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DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-08 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
PULSION Medical Systems SE Feldkirchen - ISIN 
DE0005487904 - 
- WKN 548 790 - Ordentliche Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Freitag, den 29. Juni 2018, 10:00 Uhr, am Firmensitz in 
der Hans-Riedl-Straße 21, 85622 Feldkirchen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für 
   die PULSION Medical Systems SE sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der PULSION Medical Systems 
   SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen, 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
   Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   ausliegen. Die Unterlagen sind zudem vom Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung an über 
   die Internetseite der Gesellschaft 
 
   http://www.pulsion.com 
 
   dort über Hauptversammlung 2018 zugänglich. 
 
   Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss am 
   2. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
   die Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems 
   SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Verwaltungsrat 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren der PULSION 
   Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Geschäftsführenden Direktoren Herrn Dr. 
   Sergej Kammerzell und Herrn Stephan Haft 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Niederlassung München, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
5. *Wahl zum Verwaltungsrat* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, gem. § 7 Abs. 
   3 der Satzung der Gesellschaft ein 
   Ersatz-Verwaltungsratsmitglied zu wählen, das 
   an die Stelle des nächsten vor Ablauf seiner 
   Amtszeit ausscheidenden Mitglieds des 
   Verwaltungsrats treten soll: 
 
   a) Herr Jacek HUPALO 
      Leiter Operations Supply Chain des 
      Geschäftsbereichs Acute Care Therapies 
      der Getinge Gruppe, wohnhaft in Nashua, 
      USA. 
 
   Herr Hupalo hat im Vorfeld erklärt, dass er 
   das Amt als Ersatz-Mitglied des 
   Verwaltungsrats im Falle seiner Wahl annehmen 
   wird. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz 
nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
mithin auf den *8. Juni 2018 *_(00:00 Uhr)_ 
(Nachweisstichtag) beziehen. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch 
einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu 
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
am *22. Juni 2018**(24:00 Uhr),* zugehen. 
 
PULSION Medical Systems SE 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: 069/136 26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bzw. nach Vorlage der 
Aktien bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung ihrer Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch 
Stimmrechte ausüben. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. eine Vereinigung von Aktionären, die depotführende 
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 PULSION Medical Systems SE 
 Geschäftsführendes Direktorium 
 Hauptversammlung 
 Hans-Riedl-Straße 21 
 85622 Feldkirchen 
 Telefax: 089/459914-368 
 E-Mail: investor@pulsion.com 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen 
Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist 
außerdem im Internet unter 
 
www.pulsion.com 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die 
Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise 
mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in 
diesem Jahr wieder an, sich durch Stimmrechtsvertreter 
der PULSION Medical Systems SE vertreten zu lassen, die 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den 
Aktionär. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Herrn 
Torsten Fues und Frau Stefanie Fridau (beide sind 
Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG, München) 
benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen 
müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das 
Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Über den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über 
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals 
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
sonstige nicht ordnungsgemäß vor der 
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge 
i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG 
teilgenommen werden. Der Stimmrechtsvertreter nimmt 
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 

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May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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