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DGAP-HV: MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in 
Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-04 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit 
ein zur 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
am Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 10.00 Uhr in 
Wiesloch, 
 
Palatin Kongress- und Kulturzentrum 
Ringstraße 17-19 
69168 Wiesloch. 
Tagesordnung 
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 
   176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des 
   Aktiengesetzes** 
 
   Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 
   1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) der 
   Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie 
   den erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs zugänglich: 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der MLP 
     SE (vormals MLP AG) zum 31. Dezember 2017, 
   * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. 
     Dezember 2017, 
   * den zusammengefassten Lagebericht für die 
     MLP SE (vormals MLP AG) und den Konzern 
     zum 31. Dezember 2017, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Diese Unterlagen sind über die Internetadresse 
 
   http://www.mlp-hauptversammlung.de 
 
   zugänglich. Während der Hauptversammlung liegen 
   sie auch zur Einsichtnahme aus bzw. sind über 
   entsprechende, von der MLP SE bereitgestellte 
   Terminals online einsehbar. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 
   Satz 1 AktG am 14. März 2018 gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich 
   hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss 
   gebilligt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder einer Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch 
   die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, 
   ohne dass es - abgesehen von der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu 
   bedarf. 
 
   * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in 
   Deutschland maßgeblichen Vorschriften, 
   insbesondere des Handelsgesetzbuches und des 
   Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund 
   der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das 
   Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus 
   spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung 
   nichts anderes ergibt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn von Euro 21.866.937,20 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je 
   Stückaktie auf 109.334.686 dividendenberechtigte 
   Stückaktien. 
 
   Ausschüttung:             Euro 21.866.937,20 
   Einstellung in die        Euro 0,00 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag:            Euro 0,00 
   Bilanzgewinn:             Euro 21.866.937,20 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf 
   der Annahme eines dividendenberechtigten 
   Grundkapitals in Höhe von Euro 109.334.686,00, 
   eingeteilt in 109.334.686 Stückaktien. Sollte 
   die tatsächliche Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien - und damit die 
   Dividendensumme - im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand 
   und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung 
   von Euro 0,20 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie vorsieht, bei dem aber der sich dann 
   ergebende Restbetrag des Bilanzgewinns auf neue 
   Rechnung vorgetragen wird. 
 
   Die Auszahlung der Dividende soll am 19. Juni 
   2018 erfolgen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der MLP AG und der MLP 
   SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands der MLP AG und der MLP SE für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP AG und der 
   MLP SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der MLP AG und der MLP SE für 
   diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des 
   Bilanzprüfungsausschusses, vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 bestellt. 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten 
   Aufsichtsrats der MLP SE* 
 
   Die Amtszeit aller Mitglieder des ersten 
   Aufsichtsrats der MLP SE endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 14. Juni 2018. Gemäß § 
   113 Abs. 2 AktG kann die Vergütung für die 
   Mitglieder des ersten Aufsichtsrats nur durch 
   die Hauptversammlung bewilligt werden. Der 
   Beschluss kann erst in der Hauptversammlung 
   gefasst werden, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
   beschließt. Die Mitglieder des ersten 
   Aufsichtsrats sollen für die Tätigkeit in diesem 
   Gremium eine an § 14 der Satzung der 
   Gesellschaft orientierte zeitanteilige Vergütung 
   erhalten. Für die Zeit nach dem 14. Juni 2018 
   richtet sich die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der MLP SE nach § 14 der Satzung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Jedes Mitglied des ersten Aufsichtsrats der MLP 
   SE erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und 
   der Erstattung einer etwaigen auf seine 
   Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuer 
   eine feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 
   zeitanteilig vom 21. September 2017 bis 31. 
   Dezember 2017 und eine feste Vergütung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zeitanteilig vom 1. Januar 
   2018 bis 14. Juni 2018, wobei als 
   Bezugsgröße eine Grundvergütung in Höhe von 
   Euro 40.000 p.a. für ein volles Geschäftsjahr 
   herangezogen wird. Der Vorsitzende des ersten 
   Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung 
   nach Satz 1. Für die Tätigkeit im 
   Bilanzprüfungsausschuss und im Personalausschuss 
   wird jedem Mitglied des Ausschusses zusätzlich 
   eine gesonderte Vergütung zeitanteilig vom 21. 
   September 2017 bis 31. Dezember 2017 und 
   zeitanteilig vom 1. Januar 2018 bis 14. Juni 
   2018 gewährt, wobei als Bezugsgröße für die 
   Tätigkeit im Bilanzprüfungsausschuss eine 
   gesonderte Vergütung in Höhe von Euro 25.000 
   p.a. für ein volles Geschäftsjahr und für die 
   Tätigkeit im Personalausschuss eine gesonderte 
   Vergütung in Höhe von Euro 15.000 p.a. für ein 
   volles Geschäftsjahr herangezogen wird. Der 
   Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses und 
   des Personalausschusses erhält das Zweifache der 
   jeweiligen gesonderten Vergütung eines normalen 
   Mitglieds des Bilanzprüfungsausschusses bzw. 
   Personalausschusses. 
 
   Die Vergütungen werden nach der Hauptversammlung 
   am 14. Juni 2018 ausgezahlt. 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 14. Juni 2018 endet die 
   Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder des 
   ersten Aufsichtsrats der MLP SE. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. 
   Er setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 
   SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), 
   § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Ziffer 13 der 
   Beteiligungsvereinbarung für die MLP SE und § 9 
   Abs. 1 der Satzung der MLP SE aus vier 
   Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern 
   der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich jeweils auf einen Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
   Ziele, die der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossen hat, und streben die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung folgende 
   Personen bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    * Dr. Peter Lütke-Bornefeld, ehemaliger 
      Vorsitzender des Vorstands der General 

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May 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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