DJ DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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Schaltbau Holding AG München - ISIN: DE0007170300 -
- WKN: 717030 - Ergänzung der Tagesordnung
zur ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Juni 2018
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26. April 2018
wurde die ordentliche Hauptversammlung der Schaltbau
Holding AG für Donnerstag, den 7. Juni 2018 in München
einberufen.
Mit Schreiben vom 7. Mai 2018 haben die Aktionäre Luxempart
S.A., Luxemburg ('Luxempart') und Monolith Duitsland B.V,
Niederlande ('Monolith') innerhalb der gesetzlichen Frist
die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um
weitere Gegenstände beantragt und die weiteren
Voraussetzungen gemäß § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
nachgewiesen.
Die Tagesordnung wird daher nach dem Tagesordnungspunkt 4
um die folgenden zwischengeschobenen Tagesordnungspunkte
4.A. und 4.B. ergänzt und die Ergänzung hiermit
bekanntgemacht:
4.A. *Beschlussfassung über die Abberufung eines
Mitglieds des Aufsichtsrats*
Luxempart und Monolith schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Herr Dr. Ralph Heck wird als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung abberufen.
4.B. *Beschlussfassung über Nachwahlen von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Luxempart und Monolith schlagen vor, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
a) Der Aufsichtsrat besteht
satzungsgemäß gemäß § 8 Absatz 1
der Satzung in Verbindung mit den §§ 95
Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1
AktG i.V.m. § 4 Abs. 1 und 2 DrittelbG aus
vier von der Hauptversammlung und zwei von
den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Wird ein
Aufsichtsratsmitglied anstelle eines
vorzeitig ausscheidenden Mitglieds
gewählt, so besteht gemäß § 9 Abs. 2
der Satzung der Gesellschaft sein Amt für
den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden
Mitglieds.
Für das ehemalige Aufsichtsratsmitglied
Herrn Helmut Meyer, der sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit sofortiger
Wirkung niedergelegt hat, wird
Herr Prof. Dr. Thorsten Grenz,
wohnhaft in Strande, Dipl. Kaufmann,
für den Zeitraum von der Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 31. Dezember 2020 endende
Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Prof. Dr. Torsten Grenz ist Senior
Advisor der Pfläger International GmbH und
geschäftsführender Gesellschafter der
KIMBRIA Gesellschaft für Beteiligung und
Beratung mbH, Berlin sowie der iconomy
GmbH, Berlin. Er ist ferner
Honorarprofessor für Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften an der
Christian-Albrecht-Universität zu Kiel.
Es bestehen folgende Mitgliedschaften des
Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder (ii)
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
(i) Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck,
Vorsitzender des
Prüfungsausschusses
Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck,
Mitglied des Aufsichtsrats
(Konzernmandat)
Dräger Safety AG & Co. KGaA,
Lübeck, Mitglied des Aufsichtsrats
(Konzernmandat)
Dräger Safety Verwaltungs AG,
Lübeck, Mitglied des Aufsichtsrats
(Konzernmandat)
(ii) GPredictive GmbH, Mitglied des
Beirats
b) Sofern die Hauptversammlung das bisherige
Aufsichtsratsmitglied Dr. Ralph Heck in
dieser Hauptversammlung abberuft oder
dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
anderweitig geendet hat, wird
Herr Dr.-Ing. Hans Fechner,
wohnhaft in Düsseldorf, Dipl.-Ing.,
Sprecher der Geschäftsführung der
G.Siempelkamp GmbH & Co. KG, Krefeld,
für den Zeitraum von der Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 31. Dezember 2020 endende
Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Es bestehen folgende Mitgliedschaften des
Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder (ii)
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
(i) keine
Auma Riester GmbH & Co. KG,
Müllheim, Mitglied des Beirates
Deutsche Bank AG (Düsseldorf),
Mitglied des Regionalbeirates
RWTÜV e.V., Essen, Mitglied des
Verwaltungsrates
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des deutschen
Corporate Governance Kodex steht nach
Kenntnis der beantragenden Aktionäre
keiner der vorstehend vorgeschlagenen
Kandidaten in persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Schaltbau
Holding AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Schaltbau Holding AG oder
einem wesentlich an der Schaltbau Holding
AG beteiligten Aktionär. Keiner der
Mitglieder der Aktionärsgruppe hat
geschäftlichen Verbindungen mit den
vorgeschlagenen Kandidaten. Wir können
ihre vollständige Unabhängigkeit von
Luxempart, Monolith sowie den mit ihnen
verbundenen Aktionären bestätigen.
Ferner kündigen Luxempart und Monolith
bereits jetzt an, in der Hauptversammlung
zu beantragen, über ihre Wahlvorschläge
gemäß § 137 AktG vor einem möglichen
Vorschlag des Aufsichtsrats zu
beschließen.
