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Dow Jones News
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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490 
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit 
laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 
den 14.06.2018, um 11.00 Uhr, [im AXICA Kongress- und Tagungszentrum, 
Sky Lobby/6. Obergeschoss, Pariser Platz 3, 10117 Berlin,] 
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 
   des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   5 sowie § 315 Abs. 4 HGB 
 
   Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   vorgesehen. 
 
   Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ordensmeisterstrasse 
   15-16, 10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben 
   Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich. 
 
   Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. 
      Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver 
      Olbrich, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
   c) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas 
      Haydn, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die [Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Niederlassung Berlin,] zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Mit Wirkung zum 08. August 2017 haben die Amtszeiten von 
   Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust und Herrn Prof. Dr. Ing. Radu 
   Popescu-Zeletin geendet. Auf Antrag der Gesellschaft wurden 
   Herr Prof. Dr. Walter L. Rust und Herr Prof. Dr. Ing. Radu 
   Popescu-Zeletin mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg 
   vom 08. September 2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrates 
   bestellt. Die Amtszeit von Herrn Joachim Schwarzer endet mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Der Aufsichtsrat 
   schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 14. Juni 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herr Prof. Dr. Walter Rust, Rechtsanwalt und Notar, Mock 
   Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, wohnhaft in Berlin, 
 
   b) Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Radu Popescu-Zeletin, 
   Geschäftsführer Icam GmbH, wohnhaft in Berlin 
 
   c) Herr Joachim Schwarzer, Geschäftsführer JKS Consulting 
   Berlin, GmbH, wohnhaft in Berlin. 
 
   Herr Prof. Dr. Walter Rust ist neben seiner derzeitigen 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der TELES Aktiengesellschaft 
   Informationstechnologien, Vorsitzender des Aufsichtsrates der 
   SHF Communication Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des 
   Aufsichtsrates der Fiagon AG Medical Technologies, 
   Hennigsdorf sowie Mitglied des Aufsichtsrates der provitro AG 
   und Charité Research Organisation GmbH. Darüber hinaus 
   begleitet er kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
 
   Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Radu Popescu-Zeletin ist neben 
   seiner derzeitigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der TELES 
   Aktiengesellschaft Informationstechnologien, Mitglied des 
   Verwaltungsrates der OpenLimit Holding AG. Darüber hinaus 
   begleitet er kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Joachim Schwarzer begleitet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die vorgeschlagenen 
Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat in keiner 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu TELES 
Aktiengesellschaft Informationstechnologien oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der TELES Aktiengesellschaft 
Informationstechnologien oder einem wesentlich an TELES 
Aktiengesellschaft Informationstechnologien beteiligten Aktionär, 
deren Offenlegung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser 
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der 
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
erbringen können. 
 
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
*Lebenslauf der vorgeschlagenen Aufsichtsräte* 
 
1. Herr Prof. Dr. Walter Rust, 
 
   Studium der Rechts- und Politikwissenschaften 
   an den Universitäten Freiburg im Breisgau, 
   Genf und Washington D.C., seit 1990 
   Rechtsanwalt in Berlin und Attorney-at-Law 
   (New York); seit 1997 Notar, Honorarprofessor 
   für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für 
   Wirtschaft und Recht 
2. Herr Prof. Dr. Dr. Radu Popescu-Zeletin 
 
   Professor an der Technischen Universität 
   Berlin, ehemaliger Direktor des Fraunhofer 
   Institut für Offene Kommunikationssysteme 
   (FOKUS), Berlin. Mitglied der High Level 
   Expert Group of ENISA (European Information 
   and Security Agency). Gründer mehrerer 
   Telekommunikationsunternehmen. CEO der ICAM 
   GmbH (smart cities/industrial internet). 
3. Herr Joachim Schwarzer 
 
