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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-07 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien WKN A0DPRE ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am *19. Juni 2018, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 29.925.573,46 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 9.893.564,64 Dividende von EUR 0,48 je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue EUR 20.032.008,82 Rechnung EUR 29.925.573,46 Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; und - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Entsendungsrechts für ein Mitglied des Aufsichtsrats und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats)* Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt, solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden mit der Folge, dass künftig sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Das satzungsmäßige Entsendungsrecht der Sixt SE für ein Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die Eintragung der nachstehenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung wird hierzu wie folgt geändert: - Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: 'Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt.' - Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5 wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im Übrigen unverändert. 7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zwei Mitglieder von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt. Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufhebung des satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat gemäß den vorstehend genannten Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden. Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr. Marcus Englert (stellvertretender Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Aufhebung ihres Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab Eintragung dieser Satzungsänderungen im Handelsregister nunmehr auch ein drittes Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als entsandtes Mitglied an; für den anschließenden Übergangszeitraum bis zum Wirksamwerden der Aufhebung des Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE
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May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)