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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-05-02 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 
270 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag, 
den 11. Juni 2018, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 
20359 Hamburg, stattfindet. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017, des für die Hawesko 
   Holding Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen findet zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 der 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft in Höhe von 
   Euro 12.431.636,12 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
      Gesamtzahl von 8.983.403 Stück 
      dividendenberechtigter Aktien entspricht 
      dies einer Dividende von Euro 1,30 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie. 
   b) Der verbleibende Betrag von Euro 
      753.212,22 aus dem Bilanzgewinn wird auf 
      neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 1,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch 
   auf Auszahlung der Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende 
   Fälligkeit wird nicht bestimmt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des 
   Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) 
   auferlegt wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner 
   Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines neuen 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 
   28. November 2017 wurde Herr Dr. Jörg Haas mit 
   Wirkung zum 1. Dezember 2017 bis zum Ende der 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung, auf 
   der durch Wahl der Aktionäre ein 
   Ersatzmitglied bestimmt werden kann, als 
   Nachfolger von Herrn Gunnar Heinemann, der 
   sein Mandat zum 30. November 2017 niedergelegt 
   hatte, gerichtlich zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Eine Wahl von Herrn 
   Dr. Jörg Haas als Aufsichtsratsmitglied soll 
   nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Personal- und 
   Nominierungsausschusses - vor, 
 
   Herrn Dr. Jörg Haas, wohnhaft in Bonn, 
   Vorstandsvorsitzender der HW Partners AG, 
   Bonn, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft zu wählen. 
 
   *Ergänzende Informationen zu 
   Tagesordnungspunkt 6* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist Herr Dr. Haas Mitglied 
   des Aufsichtsrats der Digitaler Hub Region 
   Bonn AG, Bonn. Weitere Mitgliedschaften in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   bestehen nicht. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag - wie auch die 
   entsprechende Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses - wurde unter 
   Berücksichtigung der nach den gesetzlichen 
   Vorgaben festgelegten Zielgröße für den 
   Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sowie auf 
   der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex und insbesondere 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
   für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
   abgegeben. 
 
   Herr Dr. Haas unterhält keine persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere zu den Angaben nach 
   Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex zu seinen relevanten 
   Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat, können auch dem unter der 
   Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« abrufbaren Lebenslauf 
   entnommen werden. 
 
   WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist 
   eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine 
   Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 
   der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder in englischer Sprache bei 
   der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse angemeldet und ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -2-

an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   depotführenden Instituts erforderlich und 
   ausreichend; der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
   21. Mai 2018 (0:00 Uhr - sogenannter 
   Nachweisstichtag), beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
   zum Ablauf des 4. Juni 2018 (24:00 Uhr) 
   zugegangen sein. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   sind der Gesellschaft fristgemäß an die 
   folgende Adresse per Post, Telefax oder via 
   E-Mail zu übermitteln: 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte 
   bestimmen sich ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Dies gilt auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag, d.h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Für Aktien, die 
   erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   werden, sind die betreffenden Personen auf 
   der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich von dem 
   bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen, 
   dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular 
   zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an 
   das depotführende Institut zurückschickt und 
   das depotführende Institut die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben 
   aufgeführte Adresse vornimmt. Nach Eingang 
   der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter 
   der vorstehend genannten Adresse werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Jedem Aktionär 
   werden grundsätzlich bis zu zwei 
   Eintrittskarten zur Hauptversammlung 
   ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung 
   und Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
3. *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne 
   Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich 
   oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   abgeben (Briefwahl). Hierzu steht das auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zum Herunterladen 
   bereitgestellte Formular zur Verfügung, 
   welches auch zusammen mit der Eintrittskarte 
   übersandt wird. 
 
   Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
   Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter den in Abschnitt 
   2. genannten Voraussetzungen 
   ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
   angemeldet haben. Die per Briefwahl 
   abgegebenen Stimmen müssen bis zum 8. Juni 
   2018, 18:00 Uhr unter der nachfolgend 
   angegebenen Adresse eingegangen sein: 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft - 
   Hauptversammlung 2018 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Eine Änderung oder ein Widerruf der per 
   Briefwahl abgegebenen Stimmen ist ebenfalls 
   bis zum 8. Juni 2018, 18:00 Uhr unter der 
   vorstehend angegebenen Adresse möglich. Das 
   Erscheinen eines Aktionärs oder seines 
   Bevollmächtigten oder zur Stimmrechtsausübung 
   Ermächtigten auf der Hauptversammlung gilt 
   als Widerruf sämtlicher zuvor per Briefwahl 
   abgegebener Stimmen. 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl finden sich 
   auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte 
   im Wege der Briefwahl. 
4. *Teilnahme- und Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Teilnahme- und ihr Stimmrecht sowie ihre 
   sonstigen Aktionärsrechte in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine 
   rechtzeitige Anmeldung unter Vorlage des 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung haben 
   grundsätzlich per Textform (§ 126b BGB) zu 
   erfolgen. Dieses Formerfordernis besteht 
   nicht, wenn die Vollmacht einem 
   Kreditinstitut, einer Vereinigung von 
   Aktionären oder einer sonstigen von § 135 
   Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution 
   erteilt wird. Allerdings verlangen diese 
   möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 
   Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
   festzuhalten haben. Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG 
   oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen 
   bevollmächtigen möchten, werden daher 
   gebeten, sich mit dieser über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten 
   gelten könnten. 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der 
   Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt 
   werden, welches mit der Eintrittskarte 
   übersandt wird. Ein Vollmachtsformular kann 
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
   dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer 
   erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
   geführt werden, dass der Bevollmächtigte am 
   Tag der Hauptversammlung den Nachweis (zum 
   Beispiel die Vollmacht im Original oder in 
   Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Die 
   Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   und der Widerruf der Vollmacht kann der 
   Gesellschaft auch an folgende Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft - 
   Hauptversammlung 2018 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Eine an die genannte Postadresse übersandte 
   Vollmacht oder ihr Nachweis oder Widerruf 
   sollten aus organisatorischen Gründen so 
   rechtzeitig übersandt werden, dass diese 
   spätestens bis zum 8. Juni 2018, 18:00 Uhr 
   eingegangen sind, damit sie noch in der 
   Hauptversammlung Berücksichtigung finden 
   können. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
5. *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Als besonderen Service bietet die 
   Gesellschaft ihren Aktionären an, dass diese 
   ihr Stimmrecht durch einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Diesen 
   können die Aktionäre bereits vor oder auch 
   noch in der Hauptversammlung bevollmächtigen. 
   Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige 
   Anmeldung zur Hauptversammlung unter Vorlage 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden 
   soll, muss der Aktionär zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese 
   Weisungen ist der Stimmrechtsvertreter nicht 
   zur Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt 
   ebenfalls, soweit Weisungen nicht eindeutig 
   sind. Der Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
   Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter 
   nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen entgegen. Die 
   Abstimmung durch einen von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter ist nur 
   möglich, soweit diesem eine Vollmacht mit 
   Weisungen zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne eine 
   Weisung zu einem Tagesordnungspunkt wird sich 
   der Stimmrechtsvertreter der Stimme 
   enthalten. 
 
   Formulare zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft und weitere Informationen 
   zur Stimmrechtsvertretung erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -3-

übersandt. Sie können auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an den 
   Stimmrechtsvertreter hat in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erfolgen und kann der Gesellschaft 
   vorab bis zum 8. Juni 2018, 18:00 Uhr 
   (Zeitpunkt des Eingangs) an die oben in 
   Abschnitt 4. genannte Adresse übermittelt 
   oder dem Stimmrechtsvertreter in der 
   Hauptversammlung übergeben werden. Ein 
   Widerruf der Vollmacht ist jederzeit wie in 
   Abschnitt 4. beschrieben möglich. Das 
   Erscheinen eines Aktionärs oder seines 
   Bevollmächtigten oder zur Stimmrechtsausübung 
   Ermächtigten auf der Hauptversammlung gilt 
   als Widerruf einer zuvor an den 
   Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und 
   fristgerecht angemeldeten und in der 
   Hauptversammlung erschienenen Aktionären und 
   Aktionärsvertretern an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   auch in der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. 
6. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 
   126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG* 
6.1 Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
    Abs. 2 AktG 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
    anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
    500.000,00 (also mindestens 327.648 
    Stückaktien) erreichen, können verlangen, 
    dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
    gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 
    Abs. 2 AktG). Die Mindestbeteiligung muss 
    der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei 
    eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. 
    Der oder die Antragsteller haben gemäß 
    § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, 
    dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
    Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
    Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
    Entscheidung des Vorstands über das 
    Verlangen halten, wobei § 70 AktG bei der 
    Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung 
    findet. Wird dem Verlangen nicht 
    entsprochen, steht den Antragsstellern 
    gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den 
    Gerichten offen. 
 
    Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 
    126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu 
    richten und muss der Gesellschaft mindestens 
    30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
    zum Ablauf des 11. Mai 2018 (24:00 Uhr) 
    zugehen. 
 
    Die Aktionäre werden gebeten, für ein 
    entsprechendes Verlangen die folgende 
    Adresse zu nutzen: 
 
    Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
    - Vorstand - 
    Elbkaihaus 
    Große Elbstraße 145d 
    D-22767 Hamburg 
 
    Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
    oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
    Bekannt zu machende Ergänzungen der 
    Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
    bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
    wurden - unverzüglich nach Zugang des 
    Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
    und solchen Medien zur Veröffentlichung 
    zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
    werden kann, dass sie die Informationen in 
    der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
    Sie werden außerdem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung« zugänglich gemacht und 
    den Aktionären gemäß § 125 AktG 
    mitgeteilt. 
6.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
    AktG 
 
    Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 
    AktG Gegenanträge zu einem bestimmten 
    Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge 
    gemäß § 127 AktG übersenden. 
    Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären sind ausschließlich zu 
    richten an: 
 
    Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
    Investor Relations - HV 2018 
    Elbkaihaus 
    Große Elbstraße 145d 
    D-22767 Hamburg 
    Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05. 
    E-Mail: ir@hawesko-holding.com 
 
    Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von 
    Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der 
    Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
    Ablauf des 27. Mai 2018 (24:00 Uhr) unter 
    dieser Adresse bei der Gesellschaft 
    eingegangen sind, werden unter den weiteren 
    Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
    einschließlich des Namens des 
    Aktionärs, einer etwaigen Begründung und 
    einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
    auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung« zugänglich gemacht. 
 
