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DGAP-HV: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs 
DE0008115106, DE0008115148, 
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an 
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 
dem 13. Juni 2018, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC 
Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 
Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017 mit den Berichten des Vorstands und des 
   Aufsichtsrats sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, 
 
      den Bilanzgewinn von  Euro 116.520.132,50 
      wie folgt zu 
      verwenden: 
   a) zur Zahlung einer 
      Dividende von Euro 
      2,50 je Stückaktie 
      auf die 34.088.053 
      Stückaktien mit den 
      ISINs DE0008115106 
      (WKN 811510) sowie 
      DE0008115148 (WKN 
      811514). 
      Dividendensumme:      Euro 85.220.132,50 
   b) zur Einstellung in    Euro 31.300.000,00 
      'Andere 
      Gewinnrücklagen' von 
   c) zum Vortrag des       Euro 0,00 
      verbleibenden 
      Bilanzgewinns von 
      auf neue Rechnung. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PwC') zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien 
der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft 
angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. 
Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut 
erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf 
den Beginn des 23. Mai 2018, 00:00 Uhr MESZ, 
('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine 
Veräußerungssperre), haben aber für die 
Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts 
keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist 
nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der 
Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen, 
die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 6. Juni 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter der 
Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC 
Transaction Services GmbH, Asset Servicing - 
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: 
+49 211 910-1879, E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
zugehen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf 
elektronischem Wege an die nachstehende Adresse 
übermittelt werden: E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit 
der Eintrittskarte übersandt. Darüber hinaus wird jedem 
Aktionär auf Verlangen ein Formular für die Erteilung 
einer Vollmacht übermittelt. Das Verlangen ist zu 
richten an: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC 
Transaction Services GmbH, Asset Servicing - 
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: 
+49 211 910-1879, E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, von der Bank benannte Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Bank benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Anmeldung 
und Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme, wie oben 
beschrieben. 
 
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter müssen unter 
Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars in 
Textform erteilt werden und sollen zur 
organisatorischen Erleichterung der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2018, 24:00 Uhr 
MESZ, unter der Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, 
c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing - 
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: 
+49 211 910-1879, E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
zugehen. Soweit von der Bank benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Bank benannten Stimmrechtsvertreter 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im 
Internet unter 
 
www.hsbc.de 
 
einzusehen. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (entspricht EUR 4.571.194,85) oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft zu 
richten und muss dieser bis spätestens zum 13. Mai 
2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
Company Secretary 
Königsallee 21/23 
40212 Düsseldorf 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen Beschlussvorschläge 
zu bestimmten Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 
AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
Company Secretary 
Königsallee 21/23 
40212 Düsseldorf 

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