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Dow Jones News
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DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2018 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN 
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Montag, den 18. Juni 2018, um 10:30 Uhr im Hotel 
Residence Starnberger See, 
Possenhofener Straße 29, 
82340 Feldafing ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 
   die Intertainment Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die 
   Intertainment Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss in seiner 
   Sitzung am 30. April 2018 bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.intertainment.de 
 
   unter der Rubrik 'Die Aktie/Die 
   Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen 
   werden außerdem auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, 
   für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine 
   gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
   Geschäftsjahres 2018, sofern dieser einer 
   solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor 
   Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe 
   der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Nach § 14 der Satzung der Intertainment 
   Aktiengesellschaft beschließt über die 
   Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr diejenige 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach 
   erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung 
   eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende 
   Vorsitzende das Eineinhalbfache. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das 
   Geschäftsjahr 2017 für seine Tätigkeit eine 
   pauschale Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00; 
   der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte 
   dieses Betrages, also EUR 6.000,00 und sein 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache, also EUR 
   4.500,00. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft 
   den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf 
   ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
   nur während eines Teils des Geschäftsjahres 
   angehört haben, erhalten eine zeitanteilige 
   Vergütung. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   14 Abs. 1 der Satzung und die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) den bisherigen § 14 der Satzung aufzuheben 
      und wie folgt neu zu fassen: 
 
      '§ 14 
      Vergütung des Aufsichtsrats 
 
      1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält 
         neben seinen Auslagen und den 
         Vorteilen aus einer möglicherweise 
         von der Gesellschaft auf ihre 
         Rechnung für die Mitglieder des 
         Aufsichtsrats zu marktkonformen und 
         angemessenen Bedingungen 
         abgeschlossenen 
         Vermögensschaden-Haftpflichtversicher 
         ung nach Ablauf des Geschäftsjahres 
         eine Vergütung, die von der 
         Hauptversammlung festgesetzt wird. 
         Die Vergütung gilt so lange, bis die 
         Hauptversammlung eine neue 
         Festsetzung trifft. 
      2. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 
         das Doppelte, der stellvertretende 
         Aufsichtsratsvorsitzende das 
         Eineinhalbfache dieses Betrages. Die 
         Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
         ferner die auf ihre Vergütung und den 
         Ersatz von Auslagen entfallende 
         Umsatzsteuer. 
         Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
         zeitanteilig im Amt waren, erhalten 
         jeweils 1/12 der Vergütung für jeden 
         vollen Monat ihrer Zugehörigkeit zum 
         Aufsichtsrat.' 
   b) die Vergütung gemäß des neuen § 14 
      Abs. 1 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 
      2018 auf EUR 4.500 festzulegen. 
7. *Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 
   der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der 
   Satzung um folgenden Absatz zu ergänzen: 
 
   '(3) Die Hauptversammlungen finden nach Wahl des 
   einberufenden Organs bzw. der Person entweder am 
   Sitz der Gesellschaft, an einem Ort innerhalb 
   des Oberlandesgerichtsbezirks München oder an 
   einem deutschen Börsenplatz statt.' 
8. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei ausschließlich von 
   den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Mit Beschluss des Amtsgerichts München - 
   Registergericht - vom 9. April 2018 wurden die 
   Herren Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias 
   Gaebler gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Gesellschaft bestellt. Damit es nicht zu 
   unterschiedlichen Amtszeiten kommt, hat Frau 
   Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat zum 
   Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 
   niedergelegt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   (a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in 
       München, Justiziarin, Geschäftsführerin 
       der MK Medien Beteiligungs GmbH, 
       Feldafing und der EMKA 
       Immobilienbeteiligungs GmbH, Feldafing, 
       und 
   (b) Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, 
       wohnhaft in München, Hochschullehrer, 
       und 
   (c) Herrn Matthias Gaebler, wohnhaft in 
       Stuttgart, Vorstand, 
 
   als Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit 
   jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung 
   endet, die über die Entlastung für das am 31. 
   Dezember 2022 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Frau Krippendorf gehört keinen anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
   ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne 
   des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. 
 
   Prof. Dr. Dirk Bildhäuser gehört folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
   ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne 
   des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an: 
 
   * Picturemaxx AG, München, stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * PA Power Automation AG, Pleidelsheim, 
     stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, 
     Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat, 
   * GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. 
     KGaA, Schwäbisch Hall, Aufsichtsrat. 
 
   Matthias Gaebler gehört folgenden anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren Kontrollgremien in- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne 
   des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an: 
 
   * PA Power Automation AG, Pleidelsheim, 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, 
     Schwäbisch Hall, 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. 
     KGaA, Schwäbisch Hall, 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel, 
     stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender, 
   * Volksbank Stuttgart eG, Mitglied des 
     Regionalbeirats Filder. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   darüber hinaus vor, folgendes Ersatzmitglied zu 
   wählen: 
 
   Jörg Lang, wohnhaft in München, Diplomkaufmann, 
   selbständiger Journalist für Finanzmärkte. Herr 
   Lang gehört keinen anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien in- und ausländischer 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 
   1 Satz 5 AktG an. 
 
   Das Ersatzmitglied wird Mitglied des 
   Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor 
   Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und 
   die Hauptversammlung nicht vor diesem 
   Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit 
   des in den Aufsichtsrat nachgerückten 
   Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der 
   Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das 
   jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt 
   wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem 
   die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen 
   wäre. Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes 
   Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als 
   Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die 
   Hauptversammlung für ein vorzeitig 
   ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied 
   ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl 
   vornimmt. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. 
   Februar 2017 stellt sich der bisherige 
   Aufsichtsratsvorsitzende Matthias Gaebler zur 
   Wiederwahl als Vorsitzender zur Verfügung. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den 
   Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. Herr 
   Matthias Gaebler, Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß § 
   100 Absatz 5 AktG ausüben. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. 
   Februar 2017 wird erklärt, dass Frau Krippendorf 
   als Justiziarin und Geschäftsführerin der MK 
   Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing und der EMKA 
   Immobilienbeteiligungs GmbH, Feldafing tätig 
   ist, wobei erstere mit rund 47,53% an der 
   Intertainment Aktiengesellschaft als Aktionärin 
   beteiligt ist und die gleiche Gesellschafterin 
   wie die EMKA Immobilienbeteiligungs GmbH hat. Im 
   Übrigen bestehen nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen 
   Kandidaten und der Intertainment 
   Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Intertainment Aktiengesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Intertainment 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
   die ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
II. 
Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Frage- und Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis 
*Montag, den 11. Juni 2018 (24:00 Uhr), *angemeldet 
haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, das heißt auf *Montag, den 28. 
Mai 2018 (0:00 Uhr) *('*Nachweisstichtag*' bzw. 
'*Record Date*'), zu beziehen. 
 
III. 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie 
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
IV. 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte 
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten 
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung und des 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Eintrittskarten 
zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare zur 
Vollmachtserteilung enthalten. Bitte beachten Sie, dass 
die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung 
mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 
8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des 
Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und 
Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar 
festhalten; sie können für die Form der 
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, 
auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher 
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form 
der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedarf es insoweit nicht. 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 
Absatz 8, 135 Absatz 10 i.V.m. 125 Absatz 5 AktG 
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der 
nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt 
werden. Außerdem kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung an 
der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. 
Aktionäre unserer Gesellschaft können von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Zur 
Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu 
den entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach form- und 
fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des 
Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die 
Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur Erteilung 
von Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte 
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten oder Aufträge 
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung 
von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, 
stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten 
zugunsten der von der Gesellschaft benannten 

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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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