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DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin 
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 
ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am 
 
Donnerstag, dem 21. Juni 2018, um 10.00 Uhr 
 
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 
Berlin-Neukölln, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage* 
 
   des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des 
   Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.fhw-neukoelln.de 
 
   im Bereich Investor Relations unter der 
   Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Die 
   Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB liegen 
   während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer 
   Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser 
   Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien 
   eingeteilte Grundkapital zu verwenden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
*II. Teilnahmevoraussetzungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) 
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen 
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
bis zum Ablauf des 14. Juni 2018 (hier und bei 
nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer 
die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich) 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
c/o ODDO BHF Aktiengesellschaft 
vertreten durch 
Deutsche WertpapierService Bank AG 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0) 69/5099 1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu 
erbringen und hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der 
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 31. Mai 2018, 
zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 
AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt 
werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch 
Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre 
direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein 
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist 
außerdem im Internet unter 
 
www.fhw-neukoelln.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
Hauptversammlung abrufbar. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte 
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische 
Übermittlung, zur Verfügung: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
Fax: 030 / 687 80 43 
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom 
Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung 
muss sich ein von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden 
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann 
das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses 
kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), 
indem z. B. das zugesandte Eintritts- und 
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei, 
beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die 
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht 
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis 
spätestens zum Ablauf des 19. Juni 2018 bei den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der 
folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
eingehen: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
Fax: 030 / 687 80 43 
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
 
Eine Übergabe der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der 
Hauptversammlung möglich. 
 
*IV. Rechte der Aktionäre* 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach den genannten aktienrechtlichen 
Regelungen sind im Internet unter www.fhw-neukoelln.de 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
Hauptversammlung abrufbar.* 
 
*Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, 

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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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