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DGAP-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-04 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur *ordentlichen Hauptversammlung* am Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 10.00 Uhr in Wiesloch, Palatin Kongress- und Kulturzentrum Ringstraße 17-19 69168 Wiesloch. Tagesordnung 1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes** Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zugänglich: * den festgestellten Jahresabschluss der MLP SE (vormals MLP AG) zum 31. Dezember 2017, * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, * den zusammengefassten Lagebericht für die MLP SE (vormals MLP AG) und den Konzern zum 31. Dezember 2017, * den Bericht des Aufsichtsrats sowie * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen sind über die Internetadresse http://www.mlp-hauptversammlung.de zugänglich. Während der Hauptversammlung liegen sie auch zur Einsichtnahme aus bzw. sind über entsprechende, von der MLP SE bereitgestellte Terminals online einsehbar. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 14. März 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses oder einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 21.866.937,20 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je Stückaktie auf 109.334.686 dividendenberechtigte Stückaktien. Ausschüttung: Euro 21.866.937,20 Einstellung in die Euro 0,00 Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag: Euro 0,00 Bilanzgewinn: Euro 21.866.937,20 Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Annahme eines dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von Euro 109.334.686,00, eingeteilt in 109.334.686 Stückaktien. Sollte die tatsächliche Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und damit die Dividendensumme - im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, bei dem aber der sich dann ergebende Restbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die Auszahlung der Dividende soll am 19. Juni 2018 erfolgen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MLP AG und der MLP SE für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands der MLP AG und der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP AG und der MLP SE für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP AG und der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt. 6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der MLP SE* Die Amtszeit aller Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der MLP SE endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juni 2018. Gemäß § 113 Abs. 2 AktG kann die Vergütung für die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats nur durch die Hauptversammlung bewilligt werden. Der Beschluss kann erst in der Hauptversammlung gefasst werden, die über die Entlastung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats beschließt. Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats sollen für die Tätigkeit in diesem Gremium eine an § 14 der Satzung der Gesellschaft orientierte zeitanteilige Vergütung erhalten. Für die Zeit nach dem 14. Juni 2018 richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP SE nach § 14 der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Jedes Mitglied des ersten Aufsichtsrats der MLP SE erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und der Erstattung einer etwaigen auf seine Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 zeitanteilig vom 21. September 2017 bis 31. Dezember 2017 und eine feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 zeitanteilig vom 1. Januar 2018 bis 14. Juni 2018, wobei als Bezugsgröße eine Grundvergütung in Höhe von Euro 40.000 p.a. für ein volles Geschäftsjahr herangezogen wird. Der Vorsitzende des ersten Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung nach Satz 1. Für die Tätigkeit im Bilanzprüfungsausschuss und im Personalausschuss wird jedem Mitglied des Ausschusses zusätzlich eine gesonderte Vergütung zeitanteilig vom 21. September 2017 bis 31. Dezember 2017 und zeitanteilig vom 1. Januar 2018 bis 14. Juni 2018 gewährt, wobei als Bezugsgröße für die Tätigkeit im Bilanzprüfungsausschuss eine gesonderte Vergütung in Höhe von Euro 25.000 p.a. für ein volles Geschäftsjahr und für die Tätigkeit im Personalausschuss eine gesonderte Vergütung in Höhe von Euro 15.000 p.a. für ein volles Geschäftsjahr herangezogen wird. Der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses und des Personalausschusses erhält das Zweifache der jeweiligen gesonderten Vergütung eines normalen Mitglieds des Bilanzprüfungsausschusses bzw. Personalausschusses. Die Vergütungen werden nach der Hauptversammlung am 14. Juni 2018 ausgezahlt. 7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2018 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder des ersten Aufsichtsrats der MLP SE. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Ziffer 13 der Beteiligungsvereinbarung für die MLP SE und § 9 Abs. 1 der Satzung der MLP SE aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich jeweils auf einen Vorschlag des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die Ziele, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossen hat, und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: * Dr. Peter Lütke-Bornefeld, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der General
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May 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)