BERLIN (Dow Jones)--Die Fraktionen von Union und SPD haben bei dem Klausurtreffen ihrer Vorstände auf der Zugspitze die im Koalitionsvertrag angekündigte Wohnrauminitiative im Detail festgelegt.
"Wir schaffen ein Baukindergeld, damit Familien Wohneigentum erwerben können", erklärten die Geschäftsführenden Vorstände in einem Beschlusspapier in Murnau. "Wir schaffen mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse und stärken damit die Rechte der Mieterinnen und Mieter." Zudem werde die Modernisierungsumlage begrenzt und vereinfacht, damit Wohnraum bezahlbar bleibt, und es würden steuerliche Anreize geschaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohnraumoffensive für 1,5 Millionen neue Wohnungen in Deutschland solle "zügig und konsequent" umgesetzt werden, kündigten die Fraktionsvorstände an. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Baulandgewinnung wolle man "zeitnah angehen" und eine Experten-Kommission beim Bundesinnenministerium einrichten, die Vorschläge für eine nachhaltige Baulandmobilisierung erarbeite.
Sonderabschreibung bis 2021
Für das Baukindergeld sollen "noch im Sommer 2018" die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Pro Kind und Jahr finanziere der Bund 12.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handelt. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einer Familie mit einem Kind darf dafür 90.000 Euro nicht übersteigen; pro weiterem Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro. Starten soll das Baukindergeld im Januar 2018.
Bei der Mietpreisbremse wollen Union und SPD eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieterinnen und Vermieter zur Offenlegung der Vormiete einführen, wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft. Die Modernisierungsumlage soll in Gebieten geltender Kappungsgrenze von derzeit 11 auf zukünftig 8 Prozent sinken. Diese Regelung soll auf fünf Jahre befristet eingeführt und dann überprüft werden.
"Zusätzlich führen wir eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung ein", hieß es in dem Beschluss weiter. Danach dürfe die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.
Zum steuerlichen Anreiz soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete steuerliche Sonderabschreibung eingeführt werden. Sie soll den Angaben zufolge - zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 Prozent jährlich - über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren 5 weitere Prozentpunkte pro Jahr betragen. Gefördert werden sollten die Herstellung und die Anschaffung neuer Gebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland - auch Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden neu hergestellt worden sind, wie beim Dachgeschossausbau und einer Umwidmung.
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May 07, 2018 11:53 ET (15:53 GMT)
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