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Dow Jones News
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DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 
727 410/727 413 - 
ISIN: - DE 0007274102/DE 0007274136 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den *21. Juni 2018, 10.30 Uhr,* in den 
Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
1:  gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses zum 31.12.2017, der 
    Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und 
    den Konzern einschließlich der 
    erläuternden Berichte der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin STO Management SE 
    zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
    1, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 
    315b des Handelsgesetzbuches für das 
    Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
    Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE 
    & Co. KGaA zum 31.12.2017 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. 
    KGaA zum 31.12.2017 in der vorgelegten 
    Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 
    EUR 46.759.168,28 ausweist, festzustellen. 
 
    Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 
    Abs. 1 S. 1 AktG ist keine weitere 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
    Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
    Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 
    171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, 
    unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
    Hauptversammlung über die Billigung des 
    Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
    liegen nicht vor. Über die Verwendung 
    des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der 
    Tagesordnung Beschluss gefasst. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2:  Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2017 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    46.759.168,28 wie folgt zu verwenden: 
 
    1.       Ausschüttung 
             einer Dividende 
             in Höhe von EUR  EUR 10.380.420,00 
             0,31 und eines 
             Sonderbonus in 
             Höhe von EUR 
             3,78 je Stück 
             dividendenberech 
             tigte 
             Vorzugsaktie, 
             also auf die 
             2.538.000 
             dividendenberech 
             tigten 
             Vorzugsaktien im 
             rechnerischen 
             Gesamtnennbetrag 
             von EUR 
             6.497.280,00 
             eine 
             Gesamtausschüttu 
             ng in Höhe von 
    2.       Ausschüttung 
             einer Dividende 
             in Höhe von EUR  EUR 15.668.640,00 
             0,25 und eines 
             Sonderbonus in 
             Höhe von EUR 
             3,78 je Stück 
             dividendenberech 
             tigte 
             Stammaktie, also 
             auf die 
             3.888.000 
             dividendenberech 
             tigten 
             Stammaktien im 
             rechnerischen 
             Gesamtnennbetrag 
             von EUR 
             9.953.280,00 
             eine 
             Gesamtausschüttu 
             ng in Höhe von 
    3.       Einstellung in   EUR 20.000.000,00 
             andere 
             Gewinnrücklagen 
    4.       Vortrag auf neue EUR 710.108,28 
             Rechnung 
                              ------------------ 
    Bilanzgewinn:             EUR 46.759.168,28 
 
    Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender 
    Beschlussfassung ist die Dividende am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag und somit am 26. Juni 2018 
    zahlbar. 
 
    Bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
    Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass 
    die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene 
    auf den Namen lautende Stammaktien hält. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  persönlich haftenden Gesellschafterin STO 
    Management SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin STO Management SE für das 
    Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & 
    Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Vergütung des Aufsichtsrats* 
5: 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Aufsichtsratsmitgliedern wird, wie 
    bisher, ab dem Geschäftsjahr 2017 jeweils 
    eine jährliche feste Vergütung gem. § 11 Abs. 
    2 der Satzung der Gesellschaft in Höhe von 
    EUR 23.000,00 gewährt. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
6:  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2018 zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 der Satzung die 
Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) zugelassen, die 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und 
die sich spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, den 
14. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) 
unter folgender Adresse angemeldet haben: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 13 
Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur 
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b 
BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen, also auf Donnerstag, den 31. Mai 2018 (00:00 
Uhr MESZ) (sog. Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) müssen der 
Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 14. Juni 
2018 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *c/o Deutsche Bank AG* 
 *Securities Production* 
 *General Meetings* 
 *Postfach 20 01 07* 
 *60605 Frankfurt am Main* 
 *Fax: +49 69-12012-86045* 
 *E-Mail: wp.hv@db-is.com* 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und - im Falle 
der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und 
sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in 
Verbindung zu setzen. 
 
Allen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts - soweit vorhanden - 
berechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten 
(siehe dazu den nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') werden 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der 
Anmeldestelle übersandt. 
 
*Nachweisstichtag gemäß § 123 Abs. 3 AktG und 
dessen Bedeutung* 
 
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) 
an der Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
bemisst sich dabei bei Inhabern von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz der Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) zum Nachweisstichtag. Aus dem 
Nachweisstichtag resultiert keine 
Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Teilnahme ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
etwaige Veränderungen des Anteilsbesitzes oder 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

