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DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-30 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN:
DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am *Mittwoch, den 13. Juni 2018 um 10:00 Uhr* im *Forum am
Schlosspark, Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter
Straße 33-35*, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017, des zusammengefassten Lageberichts für die
Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des
zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3
HGB, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017
beendete Geschäftsjahr entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen am 21. März 2018
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der
Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen. Einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung bedarf es daher nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von
65.174.244,51 EUR wie folgt zu verwenden:
0,65 EUR Dividende je EUR 60.937.318,00
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellungen in andere EUR 4.000.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 236.926,51
Gesamt EUR 65.174.244,51
Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es bei
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung auf der
Hauptversammlung keine von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien gibt, die gemäß §
71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte die Gesellschaft bei Beschlussfassung der
Hauptversammlung über die Gewinnverwendung eigene,
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigte
Aktien halten, wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,65
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die
Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich der
Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag
vermindert, welcher der Anzahl der dann von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
multipliziert mit 0,65 EUR (Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht, und
sich der Vortrag auf neue Rechnung um denselben
Betrag erhöht.
Die Dividendenzahlung ist am dritten Geschäftstag,
der auf die Hauptversammlung folgt, somit am
Montag, den 18. Juni 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Das von der Hauptversammlung gewählte
Aufsichtsratsmitglied Ruth Martin hat mit
Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung
ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt.
Dementsprechend ist ein
Anteilseignervertreter neu in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96
Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976
(MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht
von der Hauptversammlung und acht von den
Arbeitnehmern gewählt werden.
Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der
Aufsichtsrat der Gesellschaft ferner zu
mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens
30 % aus Männern zusammen. Weder die Seite
der Anteilseignervertreter noch die Seite der
Arbeitnehmervertreter haben mit Blick auf die
Nachwahl der Gesamterfüllung dieser Quoten
widersprochen. Die Quoten gemäß § 96
Abs. 2 AktG sind daher erfüllt, wenn im
Gesamtaufsichtsrat mindestens fünf Frauen und
mindestens fünf Männer vertreten sind. Dem
Aufsichtsrat gehören derzeit sechs Frauen und
zehn Männer an. Die Quoten gemäß § 96
Abs. 2 AktG sind daher derzeit erfüllt und
werden auch nach der Wahl in jedem Fall
erfüllt sein.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag der
Anteilseignervertreter des
Nominierungsausschusses vor,
Prof. Dr. Nadine Gatzert, Inhaberin des
Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft und
Risikomanagement an der
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in München,
anstelle von Frau Ruth Martin mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung gemäß §
8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das am 31. Dezember 2018
endende Geschäftsjahr beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den
Zielen, die der Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannt hat, und mit dem
Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für
sich erarbeitet hat. Der Aufsichtsrat hat
sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des
Deutschen Corporate Governance Kodex bei Frau
Prof. Dr. Gatzert vergewissert, dass diese
den zu erwartenden Zeitaufwand für die
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats
aufbringen kann.
Frau Prof. Dr. Gatzert gehört den folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an:
* ERGO Group AG, Düsseldorf
* NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg
* NÜRNBERGER Lebensversicherung AG,
Nürnberg
* Württembergische Versicherung AG,
Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)
* Württembergische Lebensversicherung AG,
Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)
Frau Prof. Dr. Gatzert ist nicht Mitglied in
anderen vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien.
Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer
5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats nicht. Ergänzend wird
jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Prof.
Dr. Nadine Gatzert bis zum 17. Mai 2018 dem
Aufsichtsrat der Württembergische
Versicherung AG und der Württembergische
Lebensversicherung AG, beides
Tochtergesellschaften der Gesellschaft,
angehört.
Ein Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Gatzert ist
dieser Einberufung als Anlage beigefügt und
ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen
zugänglich.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2
der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)*
Digitale Geschäftsmodelle gewinnen zunehmend an
Bedeutung für die Tätigkeit der Gesellschaft und
des W&W-Konzerns. Strategisch arbeitet die
Gesellschaft daher verstärkt an der Fortentwicklung
IT-basierter Plattformen und Produkte und dem
Aufbau einer eigenen Digitalmarke. Diesem Umstand
soll durch Anpassung des in der Satzung geregelten
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft Rechnung
getragen werden. Bei dieser Gelegenheit soll der
Unternehmensgegenstand, der seit vielen Jahren
unverändert ist, auch im Übrigen überarbeitet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2
der Satzung wie folgt zu fassen:
'*§ 2*
*Gegenstand des Unternehmens*
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Leitung einer Gruppe von
Unternehmen vornehmlich aus dem
Bereich der Finanzdienstleistung, die
insbesondere - auch im Wege digitaler
Geschäftsmodelle - auf den
Geschäftsfeldern des Bausparens, der
Baufinanzierung, der
Personenversicherung, der
Schadenversicherung, der
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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