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DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN: 
DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
am *Mittwoch, den 13. Juni 2018 um 10:00 Uhr* im *Forum am 
Schlosspark, Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter 
Straße 33-35*, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2017, des zusammengefassten Lageberichts für die 
    Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern, 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des 
    zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen 
    Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 
    HGB, des Vorschlags des Vorstands für die 
    Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
    Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017 
    beendete Geschäftsjahr entsprechend den 
    gesetzlichen Bestimmungen am 21. März 2018 
    gebilligt und den Jahresabschluss damit 
    festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der 
    Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen. Einer 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
    der Tagesordnung bedarf es daher nicht. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
    65.174.244,51 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    0,65 EUR Dividende je      EUR 60.937.318,00 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Einstellungen in andere    EUR 4.000.000,00 
    Gewinnrücklagen 
    Vortrag auf neue Rechnung  EUR 236.926,51 
    Gesamt                     EUR 65.174.244,51 
 
    Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es bei 
    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung auf der 
    Hauptversammlung keine von der Gesellschaft 
    gehaltenen eigenen Aktien gibt, die gemäß § 
    71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. 
    Sollte die Gesellschaft bei Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung über die Gewinnverwendung eigene, 
    gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigte 
    Aktien halten, wird der Hauptversammlung bei 
    unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,65 
    EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein 
    entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über 
    die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die 
    Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich der 
    Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag 
    vermindert, welcher der Anzahl der dann von der 
    Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
    multipliziert mit 0,65 EUR (Dividende pro 
    dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht, und 
    sich der Vortrag auf neue Rechnung um denselben 
    Betrag erhöht. 
 
    Die Dividendenzahlung ist am dritten Geschäftstag, 
    der auf die Hauptversammlung folgt, somit am 
    Montag, den 18. Juni 2018, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
    zu erteilen. 

5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das von der Hauptversammlung gewählte 
   Aufsichtsratsmitglied Ruth Martin hat mit 
   Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
   ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. 
   Dementsprechend ist ein 
   Anteilseignervertreter neu in den 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 
   Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des 
   Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 
   (MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht 
   von der Hauptversammlung und acht von den 
   Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft ferner zu 
   mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 
   30 % aus Männern zusammen. Weder die Seite 
   der Anteilseignervertreter noch die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter haben mit Blick auf die 
   Nachwahl der Gesamterfüllung dieser Quoten 
   widersprochen. Die Quoten gemäß § 96 
   Abs. 2 AktG sind daher erfüllt, wenn im 
   Gesamtaufsichtsrat mindestens fünf Frauen und 
   mindestens fünf Männer vertreten sind. Dem 
   Aufsichtsrat gehören derzeit sechs Frauen und 
   zehn Männer an. Die Quoten gemäß § 96 
   Abs. 2 AktG sind daher derzeit erfüllt und 
   werden auch nach der Wahl in jedem Fall 
   erfüllt sein. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag der 
   Anteilseignervertreter des 
   Nominierungsausschusses vor, 
 
   Prof. Dr. Nadine Gatzert, Inhaberin des 
   Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft und 
   Risikomanagement an der 
   Friedrich-Alexander-Universität 
   Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in München, 
   anstelle von Frau Ruth Martin mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 
   8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 
   endende Geschäftsjahr beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den 
   Zielen, die der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannt hat, und mit dem 
   Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für 
   sich erarbeitet hat. Der Aufsichtsrat hat 
   sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex bei Frau 
   Prof. Dr. Gatzert vergewissert, dass diese 
   den zu erwartenden Zeitaufwand für die 
   Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
   aufbringen kann. 
 
   Frau Prof. Dr. Gatzert gehört den folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten an: 
 
   * ERGO Group AG, Düsseldorf 
   * NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg 
   * NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, 
     Nürnberg 
   * Württembergische Versicherung AG, 
     Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018) 
   * Württembergische Lebensversicherung AG, 
     Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018) 
 
   Frau Prof. Dr. Gatzert ist nicht Mitglied in 
   anderen vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 
   5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex bestehen nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats nicht. Ergänzend wird 
   jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Prof. 
   Dr. Nadine Gatzert bis zum 17. Mai 2018 dem 
   Aufsichtsrat der Württembergische 
   Versicherung AG und der Württembergische 
   Lebensversicherung AG, beides 
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft, 
   angehört. 
 
   Ein Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Gatzert ist 
   dieser Einberufung als Anlage beigefügt und 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen 
 
   zugänglich. 

6.  *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 
    der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)* 
 
    Digitale Geschäftsmodelle gewinnen zunehmend an 
    Bedeutung für die Tätigkeit der Gesellschaft und 
    des W&W-Konzerns. Strategisch arbeitet die 
    Gesellschaft daher verstärkt an der Fortentwicklung 
    IT-basierter Plattformen und Produkte und dem 
    Aufbau einer eigenen Digitalmarke. Diesem Umstand 
    soll durch Anpassung des in der Satzung geregelten 
    Unternehmensgegenstands der Gesellschaft Rechnung 
    getragen werden. Bei dieser Gelegenheit soll der 
    Unternehmensgegenstand, der seit vielen Jahren 
    unverändert ist, auch im Übrigen überarbeitet 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 
    der Satzung wie folgt zu fassen: 
 
    '*§ 2* 
    *Gegenstand des Unternehmens* 
 
    (1) Gegenstand des Unternehmens ist 
 
        a) die Leitung einer Gruppe von 
           Unternehmen vornehmlich aus dem 
           Bereich der Finanzdienstleistung, die 
           insbesondere - auch im Wege digitaler 
           Geschäftsmodelle - auf den 
           Geschäftsfeldern des Bausparens, der 
           Baufinanzierung, der 
           Personenversicherung, der 
           Schadenversicherung, der 

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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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