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DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN 
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Montag, den 18. Juni 2018, um 10:30 Uhr im Hotel 
Residence Starnberger See, 
Possenhofener Straße 29, 
82340 Feldafing ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 
   die Intertainment Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die 
   Intertainment Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss in seiner 
   Sitzung am 30. April 2018 bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.intertainment.de 
 
   unter der Rubrik 'Die Aktie/Die 
   Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen 
   werden außerdem auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, 
   für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine 
   gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
   Geschäftsjahres 2018, sofern dieser einer 
   solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor 
   Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe 
   der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Nach § 14 der Satzung der Intertainment 
   Aktiengesellschaft beschließt über die 
   Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr diejenige 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach 
   erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung 
   eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende 
   Vorsitzende das Eineinhalbfache. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das 
   Geschäftsjahr 2017 für seine Tätigkeit eine 
   pauschale Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00; 
   der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte 
   dieses Betrages, also EUR 6.000,00 und sein 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache, also EUR 
   4.500,00. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft 
   den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf 
   ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
   nur während eines Teils des Geschäftsjahres 
   angehört haben, erhalten eine zeitanteilige 
   Vergütung. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   14 Abs. 1 der Satzung und die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) den bisherigen § 14 der Satzung aufzuheben 
      und wie folgt neu zu fassen: 
 
      '§ 14 
      Vergütung des Aufsichtsrats 
 
      1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält 
         neben seinen Auslagen und den 
         Vorteilen aus einer möglicherweise 
         von der Gesellschaft auf ihre 
         Rechnung für die Mitglieder des 
         Aufsichtsrats zu marktkonformen und 
         angemessenen Bedingungen 
         abgeschlossenen 
         Vermögensschaden-Haftpflichtversicher 
         ung nach Ablauf des Geschäftsjahres 
         eine Vergütung, die von der 
         Hauptversammlung festgesetzt wird. 
         Die Vergütung gilt so lange, bis die 
         Hauptversammlung eine neue 
         Festsetzung trifft. 
      2. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 
         das Doppelte, der stellvertretende 
         Aufsichtsratsvorsitzende das 
         Eineinhalbfache dieses Betrages. Die 
         Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
         ferner die auf ihre Vergütung und den 
         Ersatz von Auslagen entfallende 
         Umsatzsteuer. 
         Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
         zeitanteilig im Amt waren, erhalten 
         jeweils 1/12 der Vergütung für jeden 
         vollen Monat ihrer Zugehörigkeit zum 
         Aufsichtsrat.' 
   b) die Vergütung gemäß des neuen § 14 
      Abs. 1 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 
      2018 auf EUR 4.500 festzulegen. 
7. *Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 
   der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der 
   Satzung um folgenden Absatz zu ergänzen: 
 
   '(3) Die Hauptversammlungen finden nach Wahl des 
   einberufenden Organs bzw. der Person entweder am 
   Sitz der Gesellschaft, an einem Ort innerhalb 
   des Oberlandesgerichtsbezirks München oder an 
   einem deutschen Börsenplatz statt.' 
8. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei ausschließlich von 
   den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Mit Beschluss des Amtsgerichts München - 
   Registergericht - vom 9. April 2018 wurden die 
   Herren Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias 
   Gaebler gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Gesellschaft bestellt. Damit es nicht zu 
   unterschiedlichen Amtszeiten kommt, hat Frau 
   Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat zum 
   Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 
   niedergelegt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   (a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in 
       München, Justiziarin, Geschäftsführerin 
       der MK Medien Beteiligungs GmbH, 
       Feldafing und der EMKA 
       Immobilienbeteiligungs GmbH, Feldafing, 
       und 
   (b) Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, 
       wohnhaft in München, Hochschullehrer, 
       und 
   (c) Herrn Matthias Gaebler, wohnhaft in 
       Stuttgart, Vorstand, 
 
   als Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit 
   jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung 
   endet, die über die Entlastung für das am 31. 
   Dezember 2022 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Frau Krippendorf gehört keinen anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
   ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne 
   des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. 
 
   Prof. Dr. Dirk Bildhäuser gehört folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
   ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne 
   des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an: 
 
   * Picturemaxx AG, München, stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * PA Power Automation AG, Pleidelsheim, 
     stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, 
     Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat, 
   * GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. 
     KGaA, Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat. 
 
   Matthias Gaebler gehört folgenden anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren Kontrollgremien in- und 

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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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