Die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG in dieser Woche betrifft vier separate Verfahren zur Rundfunkgebühr. In diesen geht es (nur) um die Modalitäten der Festlegung des Beitrages. Die Beschwerdeführer sind etwa der Autovermieter Sixt, der nach der Umstellung auf eine "Haushaltsgebühr" für jede Servicestation und jedes "Dienstkraftzeug" riesige Summen ...Den vollständigen Artikel lesen ...