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Dow Jones News
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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-05-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Donnerstag, dem 21. Juni 2018, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
ein. 
 
Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 
108, 50933 Köln. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Splendid Medien AG 
   zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, 
   des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
   1 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der 
   Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. 
   Dezember 2017, der vom Aufsichtsrat 
   gebilligte Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und 
   können auch im Internet unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen 
   erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
   näher erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.174.038,81 in 
   die Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Bedingten Kapitals I gemäß § 5 Absatz 5 
   der Satzung sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 20. Juni 2001 ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
   nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis 
   zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
   Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 
   bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). 
   Die bedingte Kapitalerhöhung diente 
   ausschließlich zur Einlösung von 
   Bezugsrechten, die im Rahmen des 
   Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden 
   konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der 
   Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur 
   Gewährung von Bezugsrechten 
   ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. 
   August 2001 erfolgte eine Ausgabe von 
   insgesamt 222.494 Bezugsrechten an leitende 
   Mitarbeiter und Angestellte des 
   Splendid-Konzerns. Der Ausübungspreis lag bei 
   EUR 3,43. Der Ausübungszeitraum ist im 
   Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die 
   Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere 
   Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid 
   Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben 
   worden und können in diesem Rahmen auch nicht 
   mehr ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital 
   I wird daher nicht mehr benötigt und kann 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Das durch Beschluss der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 20. Juni 2001 geschaffene 
   bedingte Kapital in Höhe von bis zu EUR 
   890.000,00 (Bedingtes Kapital I) wird 
   aufgehoben. § 5 Absatz 5 der Satzung der 
   Gesellschaft wird entsprechend der Aufhebung 
   des Bedingten Kapitals I ersatzlos 
   gestrichen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 
   zu bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
der Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, 
folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid 
  Medien AG zum 31. Dezember 2017, darin 
  enthalten der Erläuternde Bericht des 
  Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 
  31. Dezember 2017, darin enthalten der 
  Erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 315a Absatz 1 
  Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid 
Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im 
Internet unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen 
werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro 
Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung 
grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der 
Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind 
-, mithin bis *Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr*, bei 
der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren 
Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem 
Tag der Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 31. Mai 
2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der 
Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in 
englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der 
Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis 
*Donnerstag, 14. Juni 2018*, *24:00 Uhr *(Zugang), 
einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der 
Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender 
Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern 
wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 
Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen 
Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also am 31. Mai 2018, 00:00 Uhr, Aktionäre 
sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -2-

Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- 
und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort 
hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische 
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, 
welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es wird 
zusammen mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, sowie 
auf Verlangen übersandt und steht auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download 
zur Verfügung. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der 
Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der 
Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft vorab per 
Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden an: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: splendid-medien@better-orange.de 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen 
von Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 
Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen 
genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine 
diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen 
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen und sich mit diesen abzustimmen. 
 
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären als 
Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden 
aus. Neben der Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern 
daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt 
werden. Die Erteilung der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform 
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Ein 
Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung 
Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit 
der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber 
hinaus kann das Formular auch unter oben angegebener Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenlos angefordert 
werden und steht im Internet unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download 
zur Verfügung. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und Weisungen sowie 
Änderungen von Weisungen müssen im Fall der 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum *20. Juni 2018, 24:00 
Uhr*, bei der Gesellschaft bei oben genannter Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre 
und deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von 
der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z. B. bei 
Verlassen der Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den 
Aktionären auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 
127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, mithin bis 
   spätestens zum *21. Mai 2018, 24:00 Uhr*, 
   zugehen. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich 
   (§ 126 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) an 
   folgende Adresse zu übermitteln: 
 
    Splendid Medien AG 
    Vorstand 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
 
   Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen 
   werden nicht berücksichtigt. Die 
   Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 
   in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
   Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
   über den Antrag halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den 
   Aktionären mitgeteilt. 
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 
   Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst 
   einer etwaigen Begründung) stellen (vgl. § 
   126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern 
   diese Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
   Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 
   Aktiengesetz). Bei Wahlvorschlägen bedarf es 
   keiner Begründung. Gegenanträge (nebst einer 
   etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich per Post, per Telefax 
   oder per E-Mail an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
    Splendid Medien AG 
    Frau Karin Opgenoorth 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
    Telefax: +49 (0)221 954 232 613 
    E-Mail: hv2018@splendid-medien.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung 
   und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
   Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen 
   Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, also bis zum *6. 
   Juni 2018, 24:00 Uhr*, zugehen, werden - 
   sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 
   Absatz 2 Aktiengesetz erfüllt sind - 
   unverzüglich über die Internetseite 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§§ 126 
   Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 Aktiengesetz). 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   nach dem 6. Juni 2018 ebenfalls auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann 
   gestellt, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz 
   auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit 
   dies zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen 
gemäß § 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den 
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 
127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
*Hinweis zum Datenschutz* 
 
