Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-05-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Dienstag, dem 26.
Juni 2018, 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden
31. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische
Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lageberichte des Vorstands für die
AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen
werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 32.634.804,00 Euro wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00
Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter
Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00
Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 8.979.456,00
Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das
heißt am 29. Juni 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit von Herrn Claus-Matthias Böge, Mitglied des Aufsichtsrats
der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen
stellvertretender Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der
Hauptversammlung am 26. Juni 2018. Herr Claus-Matthias Böge steht für
die Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die
Hauptversammlung zwei zu wählen hat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Claus-Matthias Böge, Geschäftsführer der CMB Böge
Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Hamburg, als Vertreter der
Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Claus-Matthias Böge ist bei nachfolgend aufgeführter Gesellschaft
Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Hamborner
REIT AG, Duisburg, börsennotiert
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Claus-Matthias Böge
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Abgesehen davon, dass Herr Claus-Matthias Böge bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Claus-Matthias Böge und der
Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ausführliche Informationen zu Herrn Claus-Matthias Böge,
einschließlich eines Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt, und einer Übersicht über
die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine
Rechte zustehen.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform
gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den Beginn des 5. Juni 2018, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
80311 München
Fax: +49 (0)89 540 025 19
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die
ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine
Teilnahmevoraussetzung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu
tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
