DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-09 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Your Family Entertainment AG München - ISIN
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der *am 21.06.2018, um 10:00 Uhr,*
in den Räumen der
Bayerische Börse AG,
Karolinenplatz 6,
80333 München stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Gesellschaft zum 31.12.2017, des
Lageberichts für die Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
HGB*
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits gebilligt hat, keine Beschlussfassung
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1
Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss,
den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und -
bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in
Höhe von EUR 1.534.682,98 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30.6.2018
enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenberichtes zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch
Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung
der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und deren Anmeldung der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag
des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der
Hauptversammlung, d.h. bis zum 14. Juni 2018,
24:00 Uhr zugeht:
Your Family Entertainment
Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
ist der am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Aus technischen Gründen werden
im Zeitraum zwischen dem 15. Juni 2018, 0.00
Uhr, und dem 21. Juni 2018, 24.00 Uhr, keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 14.
Juni 2018 (sog. Technical Record Date).
Ein Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären,
die spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist
auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können daher über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des
Umschreibestopps weiter frei verfügen.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
form- und fristgerechte Anmeldung sowie die
Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt,
eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Anmeldung und
Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die
spätestens am 7. Juni 2018, 0.00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist
auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auch auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch
über die Internetadresse
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen
zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an die folgende Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55
E-Mail: yfe@better-orange.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an,
sich durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht
gemäß den schriftlichen Weisungen der
Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit
Aktionäre den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern
Vollmacht und Weisungen erteilen können,
erhalten sie weitere Einzelheiten zur
Vollmachtserteilung zusammen mit dem Formular
zur Anmeldung und Vollmachtserteilung
zugesandt. Diese sind auch im Internet unter
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar und werden
Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung
des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Aktionäre, die nach fristgerechter Anmeldung
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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens eingehend bis zum Ablauf des 20.
Juni 2018 an die zuvor genannte Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und
fristgerecht angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten
an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG*
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen
muss daher dem Vorstand der Gesellschaft
spätestens bis zum 21. Mai 2018, 24.00
Uhr, zugehen. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Das Verlangen ist
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand
der Your Family Entertainment AG unter
folgender Adresse zu richten:
Vorstand der Your Family Entertainment
AG
Nordendstraße 64
D-80801 München
Die betreffenden Aktionäre haben
gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der erforderlichen
Zahl an Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG
ist auf die Fristberechnung entsprechend
anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit nicht
bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs.
1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den
Tagesordnungspunkten zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Sollen die Gegenanträge
von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor
der Versammlung, d.h. spätestens bis zum
6. Juni 2018, 24.00 Uhr, an folgende
Adresse zu richten:
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 66
E-Mail: antraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
werden wir zugänglich zu machende
Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu im Internet unter der
Internetadresse
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127
AktG u.a. für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet
werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Gründen braucht der
Vorstand einen Wahlvorschlag unter
anderem auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten und im Falle des Vorschlags
von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur
dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG
In der Hauptversammlung kann jeder
Aktionär oder Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht
besteht. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Nach § 19 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft ist der Versammlungsleiter
dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht
des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken und Näheres dazu zu
bestimmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den
Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1
AktG) der Aktionäre können im Internet unter
der Internetadresse
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
4. *Hinweis auf die Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite
www.yf-e.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar.
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist
eingeteilt in 10.295.459 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten. Es bestehen also
10.295.459 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung 9.208 Stück
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Stimmrechte zu.
6. *Informationen zum Datenschutz für
Aktionärinnen und Aktionäre der Your Family
Entertainment Aktiengesellschaft*
Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
neuen BDSG neue datenschutzrechtliche
Vorschriften. Mit diesem Dokument informiert
die Gesellschaft ihre Aktionärinnen und
Aktionäre über die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft
und die den Aktionärinnen und Aktionären nach
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
*Wer ist für die Datenverarbeitung
verantwortlich?*
Die Gesellschaft ist für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verantwortlich und
verarbeitet diese unter Beachtung der DS-GVO,
des BDSG, des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller
weiteren relevanten Rechtsvorschriften.
*Für welchen Zweck und auf welcher
Rechtsgrundlage werden Daten von Aktionärinnen
und Aktionären verarbeitet?*
Die Gesellschaft verwendet personenbezogene
Daten der Aktionärinnen und Aktionäre zu den im
Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind
insbesondere die Führung des Aktienregisters,
die Kommunikation mit den Aktionärinnen und
Aktionären und die Abwicklung von
Hauptversammlungen. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre ist insbesondere für die Teilnahme
der Aktionärinnen und Aktionäre an der
Hauptversammlung der Gesellschaft zwingend
erforderlich. Die Aktien der Gesellschaft sind
Namensaktien. Bei Namensaktien sieht § 67 AktG
vor, dass diese unter Angabe des Namens,
Geburtsdatums und der Adresse der Aktionärin
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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
oder des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der
Aktiennummer in das Aktienregister der
Gesellschaft einzutragen sind. Aktionärin und
Aktionär sind grundsätzlich verpflichtet, der
Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen.
