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DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schaltbau Holding AG München - ISIN: DE0007170300 - 
- WKN: 717030 - Ergänzung der Tagesordnung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 7. Juni 2018 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26. April 2018 
wurde die ordentliche Hauptversammlung der Schaltbau 
Holding AG für Donnerstag, den 7. Juni 2018 in München 
einberufen. 
 
Mit Schreiben vom 7. Mai 2018 haben die Aktionäre Luxempart 
S.A., Luxemburg ('Luxempart') und Monolith Duitsland B.V, 
Niederlande ('Monolith') innerhalb der gesetzlichen Frist 
die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um 
weitere Gegenstände beantragt und die weiteren 
Voraussetzungen gemäß § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG 
nachgewiesen. 
 
Die Tagesordnung wird daher nach dem Tagesordnungspunkt 4 
um die folgenden zwischengeschobenen Tagesordnungspunkte 
4.A. und 4.B. ergänzt und die Ergänzung hiermit 
bekanntgemacht: 
 
4.A. *Beschlussfassung über die Abberufung eines 
     Mitglieds des Aufsichtsrats* 
 
     Luxempart und Monolith schlagen vor, den 
     folgenden Beschluss zu fassen: 
 
     Herr Dr. Ralph Heck wird als Mitglied des 
     Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf dieser 
     Hauptversammlung abberufen. 
4.B. *Beschlussfassung über Nachwahlen von 
     Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
     Luxempart und Monolith schlagen vor, die 
     folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
     a) Der Aufsichtsrat besteht 
        satzungsgemäß gemäß § 8 Absatz 1 
        der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 
        Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 
        AktG i.V.m. § 4 Abs. 1 und 2 DrittelbG aus 
        vier von der Hauptversammlung und zwei von 
        den Arbeitnehmern zu wählenden 
        Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
        Wahlvorschläge nicht gebunden. Wird ein 
        Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
        vorzeitig ausscheidenden Mitglieds 
        gewählt, so besteht gemäß § 9 Abs. 2 
        der Satzung der Gesellschaft sein Amt für 
        den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden 
        Mitglieds. 
 
        Für das ehemalige Aufsichtsratsmitglied 
        Herrn Helmut Meyer, der sein Amt als 
        Mitglied des Aufsichtsrats mit sofortiger 
        Wirkung niedergelegt hat, wird 
 
        Herr Prof. Dr. Thorsten Grenz, 
        wohnhaft in Strande, Dipl. Kaufmann, 
 
        für den Zeitraum von der Beendigung dieser 
        Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
        Hauptversammlung, die über die Entlastung 
        für das am 31. Dezember 2020 endende 
        Geschäftsjahr beschließt, in den 
        Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
        Herr Prof. Dr. Torsten Grenz ist Senior 
        Advisor der Pfläger International GmbH und 
        geschäftsführender Gesellschafter der 
        KIMBRIA Gesellschaft für Beteiligung und 
        Beratung mbH, Berlin sowie der iconomy 
        GmbH, Berlin. Er ist ferner 
        Honorarprofessor für Wirtschafts- und 
        Sozialwissenschaften an der 
        Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. 
 
        Es bestehen folgende Mitgliedschaften des 
        Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu 
        bildenden Aufsichtsräten oder (ii) 
        vergleichbaren in- und ausländischen 
        Kontrollgremien: 
 
        (i)  Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck, 
             Vorsitzender des 
             Prüfungsausschusses 
 
             Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck, 
             Mitglied des Aufsichtsrats 
             (Konzernmandat) 
 
             Dräger Safety AG & Co. KGaA, 
             Lübeck, Mitglied des Aufsichtsrats 
             (Konzernmandat) 
 
             Dräger Safety Verwaltungs AG, 
             Lübeck, Mitglied des Aufsichtsrats 
             (Konzernmandat) 
        (ii) GPredictive GmbH, Mitglied des 
             Beirats 
     b) Sofern die Hauptversammlung das bisherige 
        Aufsichtsratsmitglied Dr. Ralph Heck in 
        dieser Hauptversammlung abberuft oder 
        dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat 
        anderweitig geendet hat, wird 
 
