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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2018 in Selb mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. 
DE0006102007 
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
114. Ordentlichen Hauptversammlung 
der BHS tabletop AG am Donnerstag, den 21. Juni 2018 
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
im Porzellanikon Selb 
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb 
 
*Tagesordnungspunkte* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BHS tabletop AG,* des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des 
   Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 28. März 2018 gebilligt 
   und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG 
   damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 4.448.061,36 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.047.680,00 
   Dividende von EUR 0,60 je 
   Aktie 
   (EUR 0,48 zzgl. einer 
   'Nachholdividende' von EUR 
   0,12) 
   Einstellung in Andere       EUR 2.400.381,36 
   Gewinnrücklagen 
                               EUR 4.448.061,36 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Amt sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erlischt gemäß § 97 Absatz 
   2 Satz 3 AktG und § 9 Absatz 2 der Satzung mit 
   der Beendigung der Hauptversammlung am 21. 
   Juni 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Aktionäre zu wählen: 
 
   a) *Herrn Kamil Grzelak* 
      wohnhaft in Unterhaching 
      Geschäftsführer der Serafin 
      Unternehmensgruppe GmbH, München 
   b) *Herrn Mario Herrmann* 
      wohnhaft in Gräfelfing 
      Rechtsanwalt, Syndikusanwalt 
      Geschäftsführer der Serafin 
      Unternehmensgruppe GmbH, München 
   c) *Herrn Wolfgang Ley* 
      wohnhaft in München 
      Unternehmensberater 
   d) *Herrn Marco Pagacz* 
      wohnhaft in München 
      Geschäftsführer der Serafin 
      Unternehmensgruppe GmbH, München 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 der 
   Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1 
   der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 4 Absatz 1 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus vier 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und 
   zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer 
   zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Marco Pagacz als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien sowie zu den 
   persönlichen und den geschäftlichen 
   Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
   *Herr Kamil Grzelak* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - eurocylinder systems AG, Apolda 
 
   Herr Kamil Grzelak befindet sich in einem 
   Anstellungsverhältnis mit der Serafin 
   Unternehmensgruppe GmbH, München, als 
   Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin der 
   Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die 
   Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 
   04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl, 
   München, über die Serafin GmbH, München, die 
   Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die 
   BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 
   22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS 
   tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats steht Herr Kamil Grzelak in 
   keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   *Herr Mario Herrmann* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender) 
   - eurocylinder systems AG, Apolda (stellv. 
     Vorsitzender) 
 
   Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit 
   bei der BHS Verwaltungs AG, die laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 
   gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der 
   Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält, 
   befindet sich Herr Mario Herrmann in einem 
   Anstellungsverhältnis mit der Serafin 
   Unternehmensgruppe GmbH, München, als 
   Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin der 
   Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die 
   Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 
   04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl, 
   München, über die Serafin GmbH, München, die 
   Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die 
   BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 
   22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS 
   tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann in 
   keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   *Herr Wolfgang Ley* 
 
   Keine weiteren Mitgliedschaften in 
   vergleichbaren inländischen oder 
   vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr 
   Wolfgang Ley in keiner nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   *Herr Marco Pagacz* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - eurocylinder systems AG, Apolda 
     (Vorsitzender) 
 
   Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der 
   BHS Verwaltungs AG, München, die laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 
   gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der 
   Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden 
   Herrn Philipp Haindl, München, über die 
   Serafin GmbH, München, die Serafin 13. 
   Verwaltungs GmbH, München, und die BHS 
   Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 
   WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS 
   tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz 
   befindet sich in einem Anstellungsverhältnis 
   mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, 
   München, als Geschäftsführer. 
   Mehrheitsgesellschafterin der Serafin 
   Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr 
   Marco Pagacz in keiner weiteren nach Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   Die Profile der einzelnen Kandidaten mit 
   ergänzenden Informationen können im Internet 
   unter der Adresse 
 
   www.bhs-tabletop.de 
 
   über den Link 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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