Bad Marienberg - Ab dem 1. Mai 2018 haben EU-Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf konsularischen Beistand in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU, so die Europäische Kommission in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: In einem Drittland lebende oder reisende Unionbürger können sich somit im Notfall an Konsulate oder Botschaften anderer EU-Mitgliedsländer wenden, wenn ihr Heimatland nicht in dem Drittland vertreten ist.Den vollständigen Artikel lesen ...