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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: 
DE0005897300/WKN: 589730 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
ein zur 
 
*ordentlichen Hauptversammlung der 
Greiffenberger AG* 
 
am Mittwoch, den 27. Juni 2018, um 10:00 Uhr (Einlass 
ab 9:00 Uhr), im Hotel Alpenhof, Donauwörther 
Straße 233, 86154 Augsburg. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Greiffenberger AG und des gebilligten 
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2017, der 
Lageberichte für die Greiffenberger AG 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
des Bilanzgewinns 
 
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand für 
das Geschäftsjahr 2017 jeweils aufgestellten 
Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger 
AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit 
festgestellt. Eine Feststellung durch die 
Hauptversammlung entfällt damit. 
 
*2. | Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. 
Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
Gesellschaft in Höhe von EUR 374.827,04 einen Betrag 
von EUR 374.827,04 in die anderen Gewinnrücklagen 
einzustellen und einen Betrag von EUR 0,00 auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
*3. | Beschlussfassung über die Entlastung des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4. | Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*5. | Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
der Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
Die Hauptversammlung hat zuletzt am 27. Juni 2017 das 
System der Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß 
§ 120 Abs. 4 AktG gebilligt. Im Zusammenhang mit der 
Verlängerung der Dienstverträge der beiden Mitglieder 
des Vorstands über den 31. Dezember 2017 hinaus bis zum 
31. Dezember 2020 wurde das System der Vergütung der 
Vorstandsmitglieder geändert. Die Gesellschaft möchte 
ihren Aktionären die Gelegenheit geben, über die 
Billigung des Systems der Vergütung der 
Vorstandsmitglieder abzustimmen. 
 
Das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in 
Lagebericht und Konzernlagebericht der Greiffenberger 
AG für das Geschäftsjahr 2017 jeweils in 
Gliederungspunkt '1.4 | Vergütungsbericht' dargestellt. 
Die vorbezeichneten Berichte sind in dem unter 
 
http://www.greiffenberger.de/berichte/ 
 
veröffentlichten Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss 
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 enthalten. 
Abschriften der vorbezeichneten Unterlagen werden auch 
in der Hauptversammlung ausliegen. Dieses System der 
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist 
Gegenstand der Beschlussfassung unter diesem 
Tagesordnungspunkt. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System der 
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu 
billigen. 
 
*6. | Beschlussfassung über die Ermächtigung des 
Vorstands zur Gewährung von Genussrechten* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 
Ablauf des 26. Juni 2023 mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis 
zu einem Gesamtgenussrechtskapital in Höhe von EUR 
10.000.000,00 auszugeben (genehmigtes 
Genussrechtskapital 2018). Aufgrund dieser Ermächtigung 
ausgegebene Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder 
Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Der 
Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts 
der Aktionäre für die Genussrechte zu entscheiden. Ein 
Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn 
die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der 
Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte 
erfolgen soll. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten 
für die Ausgabe der Genussrechte (insbesondere 
Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen 
Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am 
Verlust sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns 
und des Liquidationserlöses) und die Durchführung der 
Genussrechtsbegebung festzulegen. 
 
*7. | Wahl des Abschlussprüfers und 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische 
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum 
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern 
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
*II. BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
*Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 
Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im 
Rahmen der Ermächtigung zur Gewährung von Genussrechten 
(Tagesordnungspunkt 6)* 
 
Der Vorstand hat gemäß § 221 Abs. 4 AktG i. V. m. 
§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht 
über die Gründe für die in Punkt 6 der Tagesordnung 
vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zu 
erstatten. Der Bericht wird wie folgt bekanntgemacht: 
 
Die mit Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 
26. Juni 2013 dem Vorstand eingeräumte Ermächtigung, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach 
Genussrechte bis zu einem Genussrechtskapital in Höhe 
von insgesamt EUR 10.000.000,00 auszugeben, läuft zum 
25. Juni 2018 aus. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
am 27. Juni 2018 eine erneute Ermächtigung des 
Vorstands vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
Genussrechte bis zu einem Gesamtgenussrechtskapital in 
Höhe von EUR 10.000.000,00 ausgeben zu dürfen. Ferner 
soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht 
der Aktionäre auf Genussrechte mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats auszuschließen, sofern die Ausgabe 
der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft 
durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. 
 
