DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-05-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Dienstag, dem 26.
Juni 2018, 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden
31. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische
Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lageberichte des Vorstands für die
AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen
werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 32.634.804,00 Euro wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00
Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter
Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00
Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 8.979.456,00
Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das
heißt am 29. Juni 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit von Herrn Claus-Matthias Böge, Mitglied des Aufsichtsrats
der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen
stellvertretender Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der
Hauptversammlung am 26. Juni 2018. Herr Claus-Matthias Böge steht für
die Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die
Hauptversammlung zwei zu wählen hat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Claus-Matthias Böge, Geschäftsführer der CMB Böge
Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Hamburg, als Vertreter der
Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Claus-Matthias Böge ist bei nachfolgend aufgeführter Gesellschaft
Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Hamborner
REIT AG, Duisburg, börsennotiert
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Claus-Matthias Böge
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Abgesehen davon, dass Herr Claus-Matthias Böge bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Claus-Matthias Böge und der
Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ausführliche Informationen zu Herrn Claus-Matthias Böge,
einschließlich eines Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt, und einer Übersicht über
die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine
Rechte zustehen.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform
gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den Beginn des 5. Juni 2018, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
80311 München
Fax: +49 (0)89 540 025 19
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die
ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine
Teilnahmevoraussetzung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu
tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
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und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, muss der Aktionär Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter findet sich ebenfalls auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 25. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift übermittelt werden: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 26. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein: Bijou Brigitte modische Accessoires AG Vorstand Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Für Ergänzungsverlangen haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. Nach § 70 AktG bestehen für Ergänzungsverlangen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. *Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG* Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 11. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
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May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
*Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG*
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 11. Juni 2018, 24.00 Uhr
MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von
Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Von einer Zugänglichmachung
eines Wahlvorschlags kann auch abgesehen werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende
Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft
unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. Weitergehende
Erläuterungen der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft
verweigern darf, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Weitere Informationen sind der Internetseite der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zu entnehmen. Unter der Rubrik 'Hauptversammlung' stehen alle relevanten
Formulare und Unterlagen zum Download für die Aktionäre bereit. Darüber hinaus
sind hier die Informationen nach § 124 a AktG zur Hauptversammlung zu finden.
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG
vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei
Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Hamburg, im Mai 2018
*Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 60609-0
Fax: +49 40 6026409
E-Mail: ir@bijou-brigitte.com
Internet: https://www.group.bijou-brigitte.com/
ISIN: DE0005229504
WKN: 522950
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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