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DGAP-News: Mynaric AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mynaric AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-09 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mynaric AG Gilching ISIN DE000A0JCY11 Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag 17.
Juli 2018, um 11.00 Uhr in den Räumen der Bayerische
Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Mynaric AG
für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 172
AktG am 10. April 2018 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM
Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen.
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet
mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in
Verbindung mit §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG aus
fünf von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
- Herrn Dr. Thomas Billeter, Investor und
Business Angel, Männedorf
- Herrn Dr. Harald Gerloff,
Technologie-Unternehmer und Investor,
Walchwil
- Herrn Dr. Gerd Gruppe, Ex-Mitglied des
Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt e.V., München
- Herrn Dr. Manfred Krischke, Vorstand der
CloudEO AG, München
- Herrn Peter Müller-Brühl, Vorstand der
GreenCom Networks AG, München
für die satzungsgemäße Dauer in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121
Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der
Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der
Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der
Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen
verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu
erleichtern.
Gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft sind zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nur Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der
Hauptversammlung in Textform (§126b BGB) angemeldet
haben. Aktionäre haben der Anmeldung zum Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
beizufügen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn
des 26. Juni 2018 (0.00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung
und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft
spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens 10. Juli 2018 an folgende Anschrift
zugegangen sein:
Mynaric AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (89) 889 690 633
E-Mail: mynaric@better-orange.de
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine
oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach dem oben
beschriebenen form- und fristgerechten Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen zu jedem
Punkt der Tagesordnung erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Die Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters
einschließlich der Weisungen sollen spätestens bis
zum Ablauf des 16. Juli 2018 unter der Adresse Mynaric
AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241
München, Telefax: +49 (89) 889 690 633, E-Mail:
mynaric@better-orange.de
eingegangen sein.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach dem oben
beschriebenen form- und fristgerechten Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird.
Anfragen oder Anträge von Aktionären im Sinne von §§
126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
Mynaric AG
Executive Office
Friedrichshafener Str. 3
82205 Gilching
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im
Internet unter
http://www.mynaric.com/
veröffentlichen.
*HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ*
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen
zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle
zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden
Sie ab dem 25. Mai 2018 unter dem folgenden Link:
http://www.mynaric.com/
Gilching, im Mai 2018
_Der Vorstand_
2018-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mynaric AG
Friedrichshafener Str. 3
82205 Gilching
Deutschland
Telefon: +49 40 609 186 65
E-Mail: comms@mynaric.com
Internet: https://mynaric.com/
ISIN: DE000A0JCY11
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684407 2018-05-09
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May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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