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DGAP-HV: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in Ellwangen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2018 in Ellwangen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-08 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT Ellwangen Jagst ISIN DE000A0TGJ55 
Wertpapier-Kenn-Nummer A0TGJ5 Einladung zur Hauptversammlung 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 19. Juni 2018, 
11:00 Uhr in die Stadthalle Ellwangen, Haller Straße 7, 
73479 Ellwangen, ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 
   mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AG und 
   den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 9. April 2018 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 
   AktG festgestellt. Der Tagesordnungspunkt 1 bedarf somit 
   keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Die 
   Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.VARTA-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   ausliegen und näher erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   der VARTA AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 
   8.182.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 
     8.182.000,00 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichtes* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
   begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der VARTA AG und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes des 
   Geschäftsjahres 2018, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an 
   den Aufsichtsrat die empfohlene Erklärung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit 
   sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2017 
   andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden bzw. 
   für das Geschäftsjahr 2018 vertraglich vereinbart sind, 
   eingeholt. 
 
*II. Weitere Angaben und Informationen zur Hauptversammlung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung EUR 38.200.000,00 und ist 
eingeteilt in 38.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
Einberufung der Hauptversammlung über die Website der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.VARTA-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
finden sich ebenfalls auf dieser Website. Alle der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch 
in der Hauptversammlung aus. 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung richten 
sich nach § 121 ff. AktG und § 17 der Satzung der Gesellschaft. 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach 
Maßgabe der folgenden Erläuterungen rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, das 
heißt auf Dienstag, den *29. Mai 2018*, 00:00 Uhr. Für den 
Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher 
oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den *12. Juni 2018*, 24:00 
Uhr, an die folgende Adresse der empfangsberechtigten Stelle per 
Post, Telefax oder E-Mail zugehen: 
 
 VARTA AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die 
Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag 
erworben und veräußert werden. 
 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken 
sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang 
des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in 
der Hauptversammlung am 19. Juni 2018 nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit von den 
Vorbesitzern der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform, 
wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
eine gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte 
Person bevollmächtigt wird. Aktionäre, die sich hinsichtlich der 
Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen 
möchten, erhalten ein Vollmachtsformular zusammen mit der 
Eintrittskarte. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet 
unter 
 
http://www.VARTA-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die 
Aktionäre den Nachweis der Bevollmächtigung elektronisch an die 
E-Mail-Adresse 
 
varta@better-orange.de 
 
übermitteln. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Abs. 
10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten 
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder 
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 
Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre können hierzu das 
der Eintrittskarte zur Hauptversammlung beigefügte Formular zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung verwenden. Dieses Formular ist 

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May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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