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Dow Jones News
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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN 
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der *am 21.06.2018, um 10:00 Uhr,* 
in den Räumen der 
Bayerische Börse AG, 
Karolinenplatz 6, 
80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Gesellschaft zum 31.12.2017, des 
   Lageberichts für die Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 
   sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   HGB* 
 
   Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen 
   wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
   bereits gebilligt hat, keine Beschlussfassung 
   zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen 
   hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 
   Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, 
   den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - 
   bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in 
   Höhe von EUR 1.534.682,98 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30.6.2018 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenberichtes zu wählen. 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch 
   Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung 
   der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, 
   die im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind und deren Anmeldung der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
   Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag 
   des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der 
   Hauptversammlung, d.h. bis zum 14. Juni 2018, 
   24:00 Uhr zugeht: 
 
    Your Family Entertainment 
    Aktiengesellschaft 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
   Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
   ist der am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgebend. Aus technischen Gründen werden 
   im Zeitraum zwischen dem 15. Juni 2018, 0.00 
   Uhr, und dem 21. Juni 2018, 24.00 Uhr, keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
   (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
   Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 14. 
   Juni 2018 (sog. Technical Record Date). 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und 
   Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, 
   die spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind, zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist 
   auch im Internet unter 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird 
   Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. 
 
   Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
   Aktionäre können daher über ihre Aktien auch 
   nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des 
   Umschreibestopps weiter frei verfügen. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
   form- und fristgerechte Anmeldung sowie die 
   Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so ist die Gesellschaft 
   gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, 
   eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB). 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere Form 
   der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 
   135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in 
   diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über 
   die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und 
   Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die 
   spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind, zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist 
   auch im Internet unter 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird 
   Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. 
 
   Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des 
   Wertpapierhandelsgesetzes, das für die 
   Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auch auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch 
   über die Internetadresse 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen 
   zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann 
   der Nachweis der Bevollmächtigung der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, 
   sich durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht 
   gemäß den schriftlichen Weisungen der 
   Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit 
   Aktionäre den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern 
   Vollmacht und Weisungen erteilen können, 
   erhalten sie weitere Einzelheiten zur 
   Vollmachtserteilung zusammen mit dem Formular 
   zur Anmeldung und Vollmachtserteilung 
   zugesandt. Diese sind auch im Internet unter 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar und werden 
   Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. 
 
   Soweit die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung 
   des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum 
   zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
   Anträgen entgegen. 
 
   Aktionäre, die nach fristgerechter Anmeldung 

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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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