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DGAP-News: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-08 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PULSION Medical Systems SE Feldkirchen - ISIN
DE0005487904 -
- WKN 548 790 - Ordentliche Hauptversammlung Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Freitag, den 29. Juni 2018, 10:00 Uhr, am Firmensitz in
der Hans-Riedl-Straße 21, 85622 Feldkirchen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für
die PULSION Medical Systems SE sowie des
Berichts des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der PULSION Medical Systems
SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen,
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Sie werden auch während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
ausliegen. Die Unterlagen sind zudem vom Tag
der Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Gesellschaft
http://www.pulsion.com
dort über Hauptversammlung 2018 zugänglich.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss am
2. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Dementsprechend hat
die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems
SE für das Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Verwaltungsrat
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Geschäftsführenden Direktoren der PULSION
Medical Systems SE für das Geschäftsjahr
2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Geschäftsführenden Direktoren Herrn Dr.
Sergej Kammerzell und Herrn Stephan Haft
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Niederlassung München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen.
5. *Wahl zum Verwaltungsrat*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, gem. § 7 Abs.
3 der Satzung der Gesellschaft ein
Ersatz-Verwaltungsratsmitglied zu wählen, das
an die Stelle des nächsten vor Ablauf seiner
Amtszeit ausscheidenden Mitglieds des
Verwaltungsrats treten soll:
a) Herr Jacek HUPALO
Leiter Operations Supply Chain des
Geschäftsbereichs Acute Care Therapies
der Getinge Gruppe, wohnhaft in Nashua,
USA.
Herr Hupalo hat im Vorfeld erklärt, dass er
das Amt als Ersatz-Mitglied des
Verwaltungsrats im Falle seiner Wahl annehmen
wird.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz
nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
mithin auf den *8. Juni 2018 *_(00:00 Uhr)_
(Nachweisstichtag) beziehen. Die Berechtigung zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch
einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens
am *22. Juni 2018**(24:00 Uhr),* zugehen.
PULSION Medical Systems SE
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: 069/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes bzw. nach Vorlage der
Aktien bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung ihrer Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch
Stimmrechte ausüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, sind
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. eine Vereinigung von Aktionären, die depotführende
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten.
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse
zur Verfügung:
PULSION Medical Systems SE
Geschäftsführendes Direktorium
Hauptversammlung
Hans-Riedl-Straße 21
85622 Feldkirchen
Telefax: 089/459914-368
E-Mail: investor@pulsion.com
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen
Sätze entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist
außerdem im Internet unter
www.pulsion.com
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die
Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise
mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in
diesem Jahr wieder an, sich durch Stimmrechtsvertreter
der PULSION Medical Systems SE vertreten zu lassen, die
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre
ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den
Aktionär. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Herrn
Torsten Fues und Frau Stefanie Fridau (beide sind
Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG, München)
benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen
müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das
Stimmrecht nicht ausüben.
Über den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder
sonstige nicht ordnungsgemäß vor der
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge
i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG
teilgenommen werden. Der Stimmrechtsvertreter nimmt
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
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May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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