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DGAP-News: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-08 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. PULSION Medical Systems SE Feldkirchen - ISIN DE0005487904 - - WKN 548 790 - Ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 29. Juni 2018, 10:00 Uhr, am Firmensitz in der Hans-Riedl-Straße 21, 85622 Feldkirchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für die PULSION Medical Systems SE sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical Systems SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Die Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.pulsion.com dort über Hauptversammlung 2018 zugänglich. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss am 2. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Verwaltungsrat Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren Herrn Dr. Sergej Kammerzell und Herrn Stephan Haft Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 5. *Wahl zum Verwaltungsrat* Der Verwaltungsrat schlägt vor, gem. § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ein Ersatz-Verwaltungsratsmitglied zu wählen, das an die Stelle des nächsten vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidenden Mitglieds des Verwaltungsrats treten soll: a) Herr Jacek HUPALO Leiter Operations Supply Chain des Geschäftsbereichs Acute Care Therapies der Getinge Gruppe, wohnhaft in Nashua, USA. Herr Hupalo hat im Vorfeld erklärt, dass er das Amt als Ersatz-Mitglied des Verwaltungsrats im Falle seiner Wahl annehmen wird. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den *8. Juni 2018 *_(00:00 Uhr)_ (Nachweisstichtag) beziehen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am *22. Juni 2018**(24:00 Uhr),* zugehen. PULSION Medical Systems SE c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: 069/136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bzw. nach Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch Stimmrechte ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären, die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: PULSION Medical Systems SE Geschäftsführendes Direktorium Hauptversammlung Hans-Riedl-Straße 21 85622 Feldkirchen Telefax: 089/459914-368 E-Mail: investor@pulsion.com Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze entsprechend. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter www.pulsion.com unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch Stimmrechtsvertreter der PULSION Medical Systems SE vertreten zu lassen, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den Aktionär. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Herrn Torsten Fues und Frau Stefanie Fridau (beide sind Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG, München) benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Über den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Der Stimmrechtsvertreter nimmt auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
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May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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