DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2018 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-05-07 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903 (WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793) Wir laden unsere Stammaktionäre und unsere
Vorzugsaktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
der edding Aktiengesellschaft
am
Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 10:00 Uhr
Marstall Ahrensburg,
Lübecker Straße 10
in 22926 Ahrensburg. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der edding Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31.
Dezember 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss in seiner Sitzung am 17.
April 2018 gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1
deshalb keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns* *des Geschäftsjahrs 2017*
Von dem im Geschäftsjahr 2017 erzielten
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.585.578,66
wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR
2.792.789,33.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender
Höhe an die Aktionäre auszuschütten:
* EUR 2,15 je Vorzugsstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 473.219 Stück
dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien
EUR 1.017.420,85.
* EUR 2,10 je Stammstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 600.000 Stück
dividendenberechtigten Stammstückaktien
EUR 1.260.000,00.
Der nach der Ausschüttung verbleibende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 515.368,48 soll
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt
die Hauptversammlung über die Grundvergütung
der Aufsichtsratsmitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Grundvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 20.000,00 festzusetzen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der edding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
zu bestellen.
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der edding
International GmbH und der edding Expressive
Skin GmbH*
Aufgabe der am 5. April 2018 neu gegründeten
edding Expressive Skin GmbH mit Sitz in
Ahrensburg ist die strategische und operative
Führung unserer Aktivitäten im Bereich
dekorativer Kosmetik und Tattoo-Tinte.
Die edding International GmbH (als 100%ige
Tochtergesellschaft der edding AG) und die
edding Expressive Skin GmbH (als 100%ige
Tochtergesellschaft der edding International
GmbH) haben am 18. April 2018 den Entwurf
eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags aufgestellt.
Die edding Expressive Skin GmbH soll mit
Abschluss dieses Vertrages über die edding
International GmbH in den ertragsteuerlichen
Organkreis der edding AG einbezogen werden.
Dieser Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der edding AG sowie der
Gesellschafterversammlungen der edding
International GmbH und der edding Expressive
Skin GmbH sowie die Eintragung der Zustimmung
der Gesellschafterversammlung der edding
Expressive Skin GmbH bzw. des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages in das
Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck. Die
Gesellschafterversammlungen der edding
International GmbH und der edding Expressive
Skin GmbH sollen dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
im unmittelbaren Anschluss an die
Hauptversammlung der edding AG zustimmen.
Soweit die Wirksamkeit des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zudem der
Eintragung der edding Expressive Skin GmbH in
das Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck
bedarf, gehen die Parteien davon aus, dass
diese Eintragung noch vor der
Hauptversammlung der edding AG stattfindet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der der edding International GmbH
und der edding Expressive Skin GmbH vom 18.
April 2018 zuzustimmen.
Der beabsichtigte Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden
Wortlaut:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
edding International GmbH mit Sitz in Ahrensburg, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HR B 3930 AH
- nachfolgend *'Organträgerin'* - und
edding Expressive Skin GmbH mit Sitz in Ahrensburg, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HR B [.]
- nachfolgend *'Organgesellschaft'* -
*Vorbemerkung:*
Sofern in diesem Vertragstext auf die derzeit gültige Fassung gesetzlicher
Bestimmungen Bezug genommen wird, ist die zum Zeitpunkt der Vereinbarung
dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (nachfolgend
'Unternehmensvertrag') durch die Parteien gültige gesetzliche Bestimmung
gemeint. ORGANTRÄGERIN und ORGANGESELLSCHAFT sind sich bewusst, dass
dieser Unternehmensvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, weil
dies unter anderem die Eintragung des Unternehmensvertrags im Handelsregister
der ORGANGESELLSCHAFT voraussetzt. Sie sind sich zudem bewusst, dass die
steuerlichen Wirkungen einer Organschaft, wenn die weiteren Voraussetzungen
erfüllt sind, frühestens für das Wirtschaftsjahr der ORGANGESELLSCHAFT
eintreten, in dem dieser Unternehmensvertrag wirksam wird.
§ 1
Leitung
1.1. Die ORGANGESELLSCHAFT unterstellt der
ORGANTRÄGERIN hiermit die Leitung
ihrer Gesellschaft. Die ORGANTRÄGERIN
ist demgemäß berechtigt, den
Geschäftsführern der ORGANGESELLSCHAFT
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft
Weisungen zu erteilen. Die
ORGANTRÄGERIN kann den
Geschäftsführern der ORGANGESELLSCHAFT
nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag
zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu
beendigen.
1.2. Die Geschäftsführer der ORGANGESELLSCHAFT
sind nach Maßgabe von Absatz 1
verpflichtet, die Weisungen der
ORGANTRÄGERIN zu befolgen. Den
Geschäftsführern der ORGANGESELLSCHAFT
obliegt weiterhin die Geschäftsführung und
Vertretung der ORGANGESELLSCHAFT.
1.3. Die Weisungen müssen in Textform ergehen.
§ 2
Gewinnabführung
2.1 Die ORGANGESELLSCHAFT verpflichtet sich,
ihren ganzen nach den maßgeblichen
handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten
Gewinn an die ORGANTRÄGERIN abzuführen.
Für die Ermittlung des abzuführenden Gewinns
gelten die im Aktiengesetz enthaltenen
Regelungen über den Höchstbetrag der
Gewinnabführung bei Unternehmensverträgen in
der jeweils gültigen Fassung (derzeit § 301
AktG, zuletzt geändert durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
25.05.2009, BGBl. I 2009, S. 1102)
entsprechend.
