere nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt.
Für die Übermittlung von
Gegenanträgen nebst Begründung ist
folgende Adresse ausschließlich
maßgeblich:
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge
werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge sind nur dann gestellt,
wenn sie während der Hauptversammlung
gestellt werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
c) *Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126, 127 Aktiengesetz*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur
Wahl des Abschlussprüfers
(Tagesordnungspunkt 4) und zur Wahl
von Mitgliedern des Aufsichtsrates
(Tagesordnungspunkt 5) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, wobei der
Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen
sind, also spätestens am Dienstag, den
22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ,
zugegangen sind, werden unverzüglich
über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von
Aktionären brauchen nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie nicht den
Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthalten. Wahlvorschläge brauchen
nicht begründet zu werden.
In § 127 Satz 1 Aktiengesetz in
Verbindung mit § 126 Absatz 2 und §
127 Satz 3 in Verbindung mit § 124
Absatz 3 Satz 4, § 125 Absatz 1 Satz 5
Aktiengesetz sind weitere Gründe
genannt, bei deren Vorliegen die
Wahlvorschläge von Aktionären nicht
über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen. Diese sind auf
der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.wcm.de > Menüpunkt
'Hauptversammlung'
beschrieben.
Für die Übermittlung von
Wahlvorschlägen ist folgende Adresse
maßgeblich:
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-298
E-Mail:
antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge
werden nicht zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu machen, bleibt
unberührt. Wahlvorschläge gelten nur
dann als gemacht, wenn sie während der
Hauptversammlung gemacht werden.
d) *Auskunftsrechte der Aktionäre*
Nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz ist
jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Diese
Auskunftspflicht des Vorstandes
erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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