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DGAP-News: YOC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2018 in
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-04 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
YOC AG Berlin WKN 593273 / ISIN DE0005932735 Einladung
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am Freitag, den 15. Juni 2018 um 10:00 Uhr in
der Schankhalle Pfefferberg
Schönhauser Allee 176
10119 Berlin stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der YOC AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember
2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht der
YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im
Internet unter
www.yoc.com
im Bereich 'Investor Relations' einsehbar sein
und zum Download bereitgestellt. Sie werden
auch in der Hauptversammlung selbst zur
Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist
der Jahresabschluss nach § 172 AktG
festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind
der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es
einer Beschlussfassung der Hauptversammlung
bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Herrn Dirk Kraus wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Dr. Nikolaus Breuel wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
b) Herrn Konstantin Graf Lambsdorff wird für
seine Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
c) Herrn Sacha Berlik wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege
der Einzelabstimmung über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
a) Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
b) Die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Berlin, wird zum
Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
(Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte)
für das Geschäftsjahr 2018 bestellt, wenn
und soweit solche Zwischenfinanzberichte
aufgestellt und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden sollen.
c) Die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Berlin, wird zum
Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2019 bestellt, wenn
und soweit solche Zwischenfinanzberichte
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2019 aufgestellt werden und einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden
sollen.
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni
2018 endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Konstantin Graf
Lambsdorff und Sacha Berlik.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung
aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung vom 15. Juni
2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt nicht mitgerechnet
wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herr Konstantin Graf Lambsdorff, Partner
der Anwaltskanzlei Lambsdorff
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
mbB, wohnhaft in Berlin
b) Herr Sacha Berlik, Managing Director EMEA
bei The Trade Desk, wohnhaft in Köln
Herr Konstantin Graf Lambsdorff ist neben
seiner derzeitigen Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat der YOC AG Vorsitzender des
Aufsichtsrats der PRIMUS Immobilien AG und
Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Förster AG.
Darüber hinaus bekleidet er kein weiteres Amt
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Sacha Berlik ist neben seiner derzeitigen
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der YOC AG nicht
Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und bekleidet auch kein Amt in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die
vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der
Wahl in den Aufsichtsrat in keiner persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur YOC AG oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der YOC
AG oder einem wesentlich an der YOC AG
beteiligten Aktionär, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich
beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind
Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10
% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie
den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Lebensläufe von Herrn Graf Lambsdorff und Herrn
Berlik sind dieser Einladung als *Anlage*
beigefügt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege
der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.292.978,00
und ist in 3.292.978 nennwertlose, auf den Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 20 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der
Stimmrechte somit jeweils auf 3.292.978.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte
zu.
*2. Teilnahmevoraussetzungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre befugt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme
muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§
126b BGB) erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut notwendig, der sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen hat, wobei der Tag der Versammlung nicht
mitzurechnen ist. Der Nachweis hat sich also auf den
25. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter der Adresse
YOC AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 08. Juni 2018, 24:00 Uhr
(MESZ), zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den entsprechenden Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
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May 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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