2.2 Entsprechend § 301 AktG in der derzeit
gültigen Fassung gilt, ohne dass die
dynamische Verweisung in § 2.1 durch die in
diesem und den folgenden Absätzen
enthaltenen Regelungen eingeschränkt wird,
dass - vorbehaltlich der Bildung oder
Auflösung von Rücklagen nach § 2.3 - der
ohne die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen
etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und
einen nach § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Betrag, abzuführen
ist.
2.3 Die ORGANGESELLSCHAFT darf - nach der
derzeit gültigen Fassung des § 301 AktG -
mit Zustimmung der ORGANTRÄGERIN
Beträge aus dem Jahresüberschuss nur
insoweit in die anderen Gewinnrücklagen (§
272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -2-
handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist. Während der
Dauer dieses Unternehmensvertrages nach Satz
1 gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf
Verlangen der ORGANTRÄGERIN aufzulösen
und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die
Abführung von Beträgen aus der Auflösung von
anderen Gewinnrücklagen, die vor Beginn
dieses Unternehmensvertrages gebildet
wurden, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt
für während der Dauer dieses
Unternehmensvertrages gebildete freiwillige
Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB.
2.4 Bilanzielle Wahlrechte der
ORGANGESELLSCHAFT, die sich auf die Höhe des
abführungspflichtigen Gewinns auswirken,
sind in Abstimmung mit der
ORGANTRÄGERIN auszuüben.
§ 3
Verlustübernahme
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten
entsprechend.
§ 4
Ausgleich
Im Hinblick darauf, dass die ORGANTRÄGERIN alleinige Gesellschafterin der
ORGANGESELLSCHAFT ist, wird von der Bestimmung eines Ausgleichs in
entsprechender Anwendung des § 304 Abs. 1 Satz 3 AktG abgesehen.
§ 5
Vertragsdauer
5.1 Der Unternehmensvertrag wird mit Eintragung
in das Handelsregister der ORGANGESELLSCHAFT
wirksam. Die Rechte und Pflichten aus § 2
und § 3 dieses Vertrags beziehen sich auf
die Zeiträume ab Beginn des
Wirtschaftsjahres der ORGANGESELLSCHAFT, das
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses
Unternehmensvertrags läuft.
5.2 Der Unternehmensvertrag gilt - vorbehaltlich
einer Kündigung oder einvernehmlichen
Aufhebung - unbefristet.
5.3 Der Unternehmensvertrag kann - vorbehaltlich
des nachstehenden Ausschlusses des
Kündigungsrechts für eine Mindestlaufzeit -
von jeder Partei erstmals unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf
den Ablauf eines Wirtschaftsjahres der
ORGANGESELLSCHAFT durch schriftliche
Erklärung gekündigt werden. Eine ordentliche
Kündigung darf jedoch frühestens auf einen
Zeitpunkt erfolgen, zu dem zumindest fünf
Zeitjahre seit Beginn des Wirtschaftsjahres
der ORGANGESELLSCHAFT, in dem dieser
Unternehmensvertrag wirksam wurde, vergangen
sind.
5.4 Das Recht zur Kündigung des
Unternehmensvertrages aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt
unberührt. Die ORGANTRÄGERIN ist
insbesondere zur Kündigung aus wichtigem
Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr die
Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an
der ORGANGESELLSCHAFT zusteht.
§ 6
Schlussbestimmungen
6.1 Überschriften in dem
Unternehmensvertrag dienen allein der
Übersichtlichkeit. Für die Auslegung
des Unternehmensvertrages sind sie nicht zu
berücksichtigen.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen des
Unternehmensvertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit dieses Unternehmensvertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich dieser Unternehmensvertrag
als lückenhaft erweist.
Ahrensburg, den 18. April 2018
edding International GmbH
durch
______________________________________ ______________________________________
Thorsten Streppelhoff Sönke Gooß
Ahrensburg, den 18. April 2018
edding Expressive Skin GmbH
durch
______________________________________ ______________________________________
Thorsten Streppelhoff Sebastian Knebelkamp
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder englischer
Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung (24. Mai 2018, 00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag oder Record Date)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis
zum 7. Juni 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
*edding Aktiengesellschaft*
*c/o M.M. Warburg & CO KGaA*
*Ferdinandstraße 75*
*20095 Hamburg*
*Fax: +49 40 3618-1116*
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch durch die
depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung der
Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft gilt, sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1
i.V.m. Abs. 8, 10 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten mit dem jeweils zu
Bevollmächtigen abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs kann
die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden:
investor@edding.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter Beifügung
einer Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 14. Mai
2018, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse
zu richten:
*edding Aktiengesellschaft*
*Vorstand*
*Bookkoppel 7*
*22926 Ahrensburg*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70
AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt machen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
zugänglich machen.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu
versehen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zugänglich machen, wenn der
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Mai
2018, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung an nachfolgende Adresse übersandt hat:
*edding Aktiengesellschaft*
*Investor Relations*
*Bookkoppel 7*
*22926 Ahrensburg*
*Fax: +49 4102 808-204*
*E-Mail: investor@edding.de*
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten,
höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu
übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die
Beantwortung der Fragen und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen
unberührt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt
in 600.000 Stück Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien. Je
eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Vorzugsaktien haben - außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein
Stimmrecht.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft*
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen und Unterlagen,
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
und 131 Abs. 1 AktG, können alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machende
Unterlagen, insbesondere auch die im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag
nach § 293f AktG bekannt zu machenden Unterlagen (einschließlich eines
gemeinsamen Berichts des Vorstandes der edding AG und der
vertragschließenden Unternehmen), werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung
auf der o.g. Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und später in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
*Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung*
Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung von Bild- und
Tonaufnahmen abzusehen.
Ahrensburg, im Mai 2018
*edding Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-05-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Deutschland
E-Mail: investor@edding.de
Internet: http://www.edding.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
683139 2018-05-07
(END) Dow Jones Newswires
May 07, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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