DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - - ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Donnerstag, dem 21. Juni 2018, 11:00 Uhr* (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 Köln. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.174.038,81 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung sowie die entsprechende Satzungsänderung* Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich zur Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Der Ausübungspreis lag bei EUR 3,43. Der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben worden und können in diesem Rahmen auch nicht mehr ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital I wird daher nicht mehr benötigt und kann aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 geschaffene bedingte Kapital in Höhe von bis zu EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) wird aufgehoben. § 5 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend der Aufhebung des Bedingten Kapitals I ersatzlos gestrichen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 zu bestellen. *Unterlagen zur Hauptversammlung* Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: * Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 * Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, * Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 31. Mai 2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr *(Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Splendid Medien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 31. Mai 2018, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort
hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es wird
zusammen mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, sowie
auf Verlangen übersandt und steht auch unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download
zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der
Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft vorab per
Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden an:
Splendid Medien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: splendid-medien@better-orange.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen
von Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10
Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen
genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine
diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären als
Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
aus. Neben der Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern
daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt
werden. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Ein
Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit
der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber
hinaus kann das Formular auch unter oben angegebener Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenlos angefordert
werden und steht im Internet unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download
zur Verfügung.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und Weisungen sowie
Änderungen von Weisungen müssen im Fall der
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum *20. Juni 2018, 24:00
Uhr*, bei der Gesellschaft bei oben genannter Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre
und deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von
der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z. B. bei
Verlassen der Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den
Aktionären auch unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur
Verfügung.
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, §
127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis
spätestens zum *21. Mai 2018, 24:00 Uhr*,
zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich
(§ 126 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) an
folgende Adresse zu übermitteln:
Splendid Medien AG
Vorstand
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Die
Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst
einer etwaigen Begründung) stellen (vgl. §
126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern
diese Gegenstand der Tagesordnung sind) oder
Abschlussprüfern machen (vgl. § 127
Aktiengesetz). Bei Wahlvorschlägen bedarf es
keiner Begründung. Gegenanträge (nebst einer
etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich per Post, per Telefax
oder per E-Mail an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
Splendid Medien AG
Frau Karin Opgenoorth
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Telefax: +49 (0)221 954 232 613
E-Mail: hv2018@splendid-medien.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung
und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen
Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, also bis zum *6.
Juni 2018, 24:00 Uhr*, zugehen, werden -
sofern die Voraussetzungen gemäß § 126
Absatz 2 Aktiengesetz erfüllt sind -
unverzüglich über die Internetseite
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§§ 126
Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 Aktiengesetz).
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
nach dem 6. Juni 2018 ebenfalls auf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
