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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-05-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Donnerstag, dem 21. Juni 2018, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
ein. 
 
Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 
108, 50933 Köln. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Splendid Medien AG 
   zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, 
   des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
   1 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der 
   Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. 
   Dezember 2017, der vom Aufsichtsrat 
   gebilligte Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und 
   können auch im Internet unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen 
   erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
   näher erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.174.038,81 in 
   die Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Bedingten Kapitals I gemäß § 5 Absatz 5 
   der Satzung sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 20. Juni 2001 ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
   nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis 
   zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
   Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 
   bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). 
   Die bedingte Kapitalerhöhung diente 
   ausschließlich zur Einlösung von 
   Bezugsrechten, die im Rahmen des 
   Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden 
   konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der 
   Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur 
   Gewährung von Bezugsrechten 
   ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. 
   August 2001 erfolgte eine Ausgabe von 
   insgesamt 222.494 Bezugsrechten an leitende 
   Mitarbeiter und Angestellte des 
   Splendid-Konzerns. Der Ausübungspreis lag bei 
   EUR 3,43. Der Ausübungszeitraum ist im 
   Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die 
   Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere 
   Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid 
   Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben 
   worden und können in diesem Rahmen auch nicht 
   mehr ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital 
   I wird daher nicht mehr benötigt und kann 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Das durch Beschluss der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 20. Juni 2001 geschaffene 
   bedingte Kapital in Höhe von bis zu EUR 
   890.000,00 (Bedingtes Kapital I) wird 
   aufgehoben. § 5 Absatz 5 der Satzung der 
   Gesellschaft wird entsprechend der Aufhebung 
   des Bedingten Kapitals I ersatzlos 
   gestrichen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 
   zu bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
der Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, 
folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid 
  Medien AG zum 31. Dezember 2017, darin 
  enthalten der Erläuternde Bericht des 
  Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 
  31. Dezember 2017, darin enthalten der 
  Erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 315a Absatz 1 
  Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid 
Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im 
Internet unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen 
werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro 
Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung 
grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der 
Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind 
-, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr*, bei 
der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren 
Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem 
Tag der Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 31. Mai 
2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der 
Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in 
englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der 
Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis 
*Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr *(Zugang), 
einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der 
Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender 
Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern 
wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 
Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen 
Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also am 31. Mai 2018, 00:00 Uhr, Aktionäre 
sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 

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May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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