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DGAP-HV: Mynaric AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Mynaric AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Mynaric AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Mynaric AG Gilching ISIN DE000A0JCY11 Einladung zur 
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag 17. 
Juli 2018, um 11.00 Uhr in den Räumen der Bayerische 
Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindet. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Mynaric AG 
   für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 172 
   AktG am 10. April 2018 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM 
   Deutschland GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet 
   mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG aus 
   fünf von der Hauptversammlung gewählten 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   - Herrn Dr. Thomas Billeter, Investor und 
     Business Angel, Männedorf 
   - Herrn Dr. Harald Gerloff, 
     Technologie-Unternehmer und Investor, 
     Walchwil 
   - Herrn Dr. Gerd Gruppe, Ex-Mitglied des 
     Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- 
     und Raumfahrt e.V., München 
   - Herrn Dr. Manfred Krischke, Vorstand der 
     CloudEO AG, München 
   - Herrn Peter Müller-Brühl, Vorstand der 
     GreenCom Networks AG, München 
 
   für die satzungsgemäße Dauer in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
Teilnahmebedingungen 
 
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 
Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der 
Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der 
Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der 
Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen 
verpflichtet. 
 
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren 
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu 
erleichtern. 
 
Gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft sind zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nur Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der 
Hauptversammlung in Textform (§126b BGB) angemeldet 
haben. Aktionäre haben der Anmeldung zum Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
beizufügen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn 
des 26. Juni 2018 (0.00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung 
und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, 
d.h. bis spätestens 10. Juli 2018 an folgende Anschrift 
zugegangen sein: 
 
Mynaric AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (89) 889 690 633 
E-Mail: mynaric@better-orange.de 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach dem oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen zu jedem 
Punkt der Tagesordnung erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
Die Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters 
einschließlich der Weisungen sollen spätestens bis 
zum Ablauf des 16. Juli 2018 unter der Adresse Mynaric 
AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 
München, Telefax: +49 (89) 889 690 633, E-Mail: 
 
mynaric@better-orange.de 
 
eingegangen sein. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach dem oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. 
 
Anfragen oder Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 
126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten: 
 
Mynaric AG 
Executive Office 
Friedrichshafener Str. 3 
82205 Gilching 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht zugänglich gemacht. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir 
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie 
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im 
Internet unter 
 
http://www.mynaric.com/ 
 
veröffentlichen. 
 
*HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ* 
 
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen 
zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren 
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen 
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir 
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener 
Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle 
zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden 
Sie ab dem 25. Mai 2018 unter dem folgenden Link: 
 
http://www.mynaric.com/ 
 
Gilching, im Mai 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Mynaric AG 
             Friedrichshafener Str. 3 
             82205 Gilching 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 609 186 65 
E-Mail:      comms@mynaric.com 
Internet:    https://mynaric.com/ 
ISIN:        DE000A0JCY11 
WKN:         A0JCY1 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt 
             (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
684407 2018-05-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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