DJ DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-09 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: -
727 410/727 413 -
ISIN: - DE 0007274102/DE 0007274136 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den *21. Juni 2018, 10.30 Uhr,* in den
Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
1: gebilligten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31.12.2017, der
Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und
den Konzern einschließlich der
erläuternden Berichte der persönlich
haftenden Gesellschafterin STO Management SE
zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b,
315b des Handelsgesetzbuches für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE
& Co. KGaA zum 31.12.2017
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co.
KGaA zum 31.12.2017 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 46.759.168,28 ausweist, festzustellen.
Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286
Abs. 1 S. 1 AktG ist keine weitere
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach §
171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor. Über die Verwendung
des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der
Tagesordnung Beschluss gefasst.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2: Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2017
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
46.759.168,28 wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung
einer Dividende
in Höhe von EUR EUR 10.380.420,00
0,31 und eines
Sonderbonus in
Höhe von EUR
3,78 je Stück
dividendenberech
tigte
Vorzugsaktie,
also auf die
2.538.000
dividendenberech
tigten
Vorzugsaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag
von EUR
6.497.280,00
eine
Gesamtausschüttu
ng in Höhe von
2. Ausschüttung
einer Dividende
in Höhe von EUR EUR 15.668.640,00
0,25 und eines
Sonderbonus in
Höhe von EUR
3,78 je Stück
dividendenberech
tigte
Stammaktie, also
auf die
3.888.000
dividendenberech
tigten
Stammaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag
von EUR
9.953.280,00
eine
Gesamtausschüttu
ng in Höhe von
3. Einstellung in EUR 20.000.000,00
andere
Gewinnrücklagen
4. Vortrag auf neue EUR 710.108,28
Rechnung
------------------
Bilanzgewinn: EUR 46.759.168,28
Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender
Beschlussfassung ist die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag und somit am 26. Juni 2018
zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten
Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass
die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene
auf den Namen lautende Stammaktien hält.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO
Management SE für das Geschäftsjahr 2017*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, der persönlich haftenden
Gesellschafterin STO Management SE für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE &
Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
TOP *Vergütung des Aufsichtsrats*
5:
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird, wie
bisher, ab dem Geschäftsjahr 2017 jeweils
eine jährliche feste Vergütung gem. § 11 Abs.
2 der Satzung der Gesellschaft in Höhe von
EUR 23.000,00 gewährt.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
6: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 der Satzung die
Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) zugelassen, die
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und
die sich spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, den
14. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB)
unter folgender Adresse angemeldet haben:
*Sto SE & Co. KGaA*
*Hauptversammlungsservice*
*Ehrenbachstraße 1*
*79780 Stühlingen*
*Fax: +49 7744/57-2368*
*E-Mail: hauptversammlung@sto.com*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 13
Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien
(Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b
BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen, also auf Donnerstag, den 31. Mai 2018 (00:00
Uhr MESZ) (sog. Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) müssen der
Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 14. Juni
2018 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
*Sto SE & Co. KGaA*
*c/o Deutsche Bank AG*
*Securities Production*
*General Meetings*
*Postfach 20 01 07*
*60605 Frankfurt am Main*
*Fax: +49 69-12012-86045*
*E-Mail: wp.hv@db-is.com*
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und - im Falle
der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und
sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in
Verbindung zu setzen.
Allen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts - soweit vorhanden -
berechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten
(siehe dazu den nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der
Anmeldestelle übersandt.
