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DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2018 
in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN 
DE0005104806 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. Juni 2018, 
10.00 Uhr, 
im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek 
Adickesallee 1 
60322 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   Lagebericht und Konzernlagebericht für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
   289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   AktG am 27. März 2018 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. 
 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss, die 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und 
   der Bericht des Vorstands mit den 
   Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben 
   sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen 
   sowie der Vorschlag des Vorstands zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag 
   der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad 
   Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht 
   der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' zugänglich und 
   werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der SYZYGY AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 8.007.325,90 
   EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von 0,39 EUR   5.236.334,22 EUR 
   Dividende je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die          0,00 EUR 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag:              2.770.991,68 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 20. Juni 
   2018, fällig. 
 
   Derzeit hält die Gesellschaft 73.528 eigene 
   Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag 
   berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft vor 
   der Hauptversammlung eigene Aktien 
   veräußern oder neue Aktien mit 
   Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 
   2017 ausgeben, so werden Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorschlagen, bei einer 
   unveränderten Höhe der Dividende von 0,39 EUR 
   je Aktie eine entsprechend höhere 
   Gesamtdividende auszuschütten und einen 
   entsprechend geringeren Gewinn auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. 
 
   *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Ralf Hering, Aufsichtsratsvorsitzender 
   der SYZYGY AG, ist am 16. Februar 2018 
   verstorben. Herr Hering wurde in der 
   Hauptversammlung am 29. Mai 2015 für die Zeit 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gewählt. 
 
   Das Amtsgericht Bad Homburg hat auf Antrag 
   des Vorstands und Aufsichtsrats am 22. März 
   2018 beschlossen, Herrn Andrew Robertson 
   Payne gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 AktG zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Die 
   gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrates 
   gilt bis zur Ergänzungswahl dieser 
   Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus 
   Vertretern der Aktionäre zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für 
   die von ihr zu wählenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andrew 
   Robertson Payne, Group Associates Controller 
   bei der WPP 2005 Limited, wohnhaft in Oxford, 
   für die restliche Dauer der Amtszeit des 
   ausgeschiedenen Mitglieds Ralf Hering, somit 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. 
 
   Die WPP 2005 Limited ist ein verbundenes 
   Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist 
   mittelbar mit 50,33% an der SYZYGY AG 
   beteiligt. 
 
   Herr Andrew Robertson Payne übt zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung ein 
   Mandat bei N2, Helsinki in einem 
   vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien 
   aus jedoch keine Mandate in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 
   Abs. 1 Satz 3 AktG. 
 
   Der Wahlvorschlag entspricht den gesetzlichen 
   Vorgaben und berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 
   beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung. Der Aufsichtsrat hat sich 
   gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, 
   dass der vorgeschlagene Kandidat den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Dem Aufsichtsrat wird auch nach einer 
   etwaigen Wahl von Herrn Payne eine nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene 
   Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. 
 
   Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten finden sich auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' zugänglich. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   gegebenenfalls für eine prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5 
   und 117 Nr. 2 WpHG die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zu wählen. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
   Nachweisstichtags* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   unter Vorlage eines besonderen, durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   ausgestellten Nachweises des Anteilsbesitzes 
   anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei 
   der nachfolgend genannten Stelle unter der 
   angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den 8. 
   Juni 2018, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft, zugehen: 
 
   SYZYGY AG 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   FMS CA /CS 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
 
   Telefax: +49 (0)421 3603 153 
 
   E-Mail: hv@neelmeyer.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
   den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf 
   Freitag, den 25. Mai 2018, 00.00 Uhr Ortszeit 
   am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen 
   (Nachweisstichtag). 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   bleibt für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien in der Zeit zwischen dem 
   Nachweisstichtag und der Hauptversammlung: 
   Wer nach dem Nachweisstichtag und noch vor 
   der Hauptversammlung (weitere) Aktien 
   erwirbt, ist mit diesen (weiteren) Aktien 
   weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Für 
   die Dividendenberechtigung hat der 
   Nachweisstichtag keine Bedeutung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter 
   der oben genannten Adresse werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Übersendung der 
   Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere Person seiner Wahl ausüben 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
   sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nach den vorstehenden 
   Bestimmungen (siehe Abschnitt II.1.) 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, 
   nicht jedoch alle Bevollmächtigten, 
   zurückweisen. 
 
   Wenn weder Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß 
   § 135 AktG gleichgestellte Personen 
   bevollmächtigt werden, bedürfen die 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere 
   Form der Vollmacht verlangt, weil diese 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
   die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag 
   der Hauptversammlung durch den 
   Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht 
   werden. Ferner kann der Nachweis der 
   Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   SYZYGY AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 
   E-Mail: syzygy@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer 
   Vollmacht verwendet werden kann, befindet 
   sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, 
   welche nach der oben im Abschnitt II.1. 
   beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   durch die Vollmacht verpflichtet, das 
   Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten 
   ausschließlich gemäß den Weisungen 
   des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
   Hauptversammlung bekannt gemachten 
   Beschlussvorschlägen der Verwaltung 
   auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht 
   bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
   Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
   Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von 
   Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft verwendet werden kann, 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, welche nach der oben im 
   Abschnitt II.1. beschriebenen form- und 
   fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
   und steht auch unter 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit 
   den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 
   14. Juni 2018 bei der oben in diesem 
   Abschnitt genannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und 
   fristgerecht angemeldeten und in der 
   Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
   Aktionärsvertretern bzw. deren 
   Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft auch während der 
   Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
   AktG* 
 
   *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
   500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 
   Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
   muss dem Vorstand der Gesellschaft 
   schriftlich, spätestens bis zum Dienstag, dem 
   15. Mai 2018, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   Vorstand der SYZYGY AG 
   Horexstraße 28 
   61352 Bad Homburg 
   Deutschland 
 
   Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 
   Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 
   AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
   90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter der Internetadresse 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und 
   den Aktionären mitgeteilt. 
 
   *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 
   126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der 
   Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge 
   von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
   bzw. des Aufsichtsrats übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge 
   und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   SYZYGY AG 
   Susan Wallenborn 
   Horexstraße 28 
   61352 Bad Homburg 
   Deutschland 
 
   Telefax +49 (0)6172 9488-270 
 
   E-Mail: ir@syzygy.net 
 
   Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu 
   einem Vorschlag des Vorstands und/oder des 
   Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 
   Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 
   127 Aktiengesetz einschließlich einer 
   Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen 
   gemäß § 127 Aktiengesetz nicht 
   erforderlich) und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung im Internet 
   unter 
 
   http://ir.syzygy.net/ 
 
   unter 'Hauptversammlung' veröffentlichen, 
   wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 
   Donnerstag, dem 31. Mai 2018, 24.00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der 
   oben in diesem Abschnitt genannten Adresse, 
   Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen und 
   die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht 
   zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 
   127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern 
   ein Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge von Aktionären müssen 
   nicht zugänglich gemacht werden. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags 
   und seiner Begründung kann die Gesellschaft 
   unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung 
   eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 
   5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
   wenn sie während der Hauptversammlung 
   mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
   bzw. des Aufsichtsrats auch ohne vorherige 
   und fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
   oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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