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DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-30 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am *Mittwoch, den 13. Juni 2018 um 10:00 Uhr* im *Forum am Schlosspark, Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 33-35*, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung:* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 21. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 65.174.244,51 EUR wie folgt zu verwenden: 0,65 EUR Dividende je EUR 60.937.318,00 dividendenberechtigter Stückaktie Einstellungen in andere EUR 4.000.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue Rechnung EUR 236.926,51 Gesamt EUR 65.174.244,51 Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung auf der Hauptversammlung keine von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gibt, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte die Gesellschaft bei Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung eigene, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigte Aktien halten, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich der Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag vermindert, welcher der Anzahl der dann von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien multipliziert mit 0,65 EUR (Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht, und sich der Vortrag auf neue Rechnung um denselben Betrag erhöht. Die Dividendenzahlung ist am dritten Geschäftstag, der auf die Hauptversammlung folgt, somit am Montag, den 18. Juni 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Ruth Martin hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Dementsprechend ist ein Anteilseignervertreter neu in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft ferner zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter haben mit Blick auf die Nachwahl der Gesamterfüllung dieser Quoten widersprochen. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher erfüllt, wenn im Gesamtaufsichtsrat mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer vertreten sind. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit sechs Frauen und zehn Männer an. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher derzeit erfüllt und werden auch nach der Wahl in jedem Fall erfüllt sein. Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag der Anteilseignervertreter des Nominierungsausschusses vor, Prof. Dr. Nadine Gatzert, Inhaberin des Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in München, anstelle von Frau Ruth Martin mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den Zielen, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannt hat, und mit dem Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich erarbeitet hat. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex bei Frau Prof. Dr. Gatzert vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats aufbringen kann. Frau Prof. Dr. Gatzert gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an: * ERGO Group AG, Düsseldorf * NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg * NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg * Württembergische Versicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018) * Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018) Frau Prof. Dr. Gatzert ist nicht Mitglied in anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Prof. Dr. Nadine Gatzert bis zum 17. Mai 2018 dem Aufsichtsrat der Württembergische Versicherung AG und der Württembergische Lebensversicherung AG, beides Tochtergesellschaften der Gesellschaft, angehört. Ein Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Gatzert ist dieser Einberufung als Anlage beigefügt und ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen zugänglich. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)* Digitale Geschäftsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Tätigkeit der Gesellschaft und des W&W-Konzerns. Strategisch arbeitet die Gesellschaft daher verstärkt an der Fortentwicklung IT-basierter Plattformen und Produkte und dem Aufbau einer eigenen Digitalmarke. Diesem Umstand soll durch Anpassung des in der Satzung geregelten Unternehmensgegenstands der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Bei dieser Gelegenheit soll der Unternehmensgegenstand, der seit vielen Jahren unverändert ist, auch im Übrigen überarbeitet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 der Satzung wie folgt zu fassen: '*§ 2* *Gegenstand des Unternehmens* (1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Leitung einer Gruppe von Unternehmen vornehmlich aus dem Bereich der Finanzdienstleistung, die insbesondere - auch im Wege digitaler Geschäftsmodelle - auf den Geschäftsfeldern des Bausparens, der Baufinanzierung, der Personenversicherung, der Schadenversicherung, der
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)