Der Vorstand weist darauf hin, dass sich die Lebensläufe
der gemäß der ergänzten Tagesordnungspunkte 4.B. a)
und b) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://schaltbau.com/de/investor-relations/hauptversammlung
finden.
*Die Aktionäre Luxempart und Monolith haben zur Begründung
zu den Beschlussvorschlägen gemäß ergänzten
Tagesordnungspunkte 4.A. und 4.B. Folgendes ausgeführt:*
'Luxempart S.A. und Monolith Duitsland B.V.
bilden mit Herrn Hans-Jakob Zimmermann, Herrn
Dr. Johannes Zimmermann, der Coleano
Vermögensgesellschaft GmbH sowie der Elrena
GmbH eine Aktionärsgruppe, die die Schaltbau
bei der anstehenden finanziellen, operativen
und strategischen Restrukturierung sowie der
nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft
maßgeblich unterstützt (die
'*Konsortial-Aktionäre*').
Diese Aktionärsgruppe strebt eine Veränderung
der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der
Schaltbau mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 7. Juni 2018 an. Nach dem
Abschluss einer _ersten _Phase der
Restrukturierung, die im Februar 2018 in einer
erfolgreich abgeschlossenen großen
Kapitalerhöhung mündete, halten wir eine
zeitnahe Änderung der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für
erforderlich, um das Gremium auf die
spezifischen Anforderungen der weiteren mittel-
und langfristigen Unternehmensentwicklung
auszurichten. Als Ankeraktionäre der Schaltbau
sind wir nach sorgfältiger und
verantwortungsbewusster Evaluierung der
aktuellen Lage zu der Überzeugung gelangt,
dass eine konsequent an den zukünftigen
Herausforderungen der Gesellschaft orientierte
Anpassung der Zusammensetzung der
Kompetenzprofile und Erfahrungshintergründe der
Gremienmitglieder für die Sicherstellung einer
nachhaltig erfolgreichen
Unternehmensentwicklung über die erste
Restrukturierungsphase hinaus von essentieller
Bedeutung ist. An dieser Stelle bedanken wir
uns bei Herrn Dr. Heck und Herrn Meyer für
ihren Einsatz in einer für die Gesellschaft
äußerst schwierigen Zeit.
Unsere Überlegungen hinsichtlich
geeigneter Kandidaten für den Aufsichtsrat der
Schaltbau gründen sich insbesondere auf
folgende Kriterien bzw. Erfolgsfaktoren, wobei
diese von den Gremienmitgliedern in
komplementärer Form eingebracht werden sollten:
1. Relevantes Industrie- bzw.
Branchenfachwissen sowie funktionale,
technologische sowie internationale
Erfahrung;
2. Fundierte Expertise in Bezug auf die
strategische, operative und finanzielle
Restrukturierung von Unternehmen bzw.
Unternehmensteilen relevanter
Größenordnung;
3. Einschlägige praktische Führungserfahrung
im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung
sowie langjährige operative Verantwortung
in Unternehmen relevanter
Größenordnung; Komplexität und
vergleichbarer internationaler
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
Ausrichtung. Geeignete Personen sollen
über ihr jeweiliges Fachgebiet hinaus ein
ganzheitliches Unternehmensverständnis
sowie Kompetenz und Erfahrung in der
gesamten Bandbreite strategischer
Fragestellungen und der erfolgreichen
Weiterentwicklung von Unternehmen
aufweisen, einschließlich der
Entwicklung und Umsetzung von Wachstums-
und Internationalisierungsstrategien
sowie M&A-Erfahrung;
4. Profunde Erfahrung als Mitglied des
Aufsichtsrats börsennotierter Unternehmen
in Verbindung mit fundierten Kenntnissen
der in Deutschland geltenden Corporate
Governance-Grundsätze bzw. der
Grundprinzipien des Deutschen Corporate
Governance Kodex wie auch der
Kodexpraxis, ggf. ergänzt um Erfahrung
als Mitglied von Kontroll- und
Aufsichtsgremien nicht börsennotierter
Unternehmen relevanter
Größenordnung. Geeignete
Kandidatinnen und Kandidaten stehen
glaubwürdig für eine strikte Einhaltung
international gültiger Prinzipien guter
Unternehmensführung.
5. Unabhängigkeit als notwendige
Voraussetzung, (auch) im besten Interesse
aller Aktionäre zu agieren. Dies
schließt die Unabhängigkeit von
Kandidatinnen und Kandidaten von der
Unternehmensführung sowie von
größeren Aktionären ein.
6. Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit zur
vollumfänglichen Wahrnehmung der im
spezifischen Kontext an das
Aufsichtsratsmandat gestellten zeitlichen
Anforderungen;
7. Positiver Track Record bzgl. der
bisherigen Management- und
Aufsichts-/Beiratstätigkeit, auch in
Bezug auf eine nachhaltige
Wertgenerierung und eine angemessene
Orientierung (auch) an Aktionärs- und
Kapitalmarktinteressen.
