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DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-09 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Your Family Entertainment AG München - ISIN
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der *am 21.06.2018, um 10:00 Uhr,*
in den Räumen der
Bayerische Börse AG,
Karolinenplatz 6,
80333 München stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Gesellschaft zum 31.12.2017, des
Lageberichts für die Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
HGB*
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits gebilligt hat, keine Beschlussfassung
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1
Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss,
den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und -
bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in
Höhe von EUR 1.534.682,98 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30.6.2018
enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenberichtes zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch
Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung
der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und deren Anmeldung der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag
des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der
Hauptversammlung, d.h. bis zum 14. Juni 2018,
24:00 Uhr zugeht:
Your Family Entertainment
Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
ist der am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Aus technischen Gründen werden
im Zeitraum zwischen dem 15. Juni 2018, 0.00
Uhr, und dem 21. Juni 2018, 24.00 Uhr, keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 14.
Juni 2018 (sog. Technical Record Date).
Ein Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären,
die spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist
auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können daher über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des
Umschreibestopps weiter frei verfügen.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
form- und fristgerechte Anmeldung sowie die
Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt,
eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Anmeldung und
Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die
spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist
auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auch auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch
über die Internetadresse
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen
zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an die folgende Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55
E-Mail: yfe@better-orange.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an,
sich durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht
gemäß den schriftlichen Weisungen der
Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit
Aktionäre den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern
Vollmacht und Weisungen erteilen können,
erhalten sie weitere Einzelheiten zur
Vollmachtserteilung zusammen mit dem Formular
zur Anmeldung und Vollmachtserteilung
zugesandt. Diese sind auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und werden
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung
des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Aktionäre, die nach fristgerechter Anmeldung
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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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