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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Dienstag, dem 26. Juni 2018, 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden 31. ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 32.634.804,00 Euro wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00 Euro. b) Der verbleibende Betrag von 8.979.456,00 Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. Juni 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* Die Amtszeit von Herrn Claus-Matthias Böge, Mitglied des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. Juni 2018. Herr Claus-Matthias Böge steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Claus-Matthias Böge, Geschäftsführer der CMB Böge Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Hamburg, als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Claus-Matthias Böge ist bei nachfolgend aufgeführter Gesellschaft Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Aufsichtsrats der Hamborner REIT AG, Duisburg, börsennotiert (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Claus-Matthias Böge den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Abgesehen davon, dass Herr Claus-Matthias Böge bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Claus-Matthias Böge und der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ausführliche Informationen zu Herrn Claus-Matthias Böge, einschließlich eines Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt, und einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. *Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. *Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 5. Juni 2018, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o UniCredit Bank AG CBS51DS/GM 80311 München Fax: +49 (0)89 540 025 19 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu tragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
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May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)