Neben der Fremdfinanzierung durch Kredite ist die 
Fremdfinanzierung über sogenannte Mezzanine-Produkte 
ein wesentlicher Baustein der Unternehmensfinanzierung, 
der in den vergangenen Jahren auch von der Gesellschaft 
genutzt wurde. Ein Teil der vom Markt angebotenen 
Mezzanine-Produkte beruht auf einer Finanzierung durch 
die Ausgabe von Genussrechten. Die Umsetzung dieser 
Finanzierung erfordert es, dass das Bezugsrecht der 
Aktionäre ausgeschlossen ist. Es soll der Gesellschaft 
die Möglichkeit gegeben werden, im Interesse der 
Gesellschaft und der Aktionäre sämtliche 
Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. Es 
ist daher die Ermächtigung des Vorstands zum 
Bezugsrechtsausschluss erforderlich. Dabei ist weiter 
zu beachten, dass der Ausschluss des Bezugsrechts für 
den einzelnen Aktionär nicht zu einer Veränderung der 
Beteiligungsquote an der Gesellschaft oder zu einer 
Änderung des Stimmrechtsanteils führt; 
ausdrücklich ist ausgeschlossen, dass Genussrechte das 
Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft einräumen 
dürfen. Eine konkrete Ausgabe von Genussrechten, bei 
der von der Bezugsrechtsausschlussmöglichkeit Gebrauch 
gemacht werden soll, ist zurzeit nicht beabsichtigt. 
Die Berechtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll jedoch 
die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig 
günstige Situationen auszunutzen, um damit eine 
bestmögliche Finanzierung der Gesellschaft zu 
erreichen. Unter Abwägung der genannten Umstände halten 
Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des 
Bezugsrechts bei der Ausgabe von Genussrechten in den 
genannten Fällen aus den angeführten Gründen auch unter 
Berücksichtigung der damit für die Aktionäre 
verbundenen Einschränkungen für sachlich gerechtfertigt 
und angemessen. 
 
*III. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 
123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der 
Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) und in 
deutscher oder englischer Sprache unter der 
nachfolgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen: 
 
 Greiffenberger AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 

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May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Haidelweg 48, 81241 München 
 Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in 
Textform erstellte besondere Bescheinigung über den 
Anteilsbesitz des Aktionärs durch dessen depotführendes 
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Mittwoch, den 
6. Juni 2018 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung 
und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des 
Mittwoch, den 20. Juni 2018 zugehen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Falle der teilweisen oder vollständigen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und sich 
erst danach als Aktionäre an der Gesellschaft 
beteiligen, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; 
sie können sich jedoch bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in 
der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch das depotführende Institut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Formulare, die zur 
Vollmachtserteilung (einschließlich der 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet 
werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt. 
Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei 
Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären, einem geschäftsmäßigen 
Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen erteilt werden, sind 
gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu beachten, die 
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
Für die Übermittlung des Nachweises über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten sowie einen Widerruf 
der Bevollmächtigung bieten wir an, dass die Aktionäre 
den Nachweis bis zum Ablauf des 26. Juni 2018 per 
E-Mail unter 
 
greiffenberger@better-orange.de 
 
an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der 
Hauptversammlung kann der Nachweis einer erteilten 
Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der 
Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, den von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung 
ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung kann bereits vor 
der Hauptversammlung erfolgen. Die Aktionäre, die dem 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu 
ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
Soweit der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem 
in Textform zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
ausschließliche und eindeutige Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine 
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich 
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden 
abzustimmen, und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, 
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur 
Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten 
die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen, sofern sie nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 
Ablauf des 26. Juni 2018 unter der folgenden Adresse 
bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
Greiffenberger AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89/889 690 655 
E-Mail: greiffenberger@better-orange.de. 
 
*V. ZUGÄNGLICH ZU MACHENDE UNTERLAGEN* 
 
Der Bericht des Aufsichtsrats, der festgestellte 
Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die 
Lageberichte für die Greiffenberger AG 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 315a Abs. 1 HGB), alle vorgenannten Unterlagen 
jeweils für das Geschäftsjahr 2017, der Vorschlag des 
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und der 
schriftliche Bericht des Vorstands über den Ausschluss 
des Bezugsrechts für die Gewährung von Genussrechten 
sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite 
 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ 
 
zugänglich gemacht. Abschriften der vorbezeichneten 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*VI. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 5.855.629 
Inhaberstückaktien der Gesellschaft, die alle derselben 
Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien 
teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.855.629 
Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 5.855.629 
Stimmen. 
 
*VII. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER 
AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 
131 ABS. 1 AKTG* 
 
*1. | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf 
Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen; 
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
Zugangstermin ist also Sonntag, der 27. Mai 2018 (24:00 
Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Ergänzungsverlangens hinsichtlich des 
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag 
halten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 
AktG). 
 
Ergänzungsverlangen sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
 Greiffenberger AG 
 - Der Vorstand - 
 Eberlestraße 28 
 86157 Augsburg 
 
Anderweitig übermittelte Ergänzungsverlangen können 
nicht berücksichtigt werden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 
AktG mitgeteilt und auf der Internetseite 
 
http://www.greiffenberger.de/ordentliche-HV/ 
 
bekannt gemacht. 
 
*2. | Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) 
sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (vgl. § 
127 AktG) vor der Hauptversammlung übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht begründet 
werden. Ferner ist der Gesellschaft die 
Aktionärseigenschaft z. B. durch eine entsprechende 
Bescheinigung des depotführenden Instituts 
nachzuweisen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
 Greiffenberger AG 
 - Der Vorstand - 
 Eberlestraße 28 
 86157 Augsburg 
 
Anderweitig übermittelte Anträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu 

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May 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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