Regelmäßig leiten die durch die
Aktionärinnen oder Aktionäre für diese beim
Erwerb oder der Verwahrung ihrer Namensaktien
der Gesellschaft mitwirkenden Kreditinstitute
die für die Führung des Aktienregisters
relevanten Angaben an die Gesellschaft weiter.
Dies gilt auch für Verkäufe von Aktien der
Gesellschaft. Daneben können Ihre Daten zur
Erstellung von Statistiken werdet werden (2.8.
zur Darstellung der Aktionärsentwicklung oder
Übersichten der größten Aktionäre).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in
Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4
DS-GVO.
Darüber hinaus verarbeitet die Gesellschaft die
personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-,
handels- und steuerrechtlicher
Aufbewahrungspflichten. Beispielsweise ist der
Gesellschaft vorgeschrieben bzgl. zur
Hauptversammlung benannter Stimmrechtsvertreter
die Daten, die dem Nachweis der
Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar
festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt
aufzubewahren. Als Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung dienen in diesem Fall die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) DS-GVO.
*Was für Daten werden weitergegeben?*
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und
Führung des Aktienregisters beauftragt werden,
erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein,
personenbezogene Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre an weitere Empfänger zu übermitteln,
soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichten geboten ist (z.B. beim
Überschreiten gesetzlich vorgegebener
Stimmrechtsschwellen). Nehmen Aktionärinnen und
Aktionäre an der Hauptversammlung teil, können
andere Aktionärinnen und Aktionäre der
Gesellschaft nach § 129 AktG die im
aktienrechtlich vorgeschriebenen
Teilnehmerverzeichnis zu führenden
personenbezogenen und erfassten Daten einsehen.
*Wie lange speichert die Gesellschaft die
Daten?*
Für die im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die
Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei
Jahre. Die im Aktienregister gespeicherten
Daten werden nach der Veräußerung der
Aktien regelmäßig zehn Jahre aufbewahrt.
Darüber hinaus bewahrt die Gesellschaft
personenbezogene Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre nur auf, wenn dies im Zusammenhang
mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die
Gesellschaft geltend gemacht werden
(gesetzliche Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre).
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen
Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie
für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr
erforderlich sind und die Gesellschaft nicht
auf Basis gesetzlicher Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren
Speicherung verpflichtet ist.
*Welche Rechte haben Aktionärinnen und
Aktionäre?*
Bei der unten benannten Adresse können
Aktionärinnen und Aktionäre Auskunft über die
zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.
Daneben können Sie unter bestimmten
Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten oder
eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
*Widerspruchsrecht:* Verarbeitet die
Gesellschaft Daten von Aktionärinnen und
Aktionären zur Wahrung berechtigter Interessen,
können Aktionärinnen und Aktionäre dieser
Verarbeitung bei der nachfolgend benannten
Adresse widersprechen, sofern sich aus ihrer
besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser
Datenverarbeitung entgegenstehen. Die
Gesellschaft wird diese Verarbeitung dann
beenden, es sei denn, sie dient überwiegenden
zwingenden schutzwürdigen Interessen der
Gesellschaft.
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener
Daten können die Aktionärinnen, Aktionäre und
Aktionärsvertreter der Gesellschaft über ihre
personenbezogenen Daten gemäß Art. 15
DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer
personenbezogenen Daten gemäß Art. 17
DS-GVO, Einschränkung der Bearbeitung ihrer
personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-
GVO und Übertragung bestimmter
personenbezogener Daten auf sie oder einen von
ihnen benannten Dritten (Recht auf
Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-
GVO verlangen. Diese Rechte können die
Aktionärinnen und Aktionäre gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über eine der
folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64,
80801 München oder
info@yfe.tv
Aktionärinnen und Aktionären sowie
Aktionärsvertretern der Gesellschaft steht
gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutz Aufsichtsbehörde entweder
des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder des
Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft
ihren Sitz hat, zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der
Gesellschaft ist erreichbar unter
Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64,
80801 München oder
datenschutz@yfe.tv
München, im Mai 2018
*Your Family Entertainment Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Nordendstraße 64
80801 München
Deutschland
Telefon: +49 89 99 72 71-0
Fax: +49 89 99 72 71-91
E-Mail: ir@yfe.tv
Internet: https://www.yf-e.com
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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