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DGAP-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in
Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-04 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit
ein zur
*ordentlichen Hauptversammlung*
am Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 10.00 Uhr in
Wiesloch,
Palatin Kongress- und Kulturzentrum
Ringstraße 17-19
69168 Wiesloch.
Tagesordnung
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§
176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des
Aktiengesetzes**
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz
1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) der
Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie
den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der MLP
SE (vormals MLP AG) zum 31. Dezember 2017,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2017,
* den zusammengefassten Lagebericht für die
MLP SE (vormals MLP AG) und den Konzern
zum 31. Dezember 2017,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Diese Unterlagen sind über die Internetadresse
http://www.mlp-hauptversammlung.de
zugänglich. Während der Hauptversammlung liegen
sie auch zur Einsichtnahme aus bzw. sind über
entsprechende, von der MLP SE bereitgestellte
Terminals online einsehbar.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
Satz 1 AktG am 14. März 2018 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich
hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss
gebilligt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses oder einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch
die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen,
ohne dass es - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu
bedarf.
* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften,
insbesondere des Handelsgesetzbuches und des
Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund
der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das
Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus
spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung
nichts anderes ergibt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn von Euro 21.866.937,20 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je
Stückaktie auf 109.334.686 dividendenberechtigte
Stückaktien.
Ausschüttung: Euro 21.866.937,20
Einstellung in die Euro 0,00
Gewinnrücklagen:
Gewinnvortrag: Euro 0,00
Bilanzgewinn: Euro 21.866.937,20
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf
der Annahme eines dividendenberechtigten
Grundkapitals in Höhe von Euro 109.334.686,00,
eingeteilt in 109.334.686 Stückaktien. Sollte
die tatsächliche Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien - und damit die
Dividendensumme - im Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand
und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung
von Euro 0,20 je dividendenberechtigter
Stückaktie vorsieht, bei dem aber der sich dann
ergebende Restbetrag des Bilanzgewinns auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
Die Auszahlung der Dividende soll am 19. Juni
2018 erfolgen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der MLP AG und der MLP
SE für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Vorstands der MLP AG und der MLP SE für diesen
Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP AG und der
MLP SE für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der MLP AG und der MLP SE für
diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des
Bilanzprüfungsausschusses, vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 bestellt.
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten
Aufsichtsrats der MLP SE*
Die Amtszeit aller Mitglieder des ersten
Aufsichtsrats der MLP SE endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 14. Juni 2018. Gemäß §
113 Abs. 2 AktG kann die Vergütung für die
Mitglieder des ersten Aufsichtsrats nur durch
die Hauptversammlung bewilligt werden. Der
Beschluss kann erst in der Hauptversammlung
gefasst werden, die über die Entlastung der
Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
beschließt. Die Mitglieder des ersten
Aufsichtsrats sollen für die Tätigkeit in diesem
Gremium eine an § 14 der Satzung der
Gesellschaft orientierte zeitanteilige Vergütung
erhalten. Für die Zeit nach dem 14. Juni 2018
richtet sich die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der MLP SE nach § 14 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Jedes Mitglied des ersten Aufsichtsrats der MLP
SE erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und
der Erstattung einer etwaigen auf seine
Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuer
eine feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2017
zeitanteilig vom 21. September 2017 bis 31.
Dezember 2017 und eine feste Vergütung für das
Geschäftsjahr 2018 zeitanteilig vom 1. Januar
2018 bis 14. Juni 2018, wobei als
Bezugsgröße eine Grundvergütung in Höhe von
Euro 40.000 p.a. für ein volles Geschäftsjahr
herangezogen wird. Der Vorsitzende des ersten
Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein
Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung
nach Satz 1. Für die Tätigkeit im
Bilanzprüfungsausschuss und im Personalausschuss
wird jedem Mitglied des Ausschusses zusätzlich
eine gesonderte Vergütung zeitanteilig vom 21.
September 2017 bis 31. Dezember 2017 und
zeitanteilig vom 1. Januar 2018 bis 14. Juni
2018 gewährt, wobei als Bezugsgröße für die
Tätigkeit im Bilanzprüfungsausschuss eine
gesonderte Vergütung in Höhe von Euro 25.000
p.a. für ein volles Geschäftsjahr und für die
Tätigkeit im Personalausschuss eine gesonderte
Vergütung in Höhe von Euro 15.000 p.a. für ein
volles Geschäftsjahr herangezogen wird. Der
Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses und
des Personalausschusses erhält das Zweifache der
jeweiligen gesonderten Vergütung eines normalen
Mitglieds des Bilanzprüfungsausschusses bzw.
Personalausschusses.
Die Vergütungen werden nach der Hauptversammlung
am 14. Juni 2018 ausgezahlt.
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Mit der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 14. Juni 2018 endet die
Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder des
ersten Aufsichtsrats der MLP SE.
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.
Er setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3
SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG),
§ 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Ziffer 13 der
Beteiligungsvereinbarung für die MLP SE und § 9
Abs. 1 der Satzung der MLP SE aus vier
Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern
der Arbeitnehmer zusammen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen
sich jeweils auf einen Vorschlag des
Nominierungsausschusses, berücksichtigen die
Ziele, die der Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossen hat, und streben die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen
Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung folgende
Personen bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
* Dr. Peter Lütke-Bornefeld, ehemaliger
Vorsitzender des Vorstands der General
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May 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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