DJ DGAP-HV: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-03 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs
DE0008115106, DE0008115148,
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch,
dem 13. Juni 2018, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212
Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2017 mit den Berichten des Vorstands und des
Aufsichtsrats sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2017 sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor,
den Bilanzgewinn von Euro 116.520.132,50
wie folgt zu
verwenden:
a) zur Zahlung einer
Dividende von Euro
2,50 je Stückaktie
auf die 34.088.053
Stückaktien mit den
ISINs DE0008115106
(WKN 811510) sowie
DE0008115148 (WKN
811514).
Dividendensumme: Euro 85.220.132,50
b) zur Einstellung in Euro 31.300.000,00
'Andere
Gewinnrücklagen' von
c) zum Vortrag des Euro 0,00
verbleibenden
Bilanzgewinns von
auf neue Rechnung.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PwC') zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien
der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und
stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft
angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen.
Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut
erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf
den Beginn des 23. Mai 2018, 00:00 Uhr MESZ,
('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes
nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine
Veräußerungssperre), haben aber für die
Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts
keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist
nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der
Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen,
die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum
Ablauf des 6. Juni 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter der
Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC
Transaction Services GmbH, Asset Servicing -
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax:
+49 211 910-1879, E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen.
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf
elektronischem Wege an die nachstehende Adresse
übermittelt werden: E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit
der Eintrittskarte übersandt. Darüber hinaus wird jedem
Aktionär auf Verlangen ein Formular für die Erteilung
einer Vollmacht übermittelt. Das Verlangen ist zu
richten an: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC
Transaction Services GmbH, Asset Servicing -
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax:
+49 211 910-1879, E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, von der Bank benannte Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Bank benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Anmeldung
und Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme, wie oben
beschrieben.
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter müssen unter
Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars in
Textform erteilt werden und sollen zur
organisatorischen Erleichterung der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2018, 24:00 Uhr
MESZ, unter der Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG,
c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing -
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax:
+49 211 910-1879, E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
zugehen. Soweit von der Bank benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
die von der Bank benannten Stimmrechtsvertreter
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im
Internet unter
www.hsbc.de
einzusehen.
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entspricht EUR 4.571.194,85) oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft zu
richten und muss dieser bis spätestens zum 13. Mai
2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Gegenanträge mit Begründung gegen Beschlussvorschläge
zu bestimmten Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1
AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu
richten an:
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Fax: +49 211 910-9 8038
E-Mail: geschaeftsleitungssekretariat@hsbc.de
Bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2018, 24:00 Uhr
MESZ, unter vorstehender Adresse zugegangene und
ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden nach Nachweis der
Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich
unter der Internetadresse
www.hsbc.de
vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu
eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
*Auskunftsrecht der Aktionäre*
Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass ihnen gem.
§ 131 Abs. 1 AktG folgendes Auskunftsrecht zusteht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
*Veröffentlichung auf der Internetseite*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG
können im Internet unter
www.hsbc.de
eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung aus.
Düsseldorf, im April 2018
_Der Vorstand_
2018-05-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 910-0
Fax: +49 211 910-616
E-Mail: info@hsbc.de
Internet: http://www.hsbc.de/
ISIN: DE0008115106, DE0008115148
WKN: 811 510, 811 514
Börsen: Auslandsbörse(n) Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
682247 2018-05-03
(END) Dow Jones Newswires
May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