        Herr Dr.-Ing. Hans Fechner, 
        wohnhaft in Düsseldorf, Dipl.-Ing., 
        Sprecher der Geschäftsführung der 
        G.Siempelkamp GmbH & Co. KG, Krefeld, 
 
        für den Zeitraum von der Beendigung dieser 
        Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
        Hauptversammlung, die über die Entlastung 
        für das am 31. Dezember 2020 endende 
        Geschäftsjahr beschließt, in den 
        Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
        Es bestehen folgende Mitgliedschaften des 
        Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu 
        bildenden Aufsichtsräten oder (ii) 
        vergleichbaren in- und ausländischen 
        Kontrollgremien: 
 
        (i) keine 
 
            Auma Riester GmbH & Co. KG, 
            Müllheim, Mitglied des Beirates 
 
            Deutsche Bank AG (Düsseldorf), 
            Mitglied des Regionalbeirates 
 
            RWTÜV e.V., Essen, Mitglied des 
            Verwaltungsrates 
 
        Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des deutschen 
        Corporate Governance Kodex steht nach 
        Kenntnis der beantragenden Aktionäre 
        keiner der vorstehend vorgeschlagenen 
        Kandidaten in persönlichen oder 
        geschäftlichen Beziehungen zur Schaltbau 
        Holding AG oder deren Konzernunternehmen, 
        den Organen der Schaltbau Holding AG oder 
        einem wesentlich an der Schaltbau Holding 
        AG beteiligten Aktionär. Keiner der 
        Mitglieder der Aktionärsgruppe hat 
        geschäftlichen Verbindungen mit den 
        vorgeschlagenen Kandidaten. Wir können 
        ihre vollständige Unabhängigkeit von 
        Luxempart, Monolith sowie den mit ihnen 
        verbundenen Aktionären bestätigen. 
 
        Ferner kündigen Luxempart und Monolith 
        bereits jetzt an, in der Hauptversammlung 
        zu beantragen, über ihre Wahlvorschläge 
        gemäß § 137 AktG vor einem möglichen 
        Vorschlag des Aufsichtsrats zu 
        beschließen. 
 
Der Vorstand weist darauf hin, dass sich die Lebensläufe 
der gemäß der ergänzten Tagesordnungspunkte 4.B. a) 
und b) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://schaltbau.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
finden. 
 
*Die Aktionäre Luxempart und Monolith haben zur Begründung 
zu den Beschlussvorschlägen gemäß ergänzten 
Tagesordnungspunkte 4.A. und 4.B. Folgendes ausgeführt:* 
 
 'Luxempart S.A. und Monolith Duitsland B.V. 
 bilden mit Herrn Hans-Jakob Zimmermann, Herrn 
 Dr. Johannes Zimmermann, der Coleano 
 Vermögensgesellschaft GmbH sowie der Elrena 
 GmbH eine Aktionärsgruppe, die die Schaltbau 
 bei der anstehenden finanziellen, operativen 
 und strategischen Restrukturierung sowie der 
 nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft 
 maßgeblich unterstützt (die 
 '*Konsortial-Aktionäre*'). 
 Diese Aktionärsgruppe strebt eine Veränderung 
 der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der 
 Schaltbau mit Wirkung zum Ablauf der 
 Hauptversammlung am 7. Juni 2018 an. Nach dem 
 Abschluss einer _ersten _Phase der 
 Restrukturierung, die im Februar 2018 in einer 
 erfolgreich abgeschlossenen großen 
 Kapitalerhöhung mündete, halten wir eine 
 zeitnahe Änderung der Zusammensetzung des 
 Aufsichtsrats der Gesellschaft für 
 erforderlich, um das Gremium auf die 
 spezifischen Anforderungen der weiteren mittel- 
 und langfristigen Unternehmensentwicklung 
 auszurichten. Als Ankeraktionäre der Schaltbau 
 sind wir nach sorgfältiger und 
 verantwortungsbewusster Evaluierung der 
 aktuellen Lage zu der Überzeugung gelangt, 
 dass eine konsequent an den zukünftigen 
 Herausforderungen der Gesellschaft orientierte 
 Anpassung der Zusammensetzung der 
 Kompetenzprofile und Erfahrungshintergründe der 
 Gremienmitglieder für die Sicherstellung einer 
 nachhaltig erfolgreichen 
 Unternehmensentwicklung über die erste 
 Restrukturierungsphase hinaus von essentieller 
 Bedeutung ist. An dieser Stelle bedanken wir 
 uns bei Herrn Dr. Heck und Herrn Meyer für 
 ihren Einsatz in einer für die Gesellschaft 
 äußerst schwierigen Zeit. 
 Unsere Überlegungen hinsichtlich 
 geeigneter Kandidaten für den Aufsichtsrat der 
 Schaltbau gründen sich insbesondere auf 
 folgende Kriterien bzw. Erfolgsfaktoren, wobei 
 diese von den Gremienmitgliedern in 
 komplementärer Form eingebracht werden sollten: 
 
