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Dow Jones News
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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-05-02 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 
270 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag, 
den 11. Juni 2018, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 
20359 Hamburg, stattfindet. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017, des für die Hawesko 
   Holding Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen findet zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 der 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft in Höhe von 
   Euro 12.431.636,12 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
      Gesamtzahl von 8.983.403 Stück 
      dividendenberechtigter Aktien entspricht 
      dies einer Dividende von Euro 1,30 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie. 
   b) Der verbleibende Betrag von Euro 
      753.212,22 aus dem Bilanzgewinn wird auf 
      neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 1,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch 
   auf Auszahlung der Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende 
   Fälligkeit wird nicht bestimmt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des 
   Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) 
   auferlegt wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner 
   Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines neuen 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 
   28. November 2017 wurde Herr Dr. Jörg Haas mit 
   Wirkung zum 1. Dezember 2017 bis zum Ende der 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung, auf 
   der durch Wahl der Aktionäre ein 
   Ersatzmitglied bestimmt werden kann, als 
   Nachfolger von Herrn Gunnar Heinemann, der 
   sein Mandat zum 30. November 2017 niedergelegt 
   hatte, gerichtlich zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Eine Wahl von Herrn 
   Dr. Jörg Haas als Aufsichtsratsmitglied soll 
   nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Personal- und 
   Nominierungsausschusses - vor, 
 
   Herrn Dr. Jörg Haas, wohnhaft in Bonn, 
   Vorstandsvorsitzender der HW Partners AG, 
   Bonn, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft zu wählen. 
 
   *Ergänzende Informationen zu 
   Tagesordnungspunkt 6* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist Herr Dr. Haas Mitglied 
   des Aufsichtsrats der Digitaler Hub Region 
   Bonn AG, Bonn. Weitere Mitgliedschaften in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   bestehen nicht. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag - wie auch die 
   entsprechende Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses - wurde unter 
   Berücksichtigung der nach den gesetzlichen 
   Vorgaben festgelegten Zielgröße für den 
   Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sowie auf 
   der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex und insbesondere 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
   für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
   abgegeben. 
 
   Herr Dr. Haas unterhält keine persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere zu den Angaben nach 
   Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex zu seinen relevanten 
   Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat, können auch dem unter der 
   Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« abrufbaren Lebenslauf 
   entnommen werden. 
 
   WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist 
   eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine 
   Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 
   der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder in englischer Sprache bei 
   der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse angemeldet und ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme 

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May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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