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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-07 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
unsere Aktionäre zu der am *19. Juni 2018, 10:00 Uhr*
(Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle,
Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
Leasing SE, des Berichts über die Lage des
Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
29.925.573,46 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 9.893.564,64
Dividende von EUR 0,48
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue EUR 20.032.008,82
Rechnung
EUR 29.925.573,46
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende
ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der
vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine
eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe
der Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für
die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue
Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2019
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat
der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag
für die Wahl des Abschlussprüfers frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Entsendungsrechts für ein Mitglied des
Aufsichtsrats und eine entsprechende
Änderung der Satzung in § 10
(Zusammensetzung und Amtszeit des
Aufsichtsrats)*
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines
der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal
(Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt,
solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist.
Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden
mit der Folge, dass künftig sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung zu wählen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Das satzungsmäßige Entsendungsrecht
der Sixt SE für ein Mitglied des
Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die
Eintragung der nachstehenden
Satzungsänderungen im Handelsregister der
Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung
wird hierzu wie folgt geändert:
- Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
'Sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats werden von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt.'
- Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5
wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im
Übrigen unverändert.
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4
SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, §
21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der
Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem
besonderen Verhandlungsgremium über die
Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt
Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft zwei Mitglieder von der
Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge
gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat
entsandt.
Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagenen Aufhebung des
satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch
Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderungen im Handelsregister der
Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat
gemäß den vorstehend genannten
Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu
gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert
aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich
von der Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt werden.
Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der
Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr.
Marcus Englert (stellvertretender
Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der
vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind
Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats
erforderlich.
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagene Aufhebung ihres
Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der
Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem
Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für
den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen
Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch
machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab
Eintragung dieser Satzungsänderungen im
Handelsregister nunmehr auch ein drittes
Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den
Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als
entsandtes Mitglied an; für den
anschließenden Übergangszeitraum bis
zum Wirksamwerden der Aufhebung des
Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE
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May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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