   Seit Sept. 2015, Geschäftsführer der JKS 
   Consulting Berlin GmbH, Berlin, 
   Unternehmensberatung, Politikberatung, 
   2006-Aug. 2015 Deutscher Exekutivdirektor der 
   European Bank for Reconstruction and 
   Development (EBRD), London, 2000-2005 
   Vorstandsmitglied (COO - Chief Operating 
   Officer) der Informations- und 
   Telekommunikationsunternehmens TELES AG, 
   Berlin, ab Nov. 1998 Bundesministerium der 
   Finanzen, Berlin, 1996-1998 Leiter des Büros 
   des SPD-Parteivorsitzenden und Leiter des 
   Planungsstabes, Bonn und Berlin, 1991-1995 
   Leiter der Vertretung des Saarlandes beim 
   Bund, Bonn, 1986-1991 persönlicher Referent 
   des Finanzpolitischen Sprechers und 
   Stellvertretenden Vorsitzenden der 
   SPD-Bundestagsfraktion, Bonn, 1985 Diplomat 
   an der Ständigen Vertretung der 
   Bundesrepublik Deutschland bei der 
   Europäischen Union, Brüssel, 1980-1986 
   Referent im Bundesministerium für Wirtschaft, 
   Bonn 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
A. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz 
   (WpHG) teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft 
   im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 
   23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt 
   ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 23.304.676. 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
   eigenen Aktien. 
B. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Hauptversammlung, d. h. am *24.05.2018, 00:00 Uhr* 
   (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich 
   bis zum *07.06.2018, 24:00 Uhr*, bei der nachfolgend 
   genannten empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage 
   eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung 
   angemeldet haben: 
 
    TELES Aktiengesellschaft 
    Informationstechnologien 
    c/o DZ Bank AG 
    vertreten durch dwpbank 
    - DSHAV - 
    Landsberger Str. 187 
    80687 München 
    Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der 
   vorgenannten Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform 
   erstellten Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts in 
   deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die 
   Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis zum 
   *07.06.2018, 24:00 Uhr,* zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
   der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
   sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
   Institut anzufordern. 
 
   Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
C. *Briefwahl* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in 
   diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß 
   anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen 
   (vgl. vorstehender Abschnitt B). 
 
   Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter 
   Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte 
   zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
   Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die 
   per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus 
   organisatorischen Gründen bis spätestens *13.06.2018, 24:00 
   Uhr*, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
   eingegangen sein. 
 
   Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem 
   sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die 
   Briefwahl schließt eine Teilnahme an der 
   Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt 
   als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn 
   Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets 
   Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
   Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu 
   eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten 
   Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. 
   Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge 
   entgegengenommen werden. 
 
   Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende 
   Adresse: 
 
    TELES Aktiengesellschaft 
    Informationstechnologien 
    Ordensmeisterstr. 15-16 
    12099 Berlin 
    Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226 
    E-Mail: ir@teles.com 
D. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen 
   von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl 
   ausüben lassen. 
 
   Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den 
   Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. 
   V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
   Vereinigung (unter letztere fallen insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, bedürfen die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 
   126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
   einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Vereinigung können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
   einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig 
   wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung 
   ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen 
   möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein 
   Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite 
   der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch 
   jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und 
   dieses ist außerdem im Internet unter 
 
   http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der 
   Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach 
   Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft 
   als Stimmrechtsvertreter benannte Personen 
   (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der 
   Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht 
   werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit 
   ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt 
   wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die 
   Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für 
   unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung 
   an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus 
   organisatorischen Gründen bis spätestens am *13.06.2018*, 
   *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden 
   Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die 
   Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung 
   des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und 
   den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen 
   nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die 
   elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
    TELES Aktiengesellschaft 
    Informationstechnologien 
    Ordensmeisterstr. 15-16 
    12099 Berlin 
    Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226 
    E-Mail: ir@teles.com 
E. *Rechte der Aktionäre* 
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
   Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten 
   Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der TELES 
   Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu richten und 
   muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 
   Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 
   *14.05.2018, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
    TELES 
    Aktiengesells oder Ordensmeisterstr. 
    chaft              15-16 
    Informationst      12099 Berlin 
    echnologien 
    Vorstand 
    Postfach 
    110760 
    10837 Berlin. 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
   Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie 
   die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach 
   Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis 
   reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden 
   Kreditinstituts aus. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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