Nachdem bekannt wurde, dass die syrische Regierung im Rahmen ihrer Wiederaufbaupläne im März 2018 per Dekret beschloss, Grund und Boden sowie Immobilien zu verstaatlichen, deren bisherige Eigentümer nicht innerhalb von 30 Tagen ihre Eigentumsansprüche geltend machen, droht insbesondere den ins Ausland geflohenen Syrern die Enteignung ihres früheren ...Den vollständigen Artikel lesen ...