Wir sind davon überzeugt, dass die von uns
vorgeschlagenen Kandidaten Dr.-Ing. Hans
Fechner und Professor Dr. Thorsten Grenz den
vorgenannten Kriterien vollumfänglich gerecht
werden. Beide Kandidaten verfügen über ein
Bündel an Erfahrungen und Fähigkeiten, die für
die erfolgreiche Arbeit im Aufsichtsrat der
Schaltbau hoch relevant sind und sich
gleichzeitig ideal ergänzen.
Herr _Dr.-Ing. Hans Fechner _verfügt über eine
breitgefächerte Ingenieurkompetenz mit
besonderem Fokus auf erfolgs- und
ertragsorientierter Forschungs- und
Entwicklungsarbeit im Bereich Elektrotechnik
und Maschinenbau sowie der Neuentwicklung von
Produkten und deren Markteinführung. Er blickt
auf eine fundierte Managementerfahrung im
Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im
Großanlagenbau zurück. Im Rahmen seiner
langjährigen Geschäftsführertätigkeit zeichnete
Dr. Fechner für die erfolgreiche
Restrukturierung und Neuorientierung sowie die
Internationalisierung und Modernisierung von
Unternehmen wie auch für die Entwicklung und
Umsetzung von organischen und anorganischen
Wachstumsstrategien verantwortlich. Darüber
hinaus gehörte Herr Dr. Fechner über acht Jahre
lang dem Aufsichtsrat der Nordex AG an, davon
etwa drei Jahre als Vorsitzender dieses
Gremiums. Ergänzt wird seine Erfahrung in
Kontroll- und Aufsichtsgremien u.a. durch ein
Beiratsmandat bei der AUMA Riester GmbH & Co.
KG in Müllheim, das Herr Dr. Fechner seit 2016
ausübt.
Herr _Professor Dr. Thorsten Grenz _ist ein
erfahrender Unternehmenslenker und
Aufsichtsrat. Er hat breite Führungserfahrung
in mehreren Branchen erworben und dabei sowohl
starkes Wachstum als auch mehrfach
Repositionierungen/Restrukturierungen
bewältigt. Herr Prof. Grenz bringt seine breite
Erfahrung u.a. als Aufsichtsrat in Unternehmen
ein - so ist er seit Jahren Mitglied des
Aufsichtsrats des Lübecker Drägerwerks, wo er
auch dem Prüfungsausschuss vorsitzt. Herr Prof.
Grenz verbindet strategische Orientierung mit
der nötigen Sicht auf das Detail. Er ist
daneben insbesondere in Fragen von Organisation
und Governance erfahren und verfügt über
profunde Expertise bzgl. sämtlicher Aspekte der
finanziellen Führung (Rechnungslegung,
Risikomanagement, Compliance, Internes
Kontrollsystem, CSR-Reporting). Als
Honorarprofessor am Institut für
Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel
und als Vorstand der Financial Experts
Association befasst er sich zudem laufend und
über das Tagesgeschäft hinaus mit aktuellen
Entwicklungen der Unternehmensführung und des
Finanzexperten innerhalb der Governance.
Für Details zu der Vita der beiden von uns
vorgeschlagenen Kandidaten verweisen wir auf
die beigefügten Lebensläufe.
Luxempart und Monolith bieten allen Aktionären
an, sich durch Herrn Dr. Christoph Nolden,
Partner der Sozietät SZA Schilling Zutt &
Anschütz Rechtsanwalts GmbH, als von Luxempart
und Monolith benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Aktionäre in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die
Vollmachten und Weisungen hierzu müssen in
Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Ein
Vollmachtsformular kann in deutscher und
englischer Sprache unter der Emailadresse
proxy-schaltbau@sza.de angefordert werden.
Vollmachten und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Aktionäre sollen zur
organisatorischen Erleichterung bitte bis
Dienstag, den 5. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ),
beim Stimmrechtsvertreter der Aktionäre
eingegangen sein, können aber auch noch während
der Hauptversammlung bis zum Ende der
Generaldebatte erteilt werden. Es ist zu
beachten, dass der von Luxempart und Monolith
benannte Stimmrechtsvertreter durch die
Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt
ist, wenn und soweit ihm eine ausdrückliche
Weisung zu einzelnen Gegenständen der
Tagesordnung erteilt wurde.'
München, im Mai 2018
*Schaltbau Holding AG*
_Der Vorstand_
2018-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schaltbau Holding AG
Hollerithstr. 5
81829 München
Deutschland
E-Mail: guessgen@schaltbau.de
Internet: http://schaltbau.com
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May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
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