 1. Relevantes Industrie- bzw. 
    Branchenfachwissen sowie funktionale, 
    technologische sowie internationale 
    Erfahrung; 
 2. Fundierte Expertise in Bezug auf die 
    strategische, operative und finanzielle 
    Restrukturierung von Unternehmen bzw. 
    Unternehmensteilen relevanter 
    Größenordnung; 
 3. Einschlägige praktische Führungserfahrung 
    im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung 
    sowie langjährige operative Verantwortung 
    in Unternehmen relevanter 
    Größenordnung; Komplexität und 
    vergleichbarer internationaler 

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May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

Ausrichtung. Geeignete Personen sollen 
    über ihr jeweiliges Fachgebiet hinaus ein 
    ganzheitliches Unternehmensverständnis 
    sowie Kompetenz und Erfahrung in der 
    gesamten Bandbreite strategischer 
    Fragestellungen und der erfolgreichen 
    Weiterentwicklung von Unternehmen 
    aufweisen, einschließlich der 
    Entwicklung und Umsetzung von Wachstums- 
    und Internationalisierungsstrategien 
    sowie M&A-Erfahrung; 
 4. Profunde Erfahrung als Mitglied des 
    Aufsichtsrats börsennotierter Unternehmen 
    in Verbindung mit fundierten Kenntnissen 
    der in Deutschland geltenden Corporate 
    Governance-Grundsätze bzw. der 
    Grundprinzipien des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex wie auch der 
    Kodexpraxis, ggf. ergänzt um Erfahrung 
    als Mitglied von Kontroll- und 
    Aufsichtsgremien nicht börsennotierter 
    Unternehmen relevanter 
    Größenordnung. Geeignete 
    Kandidatinnen und Kandidaten stehen 
    glaubwürdig für eine strikte Einhaltung 
    international gültiger Prinzipien guter 
    Unternehmensführung. 
 5. Unabhängigkeit als notwendige 
    Voraussetzung, (auch) im besten Interesse 
    aller Aktionäre zu agieren. Dies 
    schließt die Unabhängigkeit von 
    Kandidatinnen und Kandidaten von der 
    Unternehmensführung sowie von 
    größeren Aktionären ein. 
 6. Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit zur 
    vollumfänglichen Wahrnehmung der im 
    spezifischen Kontext an das 
    Aufsichtsratsmandat gestellten zeitlichen 
    Anforderungen; 
 7. Positiver Track Record bzgl. der 
    bisherigen Management- und 
    Aufsichts-/Beiratstätigkeit, auch in 
    Bezug auf eine nachhaltige 
    Wertgenerierung und eine angemessene 
    Orientierung (auch) an Aktionärs- und 
    Kapitalmarktinteressen. 
 Wir sind davon überzeugt, dass die von uns 
 vorgeschlagenen Kandidaten Dr.-Ing. Hans 
 Fechner und Professor Dr. Thorsten Grenz den 
 vorgenannten Kriterien vollumfänglich gerecht 
 werden. Beide Kandidaten verfügen über ein 
 Bündel an Erfahrungen und Fähigkeiten, die für 
 die erfolgreiche Arbeit im Aufsichtsrat der 
 Schaltbau hoch relevant sind und sich 
 gleichzeitig ideal ergänzen. 
 Herr _Dr.-Ing. Hans Fechner _verfügt über eine 
 breitgefächerte Ingenieurkompetenz mit 
 besonderem Fokus auf erfolgs- und 
 ertragsorientierter Forschungs- und 
 Entwicklungsarbeit im Bereich Elektrotechnik 
 und Maschinenbau sowie der Neuentwicklung von 
 Produkten und deren Markteinführung. Er blickt 
 auf eine fundierte Managementerfahrung im 
 Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im 
 Großanlagenbau zurück. Im Rahmen seiner 
 langjährigen Geschäftsführertätigkeit zeichnete 
 Dr. Fechner für die erfolgreiche 
 Restrukturierung und Neuorientierung sowie die 
