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DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-05-02 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604
270
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag,
den 11. Juni 2018, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1,
20359 Hamburg, stattfindet.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2017, des für die Hawesko
Holding Aktiengesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich der erläuternden Berichte
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen findet zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 der
Hawesko Holding Aktiengesellschaft in Höhe von
Euro 12.431.636,12 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer
Gesamtzahl von 8.983.403 Stück
dividendenberechtigter Aktien entspricht
dies einer Dividende von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
b) Der verbleibende Betrag von Euro
753.212,22 aus dem Bilanzgewinn wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende
Fälligkeit wird nicht bestimmt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungs- und
Investitionsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des
Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014)
erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder
einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung)
auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner
Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines neuen
Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom
28. November 2017 wurde Herr Dr. Jörg Haas mit
Wirkung zum 1. Dezember 2017 bis zum Ende der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung, auf
der durch Wahl der Aktionäre ein
Ersatzmitglied bestimmt werden kann, als
Nachfolger von Herrn Gunnar Heinemann, der
sein Mandat zum 30. November 2017 niedergelegt
hatte, gerichtlich zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Eine Wahl von Herrn
Dr. Jörg Haas als Aufsichtsratsmitglied soll
nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Personal- und
Nominierungsausschusses - vor,
Herrn Dr. Jörg Haas, wohnhaft in Bonn,
Vorstandsvorsitzender der HW Partners AG,
Bonn,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den
Aufsichtsrat der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft zu wählen.
*Ergänzende Informationen zu
Tagesordnungspunkt 6*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist Herr Dr. Haas Mitglied
des Aufsichtsrats der Digitaler Hub Region
Bonn AG, Bonn. Weitere Mitgliedschaften in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
bestehen nicht.
Der vorstehende Wahlvorschlag - wie auch die
entsprechende Empfehlung des Personal- und
Nominierungsausschusses - wurde unter
Berücksichtigung der nach den gesetzlichen
Vorgaben festgelegten Zielgröße für den
Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sowie auf
der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex und insbesondere
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
abgegeben.
Herr Dr. Haas unterhält keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen
Kandidaten, insbesondere zu den Angaben nach
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate
Governance Kodex zu seinen relevanten
Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie
wesentlichen Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat, können auch dem unter der
Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« abrufbaren Lebenslauf
entnommen werden.
WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist
eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber
lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine
Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18
der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder in englischer Sprache bei
der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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