DJ DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-09 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790
ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am
Donnerstag, dem 21. Juni 2018, um 10.00 Uhr
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057
Berlin-Neukölln, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage*
des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats.
Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der
Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Die
Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB liegen
während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme für die Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer
Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser
Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien
eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
*II. Teilnahmevoraussetzungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB)
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
bis zum Ablauf des 14. Juni 2018 (hier und bei
nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer
die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich)
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
c/o ODDO BHF Aktiengesellschaft
vertreten durch
Deutsche WertpapierService Bank AG
DSHVG
Landsberger Straße 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen und hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 31. Mai 2018,
zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch
den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135
AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt
werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch
Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre
direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist
außerdem im Internet unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung abrufbar.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung, zur Verfügung:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten
zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom
Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung
muss sich ein von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann
das Formular verwendet werden, das den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses
kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail),
indem z. B. das zugesandte Eintritts- und
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei,
beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum Ablauf des 19. Juni 2018 bei den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der
folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Eine Übergabe der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der
Hauptversammlung möglich.
*IV. Rechte der Aktionäre*
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG;
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach den genannten aktienrechtlichen
Regelungen sind im Internet unter www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung abrufbar.*
*Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß §
122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis
spätestens
21. Mai 2018, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten.
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet
zu werden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens
des Aktionärs an folgende Adresse zu richten:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der
Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG
nicht mitzurechnen), also bis spätestens
6. Juni 2018, 24.00 Uhr,
unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge,
Wahlvorschläge und eine etwaige Stellungnahme der
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung nach den gesetzlichen Regelungen
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG).
*Auskunftsrecht*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131
Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen; auch
hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
*V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00
EUR und ist eingeteilt in 2.300.000
Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit
2.300.000 Stimmrechte.
*VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Folgende Informationen sind alsbald nach der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.fhw-neukoelln.de
zugänglich:
1. Der Inhalt dieser Einberufung
2. Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
3. Die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen
4. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung
5. Rechteerläuterung für die Aktionäre
Ein nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft eingehendes Verlangen von Aktionären im
Sinne des § 122 Abs. 2 AktG wird unverzüglich nach
seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher Weise
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
zugänglich gemacht.
Berlin, im Mai 2018
*Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Weigandufer 49
12059 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 6889040
Fax: +49 30 6878043
E-Mail: simsch.katrin@fhw-neukoelln.de
Internet: http://www.fhw-neukoelln.de
ISIN: DE0005767909
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May 09, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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