*Nachweisstichtag gemäß § 123 Abs. 3 AktG und
dessen Bedeutung*
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die
Teilnahme der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien)
an der Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
bemisst sich dabei bei Inhabern von Vorzugsaktien
(Inhaberaktien) ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz der Inhaber von Vorzugsaktien
(Inhaberaktien) zum Nachweisstichtag. Aus dem
Nachweisstichtag resultiert keine
Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
etwaige Veränderungen des Anteilsbesitzes oder
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-
Teilnahme an der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Vorzugsaktien (Inhaberaktien) besitzen und erst danach Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) werden, sind nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von Aktionären, die zur Teilnahme berechtigt sind, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien). *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und Ihr Stimmrecht - soweit vorhanden - selbst ausüben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person, vertreten und ihr Stimmrecht, soweit vorhanden, durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und - im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung i. V. m. § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG), Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen von § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, genügt es, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur - soweit einschlägig - mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen: *Sto SE & Co. KGaA* *Hauptversammlungsservice* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen* *Fax: +49 7744/57-2368* *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* Wir bieten unseren Aktionären an, das Stimmrecht - soweit vorhanden - durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Ohne ausdrückliche Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden sollen, müssen die Vollmachten nebst Weisungen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 20. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen: *Sto SE & Co. KGaA* *Hauptversammlungsservice* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen* *Fax: +49 7744/57-2368* *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (sog. Quorum), können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan der Gesellschaft an die Adresse *Sto SE & Co. KGaA* *die persönlich haftende Gesellschafterin* *STO Management SE* *Vorstand* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen* zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 21. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ). Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie mindestens seit 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG i. V. m. § 122 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre sind berechtigt, Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 Abs. 1 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Die Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: *Sto SE & Co. KGaA* *Hauptversammlungsservice* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen* *Fax: +49 7744/57-2368* *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Sto SE & Co. KGaA wird gem. § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die dies verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.sto.de *(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')* zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend angegebene Adresse übersandt hat (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden). Der Zugang muss also bis spätestens Mittwoch, den 06. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ), erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen abzusehen. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den bekannt gemachten Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Sto SE & Co. KGaA zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen gem. § 127 AktG nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person enthalten. Über § 127 S. 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG hinaus gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen (vgl. § 127 S. 3 AktG). Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden ebenfalls unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse unter www.sto.de *(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')* zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten
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May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Internetadresse zugänglich gemacht.
*Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Der Vorsitzende der Hauptversammlung ist
nach § 14 Abs. 2 S. 2 der Satzung ermächtigt, das
Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen
zu beschränken.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG
einschließlich der Einberufung der
Hauptversammlung, des Geschäftsberichts 2017 und
sonstige den Aktionären zugänglich zu machende
Unterlagen und Anträge sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.sto.de
*(Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor
Relations', Unterrubrik 'Hauptversammlung')*
zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstr. 1, 79780
Stühlingen, aus. Sämtliche der Hauptversammlung kraft
Gesetzes zugänglich zu machenden Informationen sind
auch in der Hauptversammlung zugänglich.
*Hinweise zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet auf der Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung
ist daher die Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstr. 1, 79780
Stühlingen, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai 2018 -
Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO).
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister.
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind und
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezgl. der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können
Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
*Sto SE & Co. KGaA*
*Hauptversammlungsservice*
*Ehrenbachstraße 1*
*79780 Stühlingen*
*Fax: +49 7744/57-2368*
*E-Mail: hauptversammlung@sto.com*
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77
Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren
betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Sto SE &
Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Ehrenbachstraße
1, 79780 Stühlingen.
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Sto SE & Co. KGaA EUR
17.556.480,00 und ist eingeteilt in 6.858.000
Stückaktien, und zwar in 4.320.000 auf den Namen
lautende Stammaktien und in 2.538.000 auf den Inhaber
lautende Vorzugsaktien. Zu den oben aufgeführten
Tagesordnungspunkten sind nur die Stammaktien
stimmberechtigt; die Vorzugsaktien gewähren kein
Stimmrecht (vgl. § 4 der Satzung). Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl
der Stimmrechte daher 4.320.000; 432.000 der
Namensaktien werden von der Sto SE & Co. KGaA gehalten,
so dass Stimmrechte in dieser Anzahl gem. § 71 b AktG
ruhen.
Stühlingen, im Mai 2018
*Sto SE & Co. KGaA
die persönlich haftende Gesellschafterin
STO Management SE*
_Vorstand_
2018-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: STO SE & Co. KGaA
Ehrenbachstraße 1
79780 Stühlingen
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@sto.com
Internet: http://www.sto.de
ISIN: DE0007274102, DE0007274136
WKN: 727410, 727413
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
684405 2018-05-09
(END) Dow Jones Newswires
May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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