Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles
1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-14 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg
ISIN: DE0005198907 / WKN: 519 890
Zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2018
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie
findet am
Donnerstag, den 21. Juni 2018, 09.30 Uhr
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker
Straße 10a, 22926 Ahrensburg, statt. Einlass in
den Versammlungssaal ist ab 9.00 Uhr.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2017 nebst Lagebericht des
Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017 einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 289a, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289f Handelsgesetzbuch sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Joh. Friedrich Behrens
Aktiengesellschaft (nachfolgend auch
'Gesellschaft'), Bogenstraße 43-45,
22926 Ahrensburg, während der Geschäftszeiten
zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden
den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und
kostenlos zugesandt.
Ferner können sie gemeinsam mit allen
weiteren Unterlagen nach § 124a AktG und
dieser Einberufung auch im Internet unter
www.Behrens.AG
eingesehen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen sind auch während der
Hauptversammlung einsehbar.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
bereits festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
weist einen Bilanzgewinn in Höhe von Euro
1.190.663,94 aus. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 1.190.663,94 vollständig als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 2.800.000
Stückaktien mit eben so vielen Stimmrechten. Zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*2. Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nach § 19 der Satzung jeder
Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung und
Berechtigungsnachweis der Gesellschaft
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nummer: +49 (0) 69 / 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Donnerstag,
14. Juni 2018, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Entscheidend
für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b
BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar
oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der
Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf
den Donnerstag, 31. Mai 2018, 00:00 Uhr
('Nachweisstichtag').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer wie zuvor beschrieben
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als
Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das
Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des
ordnungsgemäßen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu
erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu
tragen.
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht
und ihre weiteren Aktionärsrechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen wollen, müssen den
Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und
formgerechte Anmeldung vom Bevollmächtigten vornehmen
lassen, und den Berechtigungsnachweis form- und
fristgerecht der Gesellschaft vorlegen. Vollmachten
können durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8
und Abs. 10 AktG genannte Person bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB).
Für die Übermittlung der Vollmacht, des Widerrufs
bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung
genannten Adresse die Möglichkeit der Übersendung
per Fax und per E-Mail:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109
E-Mail: Investor.Relations@BeA-Group.com
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8
und Abs. 10 AktG genannten Person gilt § 135 AktG.
Dabei sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
Vollmachtsformular übermittelt, das zur
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit
auf Verlangen zugesandt. Es ist auch unter der
Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie zugänglich. Die Aktionäre werden
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformulars zu erteilen.
*4. Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News
