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DGAP-HV: YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: YOC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2018 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-04 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
YOC AG Berlin WKN 593273 / ISIN DE0005932735 Einladung 
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Freitag, den 15. Juni 2018 um 10:00 Uhr in 
der Schankhalle Pfefferberg 
Schönhauser Allee 176 
10119 Berlin stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der YOC AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 
   2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht der 
   YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   www.yoc.com 
 
   im Bereich 'Investor Relations' einsehbar sein 
   und zum Download bereitgestellt. Sie werden 
   auch in der Hauptversammlung selbst zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist 
   der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind 
   der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es 
   einer Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Herrn Dirk Kraus wird für seine 
   Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Herrn Dr. Nikolaus Breuel wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2017 Entlastung erteilt. 
   b) Herrn Konstantin Graf Lambsdorff wird für 
      seine Aufsichtsratstätigkeit im 
      Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
   c) Herrn Sacha Berlik wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2017 Entlastung erteilt. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   a) Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
   b) Die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, wird zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
      (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) 
      für das Geschäftsjahr 2018 bestellt, wenn 
      und soweit solche Zwischenfinanzberichte 
      aufgestellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden sollen. 
   c) Die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, wird zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
      für das Geschäftsjahr 2019 bestellt, wenn 
      und soweit solche Zwischenfinanzberichte 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2019 aufgestellt werden und einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
      sollen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni 
   2018 endet die Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder Konstantin Graf 
   Lambsdorff und Sacha Berlik. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 
   2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt nicht mitgerechnet 
   wird, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herr Konstantin Graf Lambsdorff, Partner 
      der Anwaltskanzlei Lambsdorff 
      Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft 
      mbB, wohnhaft in Berlin 
   b) Herr Sacha Berlik, Managing Director EMEA 
      bei The Trade Desk, wohnhaft in Köln 
 
   Herr Konstantin Graf Lambsdorff ist neben 
   seiner derzeitigen Mitgliedschaft im 
   Aufsichtsrat der YOC AG Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der PRIMUS Immobilien AG und 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Förster AG. 
   Darüber hinaus bekleidet er kein weiteres Amt 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Sacha Berlik ist neben seiner derzeitigen 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der YOC AG nicht 
   Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und bekleidet auch kein Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der 
   Wahl in den Aufsichtsrat in keiner persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur YOC AG oder 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der YOC 
   AG oder einem wesentlich an der YOC AG 
   beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich 
   beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind 
   Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 
   % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Lebensläufe von Herrn Graf Lambsdorff und Herrn 
   Berlik sind dieser Einladung als *Anlage* 
   beigefügt und sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft veröffentlicht. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.292.978,00 
und ist in 3.292.978 nennwertlose, auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 20 Abs. 1 
der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die 
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der 
Stimmrechte somit jeweils auf 3.292.978. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000 
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der 
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte 
zu. 
 
*2. Teilnahmevoraussetzungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre befugt, die sich zur 
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre 
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme 
muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für 
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 
126b BGB) erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut notwendig, der sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
zu beziehen hat, wobei der Tag der Versammlung nicht 
mitzurechnen ist. Der Nachweis hat sich also auf den 
25. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
 YOC AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 08. Juni 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den entsprechenden Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 

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May 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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