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DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-07 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE 
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am *19. Juni 2018, 10:00 Uhr* 
(Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle, 
Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Der im festgestellten Jahresabschluss 
    ausgewiesene Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
    29.925.573,46 wird wie folgt verwendet: 
 
    Ausschüttung einer     EUR 9.893.564,64 
    Dividende von EUR 0,48 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Vortrag auf neue       EUR 20.032.008,82 
    Rechnung 
                           EUR 29.925.573,46 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe 
   der Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue 
   Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit 
   im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2019 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Entsendungsrechts für ein Mitglied des 
   Aufsichtsrats und eine entsprechende 
   Änderung der Satzung in § 10 
   (Zusammensetzung und Amtszeit des 
   Aufsichtsrats)* 
 
   Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines 
   der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal 
   (Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt, 
   solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. 
   Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden 
   mit der Folge, dass künftig sämtliche 
   Mitglieder des Aufsichtsrats durch die 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Das satzungsmäßige Entsendungsrecht 
    der Sixt SE für ein Mitglied des 
    Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die 
    Eintragung der nachstehenden 
    Satzungsänderungen im Handelsregister der 
    Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung 
    wird hierzu wie folgt geändert: 
 
    - Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
      'Sämtliche Mitglieder des 
      Aufsichtsrats werden von der 
      Hauptversammlung ohne Bindung an 
      Wahlvorschläge gewählt.' 
    - Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5 
      wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im 
      Übrigen unverändert. 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 
   SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 
   21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der 
   Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem 
   besonderen Verhandlungsgremium über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt 
   Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden 
   gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft zwei Mitglieder von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge 
   gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat 
   entsandt. 
 
   Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagenen Aufhebung des 
   satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch 
   Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderungen im Handelsregister der 
   Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat 
   gemäß den vorstehend genannten 
   Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu 
   gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert 
   aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge gewählt werden. 
 
   Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung 
   gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der 
   Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr. 
   Marcus Englert (stellvertretender 
   Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der 
   vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind 
   Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. 
 
   Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagene Aufhebung ihres 
   Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem 
   Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für 
   den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen 
   Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch 
   machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab 
   Eintragung dieser Satzungsänderungen im 
   Handelsregister nunmehr auch ein drittes 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den 
   Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner 
   dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als 
   entsandtes Mitglied an; für den 
   anschließenden Übergangszeitraum bis 
   zum Wirksamwerden der Aufhebung des 
   Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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