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DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-11 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen *ordentlichen Hauptversammlung* ein, die am *21. Juni 2018*, um *10 Uhr* im Haus der Bayerischen Wirtschaft Conference Center Max-Joseph-Str. 5 80333 München stattfindet. A. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Scout24 AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft (www.scout24.com) unter 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Ferner macht der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22. März 2018 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt worden. Deshalb ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Scout24 AG für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr 2017 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 532.186.125,11 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,56 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017. Gesamtbetrag der Dividende = EUR 60.256.000,00 Gewinnvortrag = EUR 471.930.125,1 1 Bilanzgewinn = EUR 532.186.125,1 1 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Juni 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen.* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 WpHG) im Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr 2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 6. *Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 der Satzung ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt. Herr Thorsten Langheim und Herr Vicente Vento Bosch haben ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Oktober 2017 niedergelegt. Da somit die Ämter von insgesamt zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats geendet haben, sind zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Als Nachfolger sollen Frau Ciara Smyth und Herr Dr. Hans-Holger Albrecht in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2018 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, jeweils als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) Frau Ciara Smyth, strategische Beraterin, wohnhaft in Dublin, Irland _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ (i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * keine (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * keine Frau Smyth ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft geschäftlich tätig ist, aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in verschiedenen führenden Positionen in Unternehmen der Online-/Internetbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:_ Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Frau Smyth keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Scout24 AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Scout 24 AG oder einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. b) Herrn Dr. Hans-Holger Albrecht, Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats der Deezer S.A., wohnhaft in Umhausen, Österreich _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ (i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * keine (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * AINMT Holdings A.B. (Non-Executive Director des Board of Directors) Herr Dr. Albrecht ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft und Konzernunternehmen der Gesellschaft geschäftlich tätig sind, aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen führenden Positionen in Unternehmen der digitalen Medienbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:_ Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Dr. Albrecht keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Scout24 AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Scout24 AG oder einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können. Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Herr Dr. Albrecht im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft vorgeschlagen werden soll. Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Präsidialausschusses, der auch die Funktion des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)