Teilnahme an der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt 
für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
Vorzugsaktien (Inhaberaktien) besitzen und erst danach 
Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) werden, sind 
nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
von Aktionären, die zur Teilnahme berechtigt sind, 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung der Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien). 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und Ihr 
Stimmrecht - soweit vorhanden - selbst ausüben. 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch 
eine andere Person, vertreten und ihr Stimmrecht, 
soweit vorhanden, durch den Bevollmächtigten ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung und - im Falle der 
Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung i. V. m. § 134 Abs. 
3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre 
können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, 
das sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden; möglich 
ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht 
in Textform ausstellen. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen 
gleichgestellten Instituten oder Unternehmen (§§ 135 
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG), Aktionärsvereinigungen oder 
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen 
von § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
genügt es, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur - soweit einschlägig - mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, das Stimmrecht - 
soweit vorhanden - durch einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls 
in Textform übermittelt werden. Ohne ausdrückliche 
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Falls die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigt werden sollen, müssen die Vollmachten 
nebst Weisungen der Gesellschaft spätestens bis 
Mittwoch, den 20. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ), unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet 
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (sog. Quorum), können gem. § 122 
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin 
als Vertretungsorgan der Gesellschaft an die Adresse 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *die persönlich haftende Gesellschafterin* 
 *STO Management SE* 
 *Vorstand* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung zugehen (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 21. 
Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ). 
 
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie 
mindestens seit 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG i. 
V. m. § 122 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG). Dem 
Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen 
ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder 
ein nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder 
Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges 
Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines 
Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er 
die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als 
Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer 
Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 
14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des 
Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 
AktG). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der 
Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der 
Gesellschaft. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre sind berechtigt, Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 Abs. 1 
AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (vgl. § 
127 AktG). 
 
Die Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Die Sto SE & Co. KGaA wird gem. § 126 Abs. 1 AktG 
Gegenanträge einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 
AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, 
die dies verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sto.de 
 
*(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor 
Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')* zugänglich 
machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die 
vorstehend angegebene Adresse übersandt hat (wobei der 
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitgerechnet werden). Der Zugang muss also bis 
spätestens Mittwoch, den 06. Juni 2018 (24:00 Uhr 
MESZ), erfolgen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, von der 
Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen 
Begründung unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen abzusehen. Die Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den bekannt gemachten 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Sto SE & Co. KGaA zu stellen, 
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
werden. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären brauchen gem. § 127 AktG 
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, ausgeübten 
Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person 
enthalten. Über § 127 S. 1 AktG i. V. m. § 126 
Abs. 2 AktG hinaus gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite 
zugänglich gemacht werden müssen (vgl. § 127 S. 3 
AktG). Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und 
Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen 
entsprechend. 
 
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge von Aktionären 
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im 
Falle von Anträgen - der Begründung) werden ebenfalls 
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der 
Internetadresse unter 
 
www.sto.de 
 
*(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor 
Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')* zugänglich 
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der vorstehend genannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. Der Vorsitzende der Hauptversammlung ist 
nach § 14 Abs. 2 S. 2 der Satzung ermächtigt, das 
Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen 
zu beschränken. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG 
einschließlich der Einberufung der 
Hauptversammlung, des Geschäftsberichts 2017 und 
sonstige den Aktionären zugänglich zu machende 
Unterlagen und Anträge sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.sto.de 
 
*(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor 
Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')* 
zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen zur 
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz 
der Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstr. 1, 79780 
Stühlingen, aus. Sämtliche der Hauptversammlung kraft 
Gesetzes zugänglich zu machenden Informationen sind 
auch in der Hauptversammlung zugänglich. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf der Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist daher die Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstr. 1, 79780 
Stühlingen, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai 2018 - 
Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO). 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. 
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind und 
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach 
Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden 
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt. 
 
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein 
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezgl. der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten 
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III 
der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können 
Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren 
betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Sto SE & 
Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Ehrenbachstraße 
1, 79780 Stühlingen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung dieser Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Sto SE & Co. KGaA EUR 
17.556.480,00 und ist eingeteilt in 6.858.000 
Stückaktien, und zwar in 4.320.000 auf den Namen 
lautende Stammaktien und in 2.538.000 auf den Inhaber 
lautende Vorzugsaktien. Zu den oben aufgeführten 
Tagesordnungspunkten sind nur die Stammaktien 
stimmberechtigt; die Vorzugsaktien gewähren kein 
Stimmrecht (vgl. § 4 der Satzung). Im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl 
der Stimmrechte daher 4.320.000; 432.000 der 
Namensaktien werden von der Sto SE & Co. KGaA gehalten, 
so dass Stimmrechte in dieser Anzahl gem. § 71 b AktG 
ruhen. 
 
Stühlingen, im Mai 2018 
 
*Sto SE & Co. KGaA 
die persönlich haftende Gesellschafterin 
STO Management SE* 
 
_Vorstand_ 
 
2018-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: STO SE & Co. KGaA 
             Ehrenbachstraße 1 
             79780 Stühlingen 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@sto.com 
Internet:    http://www.sto.de 
ISIN:        DE0007274102, DE0007274136 
WKN:         727410, 727413 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
684405 2018-05-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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