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DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-11 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere
Aktionäre zu unserer diesjährigen *ordentlichen
Hauptversammlung* ein, die am *21. Juni 2018*, um *10 Uhr*
im Haus der Bayerischen Wirtschaft Conference Center
Max-Joseph-Str. 5
80333 München stattfindet. A.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten
Lageberichts für die Scout24 AG und den Konzern,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
Die vorstehenden Unterlagen können auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.scout24.com)
unter 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' eingesehen werden und werden
auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen. Ferner macht der Vorstand der
Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 AktG den
Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des
Bilanzgewinns zugänglich.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und
der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der
Gesellschaft entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22.
März 2018 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt worden. Deshalb ist entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Scout24 AG für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2017 erzielte und im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 532.186.125,11 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
EUR 0,56 je dividendenberechtigter
Stückaktie für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017.
Gesamtbetrag der Dividende = EUR
60.256.000,00
Gewinnvortrag = EUR
471.930.125,1
1
Bilanzgewinn = EUR
532.186.125,1
1
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 26. Juni 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für den Jahres- und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie
für die etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen.*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer des Jahres- und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie
für eine etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
(§ 115 Abs. 5 WpHG) im Geschäftsjahr 2018 sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr
2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu bestellen.
6. *Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 und 2 der
Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf
seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird
gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 der Satzung ein
Nachfolger für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt.
Herr Thorsten Langheim und Herr Vicente Vento Bosch
haben ihre Ämter als Mitglieder des
Aufsichtsrats zum 31. Oktober 2017 niedergelegt.
Da somit die Ämter von insgesamt zwei
Mitgliedern des Aufsichtsrats geendet haben, sind
zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Hauptversammlung zu wählen.
Als Nachfolger sollen Frau Ciara Smyth und Herr Dr.
Hans-Holger Albrecht in den Aufsichtsrat gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit
Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 21. Juni 2018 bis zum Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, jeweils als Mitglieder in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a) Frau Ciara Smyth, strategische Beraterin,
wohnhaft in Dublin, Irland
_Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_
(i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
* keine
(ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* keine
Frau Smyth ist mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft geschäftlich tätig ist, aufgrund ihrer
langjährigen Tätigkeit in verschiedenen führenden
Positionen in Unternehmen der
Online-/Internetbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5
letzter Halbsatz AktG).
_Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:_
Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Frau
Smyth keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Scout24 AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Scout 24 AG
oder einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate
Governance Kodex offenzulegen wären.
b) Herrn Dr. Hans-Holger Albrecht, Chief
Executive Officer und Mitglied des
Verwaltungsrats der Deezer S.A., wohnhaft
in Umhausen, Österreich
_Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_
(i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
* keine
(ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* AINMT Holdings A.B. (Non-Executive
Director des Board of Directors)
Herr Dr. Albrecht ist mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft und Konzernunternehmen der
Gesellschaft geschäftlich tätig sind, aufgrund
seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen
führenden Positionen in Unternehmen der digitalen
Medienbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter
Halbsatz AktG).
_Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:_
Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Herrn
Dr. Albrecht keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Scout24 AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Scout24 AG oder
einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate
Governance Kodex offenzulegen wären.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die
Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit
Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im
Wege der Einzelwahl vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Herr Dr. Albrecht
im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz der
Gesellschaft vorgeschlagen werden soll.
Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
stützen sich auf die Empfehlung des
Präsidialausschusses, der auch die Funktion des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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