Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - - ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Donnerstag, dem 21. Juni 2018, 11:00 Uhr* (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 Köln. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.174.038,81 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung sowie die entsprechende Satzungsänderung* Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich zur Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Der Ausübungspreis lag bei EUR 3,43. Der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben worden und können in diesem Rahmen auch nicht mehr ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital I wird daher nicht mehr benötigt und kann aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 geschaffene bedingte Kapital in Höhe von bis zu EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) wird aufgehoben. § 5 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend der Aufhebung des Bedingten Kapitals I ersatzlos gestrichen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 zu bestellen. *Unterlagen zur Hauptversammlung* Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: * Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 * Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, * Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 31. Mai 2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr *(Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Splendid Medien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 31. Mai 2018, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)