DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2018 in Selb mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-11 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr.
DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
114. Ordentlichen Hauptversammlung
der BHS tabletop AG am Donnerstag, den 21. Juni 2018
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Porzellanikon Selb
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb
*Tagesordnungspunkte*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der BHS tabletop AG,* des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des
Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 28. März 2018 gebilligt
und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG
damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 4.448.061,36 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.047.680,00
Dividende von EUR 0,60 je
Aktie
(EUR 0,48 zzgl. einer
'Nachholdividende' von EUR
0,12)
Einstellung in Andere EUR 2.400.381,36
Gewinnrücklagen
EUR 4.448.061,36
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das Amt sämtlicher Mitglieder des
Aufsichtsrats erlischt gemäß § 97 Absatz
2 Satz 3 AktG und § 9 Absatz 2 der Satzung mit
der Beendigung der Hauptversammlung am 21.
Juni 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zu wählen:
a) *Herrn Kamil Grzelak*
wohnhaft in Unterhaching
Geschäftsführer der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH, München
b) *Herrn Mario Herrmann*
wohnhaft in Gräfelfing
Rechtsanwalt, Syndikusanwalt
Geschäftsführer der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH, München
c) *Herrn Wolfgang Ley*
wohnhaft in München
Unternehmensberater
d) *Herrn Marco Pagacz*
wohnhaft in München
Geschäftsführer der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH, München
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 der
Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1
der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 4 Absatz 1
Drittelbeteiligungsgesetz aus vier
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und
zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Marco Pagacz als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Angaben zu Mitgliedschaften der
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien sowie zu den
persönlichen und den geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär:
*Herr Kamil Grzelak*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- eurocylinder systems AG, Apolda
Herr Kamil Grzelak befindet sich in einem
Anstellungsverhältnis mit der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH, München, als
Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin der
Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die
Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom
04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl,
München, über die Serafin GmbH, München, die
Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die
BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21,
22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS
tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats steht Herr Kamil Grzelak in
keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
*Herr Mario Herrmann*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender)
- eurocylinder systems AG, Apolda (stellv.
Vorsitzender)
Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit
bei der BHS Verwaltungs AG, die laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der
Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält,
befindet sich Herr Mario Herrmann in einem
Anstellungsverhältnis mit der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH, München, als
Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin der
Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die
Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom
04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl,
München, über die Serafin GmbH, München, die
Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die
BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21,
22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS
tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann in
keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
*Herr Wolfgang Ley*
Keine weiteren Mitgliedschaften in
vergleichbaren inländischen oder
vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr
Wolfgang Ley in keiner nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
*Herr Marco Pagacz*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- eurocylinder systems AG, Apolda
(Vorsitzender)
Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der
BHS Verwaltungs AG, München, die laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der
Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden
Herrn Philipp Haindl, München, über die
Serafin GmbH, München, die Serafin 13.
Verwaltungs GmbH, München, und die BHS
Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22
WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS
tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz
befindet sich in einem Anstellungsverhältnis
mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH,
München, als Geschäftsführer.
Mehrheitsgesellschafterin der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr
Marco Pagacz in keiner weiteren nach Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
Die Profile der einzelnen Kandidaten mit
ergänzenden Informationen können im Internet
unter der Adresse
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Abschlussprüfers der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 zu
bestellen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in
deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet
haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut zu erbringen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. Mai 2018,
00:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
bis spätestens Donnerstag, den 14. Juni 2018 zugegangen
sein:
BHS tabletop AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter
der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur
als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den
Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren
Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das
depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für
die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das
Formular kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein
Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institute oder Personen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren
Bevollmächtigten zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der
Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an
nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der
Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter
Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe
ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen
schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke
erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können
ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten
Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis
einschließlich Dienstag, den 19. Juni 2018 der
Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose
Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 AktG*
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise
auch in elektronischer Form gemäß § 126a
BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum Montag, den 21. Mai 2018, 24:00
Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw.
E-Mail-Adresse zugehen:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail:
hauptversammlung@bhs-tabletop.de
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag mit
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge zur Hauptversammlung,
einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung der
Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz
1 AktG im Internet unter
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist,
dass die Anträge mit dem Nachweis der
Aktionärseigenschaft spätestens bis Mittwoch,
den 6. Juni 2018, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der
unter a) genannten Adresse bzw.
E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge
können bis zu diesem Zeitpunkt auch per
Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt
werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht
gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der
Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen
nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann
gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu
stellen, ohne dass diese zuvor der
Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden,
bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge sowohl zu der
unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
als auch zu der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der
Gesellschaft und des Konzerns zu machen.
Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
