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Dow Jones News
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DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-07 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE 
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am *19. Juni 2018, 10:00 Uhr* 
(Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle, 
Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Der im festgestellten Jahresabschluss 
    ausgewiesene Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
    29.925.573,46 wird wie folgt verwendet: 
 
    Ausschüttung einer     EUR 9.893.564,64 
    Dividende von EUR 0,48 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Vortrag auf neue       EUR 20.032.008,82 
    Rechnung 
                           EUR 29.925.573,46 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe 
   der Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue 
   Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit 
   im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2019 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Entsendungsrechts für ein Mitglied des 
   Aufsichtsrats und eine entsprechende 
   Änderung der Satzung in § 10 
   (Zusammensetzung und Amtszeit des 
   Aufsichtsrats)* 
 
   Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines 
   der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal 
   (Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt, 
   solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. 
   Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden 
   mit der Folge, dass künftig sämtliche 
   Mitglieder des Aufsichtsrats durch die 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Das satzungsmäßige Entsendungsrecht 
    der Sixt SE für ein Mitglied des 
    Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die 
    Eintragung der nachstehenden 
    Satzungsänderungen im Handelsregister der 
    Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung 
    wird hierzu wie folgt geändert: 
 
    - Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
      'Sämtliche Mitglieder des 
      Aufsichtsrats werden von der 
      Hauptversammlung ohne Bindung an 
      Wahlvorschläge gewählt.' 
    - Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5 
      wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im 
      Übrigen unverändert. 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 
   SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 
   21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der 
   Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem 
   besonderen Verhandlungsgremium über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt 
   Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden 
   gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft zwei Mitglieder von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge 
   gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat 
   entsandt. 
 
   Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagenen Aufhebung des 
   satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch 
   Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderungen im Handelsregister der 
   Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat 
   gemäß den vorstehend genannten 
   Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu 
   gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert 
   aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge gewählt werden. 
 
   Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung 
   gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der 
   Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr. 
   Marcus Englert (stellvertretender 
   Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der 
   vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind 
   Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. 
 
   Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagene Aufhebung ihres 
   Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem 
   Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für 
   den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen 
   Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch 
   machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab 
   Eintragung dieser Satzungsänderungen im 
   Handelsregister nunmehr auch ein drittes 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den 
   Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner 
   dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als 
   entsandtes Mitglied an; für den 
   anschließenden Übergangszeitraum bis 
   zum Wirksamwerden der Aufhebung des 
   Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-

ebenfalls Dr. Bernd Metzner in den Aufsichtsrat 
   zu entsenden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden 
   Personen wie folgt zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: 
 
   a. Professor Dr. Marcus Englert, 
      Unternehmensberater und Associate Partner 
      sowie Geschäftsführer der Solon 
      Management Consulting GmbH & Co. KG mit 
      Sitz in München, wohnhaft in München, 
 
      als eines der beiden nach geltender 
      Satzungsregelung durch die 
      Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder; 
   b. Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der 
      Sixt SE mit Sitz in Pullach, wohnhaft in 
      Grünwald, 
 
      als weiteres der beiden nach geltender 
      Satzungsregelung durch die 
      Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder; 
   c. Dr. Bernd Metzner, Mitglied des Vorstands 
      der Ströer Management SE mit Sitz in 
      Köln, wohnhaft in Köln, 
 
      als das nach künftiger Satzungsregelung 
      dritte durch die Hauptversammlung zu 
      wählende Mitglied. 
 
   Die Wahl erfolgt im Falle der vorstehend unter 
   lit. a und lit. b genannten Personen jeweils 
   mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung und im Falle der vorstehend 
   unter lit. c genannten Person mit Wirkung ab 
   Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagenen Satzungsänderungen im 
   Handelsregister der Gesellschaft. Die Wahl 
   erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung 
   jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsratsmitglieds für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, dabei nicht 
   mitgerechnet wird, höchstens jedoch für sechs 
   Jahre. 
 
   Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im 
   Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Erich 
   Sixt beabsichtigt im Falle seiner Wiederwahl, 
   erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Professor Dr. Marcus Englert 
 
   - Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket 
     Internet SE, Berlin 
   - Mitgliedschaft in vergleichbaren 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Vorsitzender des Verwaltungsrats der 
     European Directories Midco S.à r.l., 
     Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg 
 
     Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo 
     Europa AG, Zürich/Schweiz 
 
   Erich Sixt 
 
   - Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     keine 
   - Mitgliedschaft in vergleichbaren 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt 
     GmbH & Co. KG, Pullach 
 
   Dr. Bernd Metzner 
 
   - Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     keine 
   - Mitgliedschaft in vergleichbaren 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler 
     GmbH, Darmstadt 
 
   Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen zum Unternehmen, seinen Organen und 
   wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die 
   Wahlentscheidung maßgeblich sind: 
 
   Professor Dr. Marcus Englert 
 
   Herr Professor Dr. Marcus Englert gehört 
   bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt 
   Leasing SE als von der Hauptversammlung 
   gewähltes Mitglied an. 
 
   Erich Sixt 
 
   Herr Erich Sixt gehört bereits bisher dem 
   Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der 
   Hauptversammlung gewähltes Mitglied an. 
 
   Herr Erich Sixt ist ferner 
   Vorstandsvorsitzender und mittelbar wesentlich 
   beteiligter Aktionär der Sixt SE mit Sitz in 
   Pullach sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   der e-Sixt GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach, 
   einem Tochterunternehmen der Sixt SE. Die Sixt 
   SE hält ihrerseits an der Sixt Leasing SE eine 
   Beteiligung von mehr als 40 % des Grundkapitals 
   und der Stimmrechte und ist damit ein an der 
   Sixt Leasing SE wesentlich beteiligter 
   Gesellschafter. 
 
   Dr. Bernd Metzner 
 
   Herr Dr. Bernd Metzner gehört bereits bisher 
   dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als 
   entsandtes Mitglied an. 
 
   Lebensläufe der Kandidaten sowie 
   Übersichten über deren wesentliche 
   Tätigkeiten sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
   zugänglich. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 
  2017; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung); 
- Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum 
  Aufsichtsrat sowie Übersichten über deren 
  wesentliche Tätigkeiten. 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv-leasing@sixt.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 20.611.593. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und 
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in 
Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch 
das depotführende Institut erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Dienstag, den 
29. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing 
SE spätestens bis Dienstag, den 12. Juni 2018, 24:00 
Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 / 136 26 351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 
lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden 
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten 
sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu 
dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur 
Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch am und nach dem 
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen 
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb 
oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder 
nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft 
erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der 
Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- 
noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, einen 
Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine 
Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie 
an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht 
auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den 
betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. 
 
Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer 
abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen 
Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, 
wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung 
von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut 
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Personenvereinigung 
bevollmächtigt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem 
Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung 
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 
135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine 
gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen 
Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender 
Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden 
Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen 
eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. 
bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch 
noch während der Hauptversammlung erfolgen. 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor 
bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet 
werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
übersandt. Vollmachtsformulare, die zur 
Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst 
verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre 
bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt. 
 
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als 
auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den 
Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend 
genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere 
auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail 
erfolgen kann: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, 
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts 
auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen 
in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die 
Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind 
verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen 
abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso 
wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den 
Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten 
Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die 
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen 
Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur 
Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge 
oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der 
Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die 
Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte 
aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, den 15. Juni 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse 
zugehen: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 
Beginn der Abstimmung auch noch auf der 
Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes 
Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. 
ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der 
Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. 
 
Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von 
einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. 
Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder 
eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen 
ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall 
auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten 
Vollmacht nicht tätig. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden 
den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. 
 
*Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung 
nach § 122 Abs. 2 AktG* *in Verbindung mit Art. 56 Satz 
2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a 
BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) 
an den Vorstand der Sixt Leasing SE zu richten und muss 
der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 19. Mai 
2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, 
entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu 
richten: 
 
Sixt Leasing SE 
- Vorstand - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): 
hv-leasing@sixt.com 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu 
stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung 
vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können 
der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung 
an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv-leasing@sixt.com 
 
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der 
Gesellschaft bis spätestens Montag, den 4. Juni 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse 
zugehen, werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung sowie eventueller 
Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne 
Begründung werden nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge 
bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die 
Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in 
den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten 
Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder 
teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 

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May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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