Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen
besteht, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus Erfahrung hin.