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Dow Jones News
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DGAP-HV: GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-08 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 
580060 - 
- ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der GFT Technologies SE, die am Donnerstag, 21. Juni 
2018, ab 10:00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum 
Liederhalle 
Hegel-Saal 
Berliner Platz 1-3 
70174 Stuttgart stattfindet. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die GFT Technologies SE und 
   den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats 
   über das am 31. Dezember 2017 abgelaufene 
   Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts 
   des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das am 
   31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden 
   Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in 
   Höhe von EUR 12.485.128,78 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR  EUR    7.897.783,80 
   0,30 Dividende je 
   derzeit 26.325.946 
   dividendenberechtigte 
   r Stückaktien: 
   Einstellung in die    EUR    0,00 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag auf     EUR    4.587.344,98 
   neue Rechnung: 
   *Bilanzgewinn:*       *EUR * *12.485.128,78* 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch die geschäftsführenden Direktoren nach 
   Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 
   je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
   Der auf nicht dividendenberechtigte 
   Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue 
   Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag 
   fällig, also am 26. Juni 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr 2018 zu 
   bestellen. 
 
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die 
Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 
Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, 
soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und 
des SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG'), auf die gesondert 
verwiesen wird, nichts anderes ergibt. 
 
I. 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
a) *Teilnahmeberechtigung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 
   Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
   bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung 
   muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen und bedarf der Schrift- oder 
   Textform (§ 126b BGB). 
 
   Die Berechtigungen zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind der Gesellschaft 
   nachzuweisen (§ 21 Absatz 2 der Satzung). Zum 
   Nachweis ist eine schriftlich oder in 
   Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellte Bescheinigung 
   des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Berechtigungsnachweis') 
   erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis 
   muss sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tags vor der 
   Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 
   31. Mai 2018, 0:00 Uhr, beziehen 
   ('Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis 
   müssen der Gesellschaft bis spätestens 
   *Donnerstag, 14. Juni 2018, 24:00 Uhr,* unter 
   folgender Adresse (schriftlich, per Telefax 
   oder elektronisch) zugehen: 
 
   GFT Technologies SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden, erhalten eine Eintrittskarte 
   zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
b) *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. 
   Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
   erworben haben, weder an der Hauptversammlung 
   teilnehmen können noch Stimmrechte in der 
   Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, 
   die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern, sind deshalb - bei 
   rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
   Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag 
   ist für die Dividendenberechtigung ohne 
   Bedeutung. 
c) *Hinweise zur Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
   rechtzeitige Anmeldung und der 
   Berechtigungsnachweis erforderlich. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Person oder 
   Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Schriftform oder der 
   Textform. Für die Erteilung von Vollmachten 
   an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen sowie den 
   Widerruf und den Nachweis einer solchen 
   Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber 
   der Gesellschaft gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
 
   Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft oder durch 
   Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erteilt werden. Erfolgt die Erklärung 
   gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf 
   es eines Nachweises der Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft in Schriftform 
   oder Textform. 
 
   Die von der Gesellschaft ausgestellten 
   Eintrittskarten enthalten ein Formular, das 
   zur Vollmachtserteilung verwendet werden 
   kann. 
 
   Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten 
   können den Nachweis der Bevollmächtigung am 
   Tag der Hauptversammlung im Rahmen der Ein- 
   und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
   erbringen oder die Vollmacht oder den 
   Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft in 
   Schriftform oder in Textform unter der 
   folgenden Adresse (schriftlich, per Telefax 

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May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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