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DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2018 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück -
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 -
- WKN: 777 520 und 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Dienstag,
dem 26. Juni 2018, 10:00 Uhr, *im A2 Forum in 33378
Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 100,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die Westag
& Getalit AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB
Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB sowie des
gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b
Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2017
Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG
zugänglich zu machenden Unterlagen können im
Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in
Höhe von EUR 10.801.959,09 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung an die EUR 2.116.400,00
Stammaktionäre:
EUR 0,74 Dividende je
Aktie auf die
dividendenberechtigten
2.860.000 Stammaktien
Ausschüttung an die EUR 1.995.947,20
Vorzugsaktionäre:
EUR 0,80 Dividende je
Aktie auf die
dividendenberechtigten
2.494.934 Vorzugsaktien
Summe der Ausschüttungen EUR 4.112.347,20
Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.689.611,89
EUR 10.801.959,09
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien am Bilanzstichtag, die gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Durch etwaige Rückkäufe oder Verkäufe eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,74 je
dividendenberechtigter Stammaktie bzw. EUR
0,80 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit dem Ablauf der Hauptversammlung endet die
Amtszeit des Herrn Pedro Holzinger. Der
Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des
Nominierungsausschusses vor,
Herrn Pedro Holzinger, Rheda-Wiedenbrück,
Kaufmann,
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Holzinger ist nicht Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren Kontrollgremiums.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten
(Kurzlebenslauf) finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95
Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6
der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt
sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1 4. Fall,
101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1
Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag
nicht gebunden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 die
Peters & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft,
Seelhorststraße 44, 30175 Hannover,
zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 05. Juni
2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein
besonderer, durch das depotführende Institut in
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden,
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft,
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des
19. Juni 2018 zugehen:
Westag & Getalit AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Trotz rechtzeitiger Anmeldung kann es im
Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die
Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In einem
solchen Fall können Aktionäre vor der Hauptversammlung
bei der vorgenannten Anmeldestelle prüfen lassen, ob
sie im Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort
erfasst sind, können Aktionäre die Hauptversammlung
besuchen und erhalten vor Ort eine Eintrittskarte.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126 b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht
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May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
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