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DGAP-News: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0005897300/WKN: 589730 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur *ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG* am Mittwoch, den 27. Juni 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Hotel Alpenhof, Donauwörther Straße 233, 86154 Augsburg. *I. TAGESORDNUNG* 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 jeweils aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt damit. *2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 374.827,04 einen Betrag von EUR 374.827,04 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und einen Betrag von EUR 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen. *3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. *4. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. *5. | Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder* Die Hauptversammlung hat zuletzt am 27. Juni 2017 das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG gebilligt. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Dienstverträge der beiden Mitglieder des Vorstands über den 31. Dezember 2017 hinaus bis zum 31. Dezember 2020 wurde das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder geändert. Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Gelegenheit geben, über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder abzustimmen. Das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in Lagebericht und Konzernlagebericht der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr 2017 jeweils in Gliederungspunkt '1.4 | Vergütungsbericht' dargestellt. Die vorbezeichneten Berichte sind in dem unter http://www.greiffenberger.de/berichte/ veröffentlichten Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 enthalten. Abschriften der vorbezeichneten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Dieses System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist Gegenstand der Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu billigen. *6. | Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Genussrechten* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum Ablauf des 26. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einem Gesamtgenussrechtskapital in Höhe von EUR 10.000.000,00 auszugeben (genehmigtes Genussrechtskapital 2018). Aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebene Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Genussrechte zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Genussrechte (insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am Verlust sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses) und die Durchführung der Genussrechtsbegebung festzulegen. *7. | Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. *II. BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG* *Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Ermächtigung zur Gewährung von Genussrechten (Tagesordnungspunkt 6)* Der Vorstand hat gemäß § 221 Abs. 4 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Punkt 6 der Tagesordnung vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zu erstatten. Der Bericht wird wie folgt bekanntgemacht: Die mit Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 26. Juni 2013 dem Vorstand eingeräumte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einem Genussrechtskapital in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000,00 auszugeben, läuft zum 25. Juni 2018 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 eine erneute Ermächtigung des Vorstands vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Genussrechte bis zu einem Gesamtgenussrechtskapital in Höhe von EUR 10.000.000,00 ausgeben zu dürfen. Ferner soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Genussrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, sofern die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. Neben der Fremdfinanzierung durch Kredite ist die Fremdfinanzierung über sogenannte Mezzanine-Produkte ein wesentlicher Baustein der Unternehmensfinanzierung, der in den vergangenen Jahren auch von der Gesellschaft genutzt wurde. Ein Teil der vom Markt angebotenen Mezzanine-Produkte beruht auf einer Finanzierung durch die Ausgabe von Genussrechten. Die Umsetzung dieser Finanzierung erfordert es, dass das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist. Es soll der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. Es ist daher die Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss erforderlich. Dabei ist weiter zu beachten, dass der Ausschluss des Bezugsrechts für den einzelnen Aktionär nicht zu einer Veränderung der Beteiligungsquote an der Gesellschaft oder zu einer Änderung des Stimmrechtsanteils führt; ausdrücklich ist ausgeschlossen, dass Genussrechte das Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft einräumen dürfen. Eine konkrete Ausgabe von Genussrechten, bei der von der Bezugsrechtsausschlussmöglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, ist zurzeit nicht beabsichtigt. Die Berechtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll jedoch die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Situationen auszunutzen, um damit eine bestmögliche Finanzierung der Gesellschaft zu erreichen. Unter Abwägung der genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe von Genussrechten in den genannten Fällen aus den angeführten Gründen auch unter Berücksichtigung der damit für die Aktionäre verbundenen Einschränkungen für sachlich gerechtfertigt und angemessen. *III. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen: Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG
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May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)