 Internationalisierung und Modernisierung von 
 Unternehmen wie auch für die Entwicklung und 
 Umsetzung von organischen und anorganischen 
 Wachstumsstrategien verantwortlich. Darüber 
 hinaus gehörte Herr Dr. Fechner über acht Jahre 
 lang dem Aufsichtsrat der Nordex AG an, davon 
 etwa drei Jahre als Vorsitzender dieses 
 Gremiums. Ergänzt wird seine Erfahrung in 
 Kontroll- und Aufsichtsgremien u.a. durch ein 
 Beiratsmandat bei der AUMA Riester GmbH & Co. 
 KG in Müllheim, das Herr Dr. Fechner seit 2016 
 ausübt. 
 Herr _Professor Dr. Thorsten Grenz _ist ein 
 erfahrender Unternehmenslenker und 
 Aufsichtsrat. Er hat breite Führungserfahrung 
 in mehreren Branchen erworben und dabei sowohl 
 starkes Wachstum als auch mehrfach 
 Repositionierungen/Restrukturierungen 
 bewältigt. Herr Prof. Grenz bringt seine breite 
 Erfahrung u.a. als Aufsichtsrat in Unternehmen 
 ein - so ist er seit Jahren Mitglied des 
 Aufsichtsrats des Lübecker Drägerwerks, wo er 
 auch dem Prüfungsausschuss vorsitzt. Herr Prof. 
 Grenz verbindet strategische Orientierung mit 
 der nötigen Sicht auf das Detail. Er ist 
 daneben insbesondere in Fragen von Organisation 
 und Governance erfahren und verfügt über 
 profunde Expertise bzgl. sämtlicher Aspekte der 
 finanziellen Führung (Rechnungslegung, 
 Risikomanagement, Compliance, Internes 
 Kontrollsystem, CSR-Reporting). Als 
 Honorarprofessor am Institut für 
 Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel 
 und als Vorstand der Financial Experts 
 Association befasst er sich zudem laufend und 
 über das Tagesgeschäft hinaus mit aktuellen 
 Entwicklungen der Unternehmensführung und des 
 Finanzexperten innerhalb der Governance. 
 Für Details zu der Vita der beiden von uns 
 vorgeschlagenen Kandidaten verweisen wir auf 
 die beigefügten Lebensläufe. 
 Luxempart und Monolith bieten allen Aktionären 
 an, sich durch Herrn Dr. Christoph Nolden, 
 Partner der Sozietät SZA Schilling Zutt & 
 Anschütz Rechtsanwalts GmbH, als von Luxempart 
 und Monolith benannten weisungsgebundenen 
 Stimmrechtsvertreter der Aktionäre in der 
 Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die 
 Vollmachten und Weisungen hierzu müssen in 
 Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Ein 
 Vollmachtsformular kann in deutscher und 
 englischer Sprache unter der Emailadresse 
 proxy-schaltbau@sza.de angefordert werden. 
 Vollmachten und Weisungen an den 
 Stimmrechtsvertreter der Aktionäre sollen zur 
 organisatorischen Erleichterung bitte bis 
 Dienstag, den 5. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), 
 beim Stimmrechtsvertreter der Aktionäre 
 eingegangen sein, können aber auch noch während 
 der Hauptversammlung bis zum Ende der 
 Generaldebatte erteilt werden. Es ist zu 
 beachten, dass der von Luxempart und Monolith 
 benannte Stimmrechtsvertreter durch die 
 Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt 
 ist, wenn und soweit ihm eine ausdrückliche 
 Weisung zu einzelnen Gegenständen der 
 Tagesordnung erteilt wurde.' 
 
München, im Mai 2018 
 
*Schaltbau Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Schaltbau Holding AG 
             Hollerithstr. 5 
             81829 München 
             Deutschland 
E-Mail:      guessgen@schaltbau.de 
Internet:    http://schaltbau.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
686155 2018-05-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

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