Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-11 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 18. Juni 2018, um 10:30 Uhr im Hotel
Residence Starnberger See,
Possenhofener Straße 29,
82340 Feldafing ein. I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
die Intertainment Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die
Intertainment Aktiengesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in
der Hauptversammlung zugänglich sein und dort
vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss in seiner
Sitzung am 30. April 2018 bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.intertainment.de
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die
Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen
werden außerdem auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri,
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine
gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2018, sofern dieser einer
solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor
Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe
der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017*
Nach § 14 der Satzung der Intertainment
Aktiengesellschaft beschließt über die
Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr diejenige
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach
erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung
eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende
Vorsitzende das Eineinhalbfache.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der
Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das
Geschäftsjahr 2017 für seine Tätigkeit eine
pauschale Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00;
der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte
dieses Betrages, also EUR 6.000,00 und sein
Stellvertreter das Eineinhalbfache, also EUR
4.500,00. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft
den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf
ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat
nur während eines Teils des Geschäftsjahres
angehört haben, erhalten eine zeitanteilige
Vergütung.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
14 Abs. 1 der Satzung und die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den bisherigen § 14 der Satzung aufzuheben
und wie folgt neu zu fassen:
'§ 14
Vergütung des Aufsichtsrats
1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält
neben seinen Auslagen und den
Vorteilen aus einer möglicherweise
von der Gesellschaft auf ihre
Rechnung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats zu marktkonformen und
angemessenen Bedingungen
abgeschlossenen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicher
ung nach Ablauf des Geschäftsjahres
eine Vergütung, die von der
Hauptversammlung festgesetzt wird.
Die Vergütung gilt so lange, bis die
Hauptversammlung eine neue
Festsetzung trifft.
2. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält
das Doppelte, der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende das
Eineinhalbfache dieses Betrages. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
ferner die auf ihre Vergütung und den
Ersatz von Auslagen entfallende
Umsatzsteuer.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur
zeitanteilig im Amt waren, erhalten
jeweils 1/12 der Vergütung für jeden
vollen Monat ihrer Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat.'
b) die Vergütung gemäß des neuen § 14
Abs. 1 der Satzung ab dem Geschäftsjahr
2018 auf EUR 4.500 festzulegen.
7. *Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17
der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der
Satzung um folgenden Absatz zu ergänzen:
'(3) Die Hauptversammlungen finden nach Wahl des
einberufenden Organs bzw. der Person entweder am
Sitz der Gesellschaft, an einem Ort innerhalb
des Oberlandesgerichtsbezirks München oder an
einem deutschen Börsenplatz statt.'
8. *Beschlussfassung über die Wahl des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei ausschließlich von
den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München -
Registergericht - vom 9. April 2018 wurden die
Herren Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias
Gaebler gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Gesellschaft bestellt. Damit es nicht zu
unterschiedlichen Amtszeiten kommt, hat Frau
Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat zum
Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018
niedergelegt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
(a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in
München, Justiziarin, Geschäftsführerin
der MK Medien Beteiligungs GmbH,
Feldafing und der EMKA
Immobilienbeteiligungs GmbH, Feldafing,
und
(b) Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser,
wohnhaft in München, Hochschullehrer,
und
(c) Herrn Matthias Gaebler, wohnhaft in
Stuttgart, Vorstand,
als Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit
jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung
endet, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Frau Krippendorf gehört keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien in- und
ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne
des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.
Prof. Dr. Dirk Bildhäuser gehört folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und
ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne
des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an:
* Picturemaxx AG, München, stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender,
* PA Power Automation AG, Pleidelsheim,
stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender,
* GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA,
Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat,
* GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co.
KGaA, Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat.
Matthias Gaebler gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien in- und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