Der Schutz der personenbezogenen Daten von Aktionären hat für 
die Splendid Medien AG einen hohen Stellenwert. Die Splendid 
Medien AG beachtet dabei die Anforderungen der geltenden 
Datenschutzgesetze, insbesondere der ab dem 25. Mai 2018 
anwendbaren EU Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGVO*'). Die 
gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verarbeitung 
der personenbezogenen Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind nachstehend zusammengestellt. Diese 
Informationen stehen Ihnen ab dem 25. Mai 2018 auch unter 
 
http://www.splendidmedien.com/de/datenschutz-hauptversammlung 
 
zur Verfügung: 
 
* Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung 
  personenbezogener Daten von Aktionären ist die 
  Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 
  50933 Köln. Die Gesellschaft wird vertreten 
  durch die Mitglieder des Vorstands, Andreas R. 
  Klein, Alexander Welzhofer und Hans-Jörg 
  Mellmann. Auch der Datenschutzbeauftragte der 
  Splendid Medien AG ist über diese Kontaktdaten 
  sowie unter 
 
  datenschutz@splendid-medien.com 
 
  erreichbar. 
* Die Splendid Medien AG verarbeitet Name, 
  Anschrift, E-Mail-Adresse, Informationen zu 
  den Aktien (Aktienanzahl, Aktiengattung, 
  Besitzart der Aktien und Nummer der 
  Eintrittskarte), die ggf. vom Aktionär selbst 
  gegenüber der Splendid Medien AG mitgeteilten 
  weiteren personenbezogenen Daten (wie etwa 
  Anträge, Ergänzungsverlangen) sowie ggf. Name 
  des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
  Aktionärsvertreters im Zusammenhang mit der 
  organisatorischen Durchführung der 
  Hauptversammlung (Aktionärsdaten). 
* Die Verarbeitung der Aktionärsdaten erfolgt, 
  um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
  Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen; 
  Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. 
  Die Verarbeitung der Aktionärsdaten ist für 
  die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
  erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der 
  Daten können die Aktionärsrechte in der 
  Hauptversammlung nicht ausgeübt werden. 
* Die Aktionärsdaten können von der Splendid 
  Medien AG gegenüber den im Zusammenhang mit 
  der organisatorischen Durchführung der 
  Hauptversammlung tätigen Dienstleistern im 
  erforderlichen Umfang mitgeteilt werden, damit 
  diese die Aktionärsdaten zur Erfüllung ihrer 
  jeweiligen Aufgabe bzw. auf Weisung der 
  Splendid Medien AG verarbeiten. 
* Hinsichtlich der Übermittlung 
  personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen 
  einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen 
  auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von 
  Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von 
  Aktionären verweisen wir auf die Erläuterungen 
  zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
  2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 
  Aktiengesetz, die in dieser Einladung genannt 
  sind. 
* Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen 
  erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer 
  regelmäßig bis zu drei Jahren. Darüber 
  hinaus bewahrt die Splendid Medien AG 
  personenbezogene Daten auf, wenn dies im 
  Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, 
  die gegen die Gesellschaft geltend gemacht 
  werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis 
  zu 30 Jahren). Grundsätzlich werden die 
  personenbezogenen Daten gelöscht oder 
  anonymisiert, sobald sie für die o.g. Zwecke 
  nicht mehr erforderlich sind und nicht 
  gesetzliche Nachweis- und 
  Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren 
  Speicherung verpflichten. 
* Jeder Aktionär und Aktionärsvertreter hat ein 
  Recht auf Auskunft zu seinen personenbezogenen 
  Daten, Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung 
  unrichtiger oder unvollständiger Daten, 
  Artikel 16 DSGVO, auf Löschung 
  personenbezogener Daten, Artikel 17 DSGVO, auf 
  Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 
  DSGVO, auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 
  DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich 
  ein Aktionär und Aktionärsvertreter jederzeit 
  (z.B. per Post an Splendid Medien AG, 
  Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln oder per 
  E-Mail datenschutz@splendid-medien.com) an die 
  Splendid Medien AG wenden. Jeder Aktionär und 
  Aktionärsvertreter ist zudem berechtigt, eine 
  Beschwerde bei einer zuständigen 
  Aufsichtsbehörde für den Datenschutz 
  einzulegen, Artikel 77 DSGVO. 
 
Köln, im Mai 2018 
 
*Splendid Medien AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Splendid Medien AG 
             Alsdorfer Str. 3 
             50933 Köln 
             Deutschland 
Telefon:     +49 221 9542 32 99 
Fax:         +49 221 9542 32 613 
E-Mail:      info@splendid-medien.com 
Internet:    https://www.splendidmedien.com/ 
ISIN:        DE0007279507 
WKN:         727950 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
685451 2018-05-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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