Berlin - In einem am heutigen Montag, 14. Mai 2018, bekannt gewordenen Beschluss äußert der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für die Zeit ab dem Jahr 2015, so die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer aktuellen Pressemitteilung. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler: "Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zeigt erneut, dass dringender Änderungsbedarf bei der Höhe der Nachzahlungszinsen besteht.Den vollständigen Artikel lesen ...