    Von einer Zugänglichmachung eines 
    Gegenantrags und eines Wahlvorschlags kann 
    die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
    Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 
    2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag 
    zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
    Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
    Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
    nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
    insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
    Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag 
    auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
    werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, 
    ausgeübten Beruf und Wohnort bzw. - im Falle 
    einer juristischen Person - die Firma und 
    den Sitz des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie 
    - im Falle eines Vorschlags zur Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben zu 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
    Gegenanträge und Wahlvorschläge sind im 
    Rahmen einer eventuellen Beschlussfassung 
    nur dann beachtlich, wenn sie in der 
    Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet 
    werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
    während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
    den verschiedenen Tagesordnungspunkten und 
    Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
    Übermittlung an die Gesellschaft zu 
    stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt 
    unberührt. 
6.3 Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 
    131 Abs. 1 AktG 
 
    In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
    oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der 
    Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
    Gesellschaft gibt, soweit diese zur 
    sachgemäßen Beurteilung des 
    Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
    ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
    besteht (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Pflicht zur 
    Auskunft erstreckt sich auch auf die 
    rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
    der Gesellschaft zu einem verbundenen 
    Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
    und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
    Unternehmen. 
 
    Auskunftsverlangen sind in der 
    Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
    Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
    Vorstand darf die Auskunft unter den in § 
    131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
    verweigern. 
 
    Nach § 20 Abs. 4 der Satzung der Hawesko 
    Holding Aktiengesellschaft ist der 
    Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- 
    und Rederecht des Aktionärs zeitlich 
    angemessen zu beschränken. Er ist 
    insbesondere berechtigt, zu Beginn der 
    Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs 
    den zeitlichen Rahmen für den ganzen 
    Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
    Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne 
    Frage- und Redebeiträge angemessen 
    festsetzen. 
6.4 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
    der Aktionäre 
 
    Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
    der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
    1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich 
    auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung«. 
7. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
   Die Internetseite der Hawesko Holding Aktiengesellschaft, über die 
   die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG zugänglich sind, 
   findet sich unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«. 
 
   Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung zugänglich gemacht: 
 
   * der Inhalt der Einberufung 
     (einschließlich der Gesamtzahl der 
     Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
     Einberufung), 
   * eine Erläuterung zu den Gegenständen der 
     Tagesordnung, zu denen kein Beschluss 
     gefasst werden soll, 
   * die der Versammlung zugänglich zu 
     machenden Unterlagen sowie 
   * Formulare und Erläuterungen für die 
     Stimmabgabe durch Vertretung sowie mittels 
     Briefwahl 
 
   Auf dieser Internetseite werden auch die Erläuterungen zu den 
   Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 
   131 Abs. 1 AktG, eine gegebenenfalls bekanntzumachende Ergänzung der 
   Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sowie zugänglich zu 
   machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
   §§ 126, 127 AktG veröffentlicht. 
8. *Hinweise zum Datenschutz* 
 
   Die Hawesko Holding Aktiengesellschaft verarbeitet bestimmte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Kategorien von Daten, darunter auch personenbezogene Daten (Name, 
   Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
   der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der 
   geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer 
   Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
   Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre 
   Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die 
   Verarbeitung ist die Hawesko Holding Aktiengesellschaft die 
   verantwortliche Stelle. 
 
   Die Dienstleister der Hawesko Holding Aktiengesellschaft, welche zum 
   Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
   erhalten von der Hawesko Holding Aktiengesellschaft nur solche 
   personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
   Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten 
   ausschließlich nach Weisung der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft. 
 
   Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein 
   jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
   Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der über Sie bei uns 
   gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Diese 
   Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
   folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
   Große Elbstraße 145 d 
   22767 Hamburg 
   Fax: +49 40 360 232 - 680 
   E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com 
 
   Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen 
   Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
   Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
9. Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
   Datenschutzbeauftragter 
   Große Elbstraße 145 d 
   22767 Hamburg 
   Fax: +49 40 360 232 - 680 
   E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com 
 
   Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre finden Sie unter 
 
   https://www.hawesko-holding.com/datenschutzhinweise-fuer-aktionaere/ 
 
   Diese Datenschutzinformation wird mit Inkrafttreten der 
   Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 aktualisiert werden, um 
   deren Anforderungen zu erfüllen. 
 
Hamburg, im Mai 2018 
 
*Hawesko Holding Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
             Große Elbstraße 145d 
             22767 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 30 39 2100 
Fax:         +49 40 30 39 2105 
E-Mail:      ir@hawesko-holding.com 
Internet:    http://www.hawesko-holding.com 
ISIN:        DE0006042708 
WKN:         604270 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Hamburg, Freiverkehr in Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
681585 2018-05-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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