DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2018 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück -
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 -
- WKN: 777 520 und 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Dienstag,
dem 26. Juni 2018, 10:00 Uhr, *im A2 Forum in 33378
Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 100,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die Westag
& Getalit AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB
Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB sowie des
gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b
Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2017
Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG
zugänglich zu machenden Unterlagen können im
Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in
Höhe von EUR 10.801.959,09 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung an die EUR 2.116.400,00
Stammaktionäre:
EUR 0,74 Dividende je
Aktie auf die
dividendenberechtigten
2.860.000 Stammaktien
Ausschüttung an die EUR 1.995.947,20
Vorzugsaktionäre:
EUR 0,80 Dividende je
Aktie auf die
dividendenberechtigten
2.494.934 Vorzugsaktien
Summe der Ausschüttungen EUR 4.112.347,20
Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.689.611,89
EUR 10.801.959,09
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien am Bilanzstichtag, die gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Durch etwaige Rückkäufe oder Verkäufe eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,74 je
dividendenberechtigter Stammaktie bzw. EUR
0,80 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit dem Ablauf der Hauptversammlung endet die
Amtszeit des Herrn Pedro Holzinger. Der
Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des
Nominierungsausschusses vor,
Herrn Pedro Holzinger, Rheda-Wiedenbrück,
Kaufmann,
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Holzinger ist nicht Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren Kontrollgremiums.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten
(Kurzlebenslauf) finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95
Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6
der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt
sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1 4. Fall,
101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1
Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag
nicht gebunden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 die
Peters & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft,
Seelhorststraße 44, 30175 Hannover,
zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 05. Juni
2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein
besonderer, durch das depotführende Institut in
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden,
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft,
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des
19. Juni 2018 zugehen:
Westag & Getalit AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Trotz rechtzeitiger Anmeldung kann es im
Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die
Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In einem
solchen Fall können Aktionäre vor der Hauptversammlung
bei der vorgenannten Anmeldestelle prüfen lassen, ob
sie im Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort
erfasst sind, können Aktionäre die Hauptversammlung
besuchen und erhalten vor Ort eine Eintrittskarte.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126 b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht
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May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch
per E-Mail bis spätestens am 25. Juni 2018 (12:00 Uhr)
- eingehend bei der Gesellschaft - an folgende Adresse
erfolgen:
Westag & Getalit AG
Investor Relations
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: +49 5242 17-5603
E-Mail: ze@westag-getalit.com
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, die nach der ordnungsgemäßen
Anmeldung zugeschickt wird.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, dass
sie sich durch einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Mitarbeiter der Gesellschaft in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Aktionäre,
die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
benötigen dazu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Das auf der Rückseite dieser
Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der
Vollmacht und das gesonderte Formular zur
Weisungserteilung, das im Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
heruntergeladen oder unter der obigen Adresse bei der
Gesellschaft angefordert werden kann, sind ausgefüllt
und in Textform ausschließlich an die vorgenannte
Anschrift zu senden.
Die Unterlagen müssen spätestens am 25. Juni 2018,
12:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Der
Stimmrechtsvertreter ist an die Weisungen gebunden.
Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig.
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft schließt die persönliche Teilnahme an
der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche
Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten
Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der
zuvor dem Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und
schließt dessen weitere Bevollmächtigung aus.
*Rechte der Aktionäre*
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Westag &
Getalit AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 26. Mai 2018 bis 24:00 Uhr, unter
folgender Adresse zugehen:
Westag & Getalit AG
Vorstand
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Ergänzungsverlangen halten.
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen werden, soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden, von der Gesellschaft unverzüglich nach Zugang
des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die
Einberufung bekannt gemacht.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
den §§ 126 und 127 AktG*
Etwaige Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
sind ausschließlich an folgende Adresse zu
richten:
Westag & Getalit AG
Investor Relations
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: + 49 5242 17-5603
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu
Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers,
die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum 11. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen,
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter
der Internetadresse
www.westag-getalit.com/ hauptversammlung
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden
nicht berücksichtigt.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und
Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können im
Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
eingesehen werden.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.westag-getalit.com/hauptversammlung
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG*
Von den insgesamt 5.720.000 Stückaktien entfallen
2.860.000 auf Stammaktien und 2.860.000 auf
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung sind alle 2.860.000
Stammaktien stimmberechtigt. Jede Stammaktie gewährt
eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist
satzungsmäßig kein Stimmrecht, aber ein
Teilnahmerecht verbunden. Im Zeitpunkt der Einberufung
hält die Gesellschaft 365.066 eigene Vorzugsaktien,
deren Teilnahmerecht gemäß § 71b AktG ruht. Die
vorgenannte Anzahl der ruhenden Teilnahmeberechtigungen
kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern.
Rheda-Wiedenbrück, im Mai 2018
*WESTAG & GETALIT AG*
_Der Vorstand_
2018-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westag & Getalit Aktiengesellschaft
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Telefon: +49 5242 175121
Fax: +49 5242 175603
E-Mail: setzer@westag-getalit.com
Internet: http://westag-getalit.com
ISIN: DE0007775207, DE0007775231
WKN: 777520, 777523
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt a.M., Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
686157 2018-05-15
(END) Dow Jones Newswires
May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
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