Heidelberg (ots) - Dobrindts Äußerungen sind schon deshalb problematisch, weil sie ein rechtsstaatliches Grundprinzip ignorieren - dass nämlich jeder das Recht hat, gegen Gerichtsentscheidungen zu klagen. Es gibt aber noch ein weiteres Problem mit seinen Aussagen: Sie sind falsch. Es gibt zwar Anwälte, die sich auf das Asylrecht spezialisiert haben, aber das ist nicht ungewöhnlich - schließlich gibt es auch Experten für Familien- oder Erbrecht. Viele Abschiebungen scheitern auch nicht vor Gericht, sondern am Widerstand der Aufnahmeländer. Und schließlich ist angesichts von Problemen am Bamf ein gewisses Misstrauen gegen Entscheidungen der Behörde gerechtfertigt.
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