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DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-11 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 18. Juni 2018, um 10:30 Uhr im Hotel Residence Starnberger See, Possenhofener Straße 29, 82340 Feldafing ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Intertainment Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Intertainment Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2018 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2018, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017* Nach § 14 der Satzung der Intertainment Aktiengesellschaft beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das Geschäftsjahr 2017 für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00; der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also EUR 6.000,00 und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also EUR 4.500,00. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung und die Vergütung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) den bisherigen § 14 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: '§ 14 Vergütung des Aufsichtsrats 1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben seinen Auslagen und den Vorteilen aus einer möglicherweise von der Gesellschaft auf ihre Rechnung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicher ung nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung, die von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. 2. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner die auf ihre Vergütung und den Ersatz von Auslagen entfallende Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die nur zeitanteilig im Amt waren, erhalten jeweils 1/12 der Vergütung für jeden vollen Monat ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat.' b) die Vergütung gemäß des neuen § 14 Abs. 1 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf EUR 4.500 festzulegen. 7. *Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung um folgenden Absatz zu ergänzen: '(3) Die Hauptversammlungen finden nach Wahl des einberufenden Organs bzw. der Person entweder am Sitz der Gesellschaft, an einem Ort innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks München oder an einem deutschen Börsenplatz statt.' 8. *Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Mit Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 9. April 2018 wurden die Herren Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Damit es nicht zu unterschiedlichen Amtszeiten kommt, hat Frau Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 niedergelegt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, (a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in München, Justiziarin, Geschäftsführerin der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing und der EMKA Immobilienbeteiligungs GmbH, Feldafing, und (b) Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, wohnhaft in München, Hochschullehrer, und (c) Herrn Matthias Gaebler, wohnhaft in Stuttgart, Vorstand, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt. Frau Krippendorf gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. Prof. Dr. Dirk Bildhäuser gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an: * Picturemaxx AG, München, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, * PA Power Automation AG, Pleidelsheim, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, * GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat, * GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat. Matthias Gaebler gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und
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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)