DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-07 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
unsere Aktionäre zu der am *19. Juni 2018, 10:00 Uhr*
(Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle,
Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
Leasing SE, des Berichts über die Lage des
Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
29.925.573,46 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 9.893.564,64
Dividende von EUR 0,48
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue EUR 20.032.008,82
Rechnung
EUR 29.925.573,46
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende
ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der
vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine
eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe
der Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für
die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue
Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2019
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat
der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag
für die Wahl des Abschlussprüfers frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Entsendungsrechts für ein Mitglied des
Aufsichtsrats und eine entsprechende
Änderung der Satzung in § 10
(Zusammensetzung und Amtszeit des
Aufsichtsrats)*
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines
der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal
(Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt,
solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist.
Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden
mit der Folge, dass künftig sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung zu wählen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Das satzungsmäßige Entsendungsrecht
der Sixt SE für ein Mitglied des
Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die
Eintragung der nachstehenden
Satzungsänderungen im Handelsregister der
Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung
wird hierzu wie folgt geändert:
- Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
'Sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats werden von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt.'
- Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5
wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im
Übrigen unverändert.
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4
SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, §
21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der
Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem
besonderen Verhandlungsgremium über die
Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt
Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft zwei Mitglieder von der
Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge
gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat
entsandt.
Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagenen Aufhebung des
satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch
Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderungen im Handelsregister der
Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat
gemäß den vorstehend genannten
Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu
gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert
aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich
von der Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt werden.
Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der
Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr.
Marcus Englert (stellvertretender
Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der
vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind
Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats
erforderlich.
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagene Aufhebung ihres
Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der
Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem
Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für
den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen
Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch
machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab
Eintragung dieser Satzungsänderungen im
Handelsregister nunmehr auch ein drittes
Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den
Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als
entsandtes Mitglied an; für den
anschließenden Übergangszeitraum bis
zum Wirksamwerden der Aufhebung des
Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE
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May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-
ebenfalls Dr. Bernd Metzner in den Aufsichtsrat
zu entsenden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden
Personen wie folgt zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
a. Professor Dr. Marcus Englert,
Unternehmensberater und Associate Partner
sowie Geschäftsführer der Solon
Management Consulting GmbH & Co. KG mit
Sitz in München, wohnhaft in München,
als eines der beiden nach geltender
Satzungsregelung durch die
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;
b. Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der
Sixt SE mit Sitz in Pullach, wohnhaft in
Grünwald,
als weiteres der beiden nach geltender
Satzungsregelung durch die
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;
c. Dr. Bernd Metzner, Mitglied des Vorstands
der Ströer Management SE mit Sitz in
Köln, wohnhaft in Köln,
als das nach künftiger Satzungsregelung
dritte durch die Hauptversammlung zu
wählende Mitglied.
Die Wahl erfolgt im Falle der vorstehend unter
lit. a und lit. b genannten Personen jeweils
mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung und im Falle der vorstehend
unter lit. c genannten Person mit Wirkung ab
Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagenen Satzungsänderungen im
Handelsregister der Gesellschaft. Die Wahl
erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsratsmitglieds für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, dabei nicht
mitgerechnet wird, höchstens jedoch für sechs
Jahre.
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im
Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Erich
Sixt beabsichtigt im Falle seiner Wiederwahl,
erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu
kandidieren.
Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl
vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Professor Dr. Marcus Englert
- Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket
Internet SE, Berlin
- Mitgliedschaft in vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
European Directories Midco S.à r.l.,
Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg
Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo
Europa AG, Zürich/Schweiz
Erich Sixt
- Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
keine
- Mitgliedschaft in vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt
GmbH & Co. KG, Pullach
Dr. Bernd Metzner
- Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
keine
- Mitgliedschaft in vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler
GmbH, Darmstadt
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen
Personen zum Unternehmen, seinen Organen und
wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die
nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die
Wahlentscheidung maßgeblich sind:
Professor Dr. Marcus Englert
Herr Professor Dr. Marcus Englert gehört
bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt
Leasing SE als von der Hauptversammlung
gewähltes Mitglied an.
Erich Sixt
Herr Erich Sixt gehört bereits bisher dem
Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der
Hauptversammlung gewähltes Mitglied an.
Herr Erich Sixt ist ferner
Vorstandsvorsitzender und mittelbar wesentlich
beteiligter Aktionär der Sixt SE mit Sitz in
Pullach sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats
der e-Sixt GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach,
einem Tochterunternehmen der Sixt SE. Die Sixt
SE hält ihrerseits an der Sixt Leasing SE eine
Beteiligung von mehr als 40 % des Grundkapitals
und der Stimmrechte und ist damit ein an der
Sixt Leasing SE wesentlich beteiligter
Gesellschafter.
Dr. Bernd Metzner
Herr Dr. Bernd Metzner gehört bereits bisher
dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als
entsandtes Mitglied an.
Lebensläufe der Kandidaten sowie
Übersichten über deren wesentliche
Tätigkeiten sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
zugänglich.
*Unterlagen zur Tagesordnung*
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:
- die Hauptversammlungseinladung;
- der festgestellte Jahresabschluss und der
gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über
die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der
Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr
2017;
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
(als Bestandteil der
Hauptversammlungseinladung);
- Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum
Aufsichtsrat sowie Übersichten über deren
wesentliche Tätigkeiten.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach)
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt.
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten
an:
Sixt Leasing SE
- Investor Relations -
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518
E-Mail: hv-leasing@sixt.com
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt
in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger 20.611.593.
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der
Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen.
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in
Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich und
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Dienstag, den
29. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing
SE spätestens bis Dienstag, den 12. Juni 2018, 24:00
Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Sixt Leasing SE
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 / 136 26 351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Erfüllung der vorstehenden
Teilnahmevoraussetzungen werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern
lediglich organisatorische Hilfsmittel.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten
sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu
dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur
Hauptversammlung ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können
über ihre Aktien daher auch am und nach dem
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb
oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem
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May 07, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 15. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten Vollmacht nicht tätig. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. *Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* *in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Sixt Leasing SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 19. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten: Sixt Leasing SE - Vorstand - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv-leasing@sixt.com Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden: Sixt Leasing SE - Investor Relations - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv-leasing@sixt.com Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.sixt-leasing.de/hv zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
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