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DGAP-News: Singulus Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Singulus Technologies Aktiengesellschaft Kahl am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer A1681X / ISIN DE 000A1681X5 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, den
28. Juni 2018 um 10:30 Uhr in der
*DVFA*
*Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH*
*Mainzer Landstraße 37-39*
*60329 Frankfurt am Main* stattfindet.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses nach
International Financial Reporting Standards
(IFRS) zum 31. Dezember 2017 sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS
TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 289a
Abs. 1 und Abs. 2, 315 Abs. 4, 315a Abs. 1 und
Abs. 2 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage kostenlos zugesandt. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein. Der Geschäftsbericht 2017 der
SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft bzw.
des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns kann zudem
im Internet unter
www.singulus.de
(unter Investor Relations/Finanzberichte)
eingesehen werden.
Der festgestellte Jahresabschluss sowie der
gebilligte Konzernabschluss nach IFRS,
einschließlich des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den
Konzern zum 31. Dezember 2017, wurden von der
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, geprüft und jeweils mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Aus diesem
Grund entfällt eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2017 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main,
a) zum Abschlussprüfer (HGB) und
Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das
Geschäftsjahr 2018,
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für den Konzern für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2018, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen
werden,
sowie
c) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
etwaiger unterjähriger verkürzter
Abschlüsse und Zwischenlageberichte für
den Konzern für Quartale, die vor dem Tag
der ordentlichen Hauptversammlung im
Geschäftsjahr 2019 enden, wenn und soweit
diese einer prüferischen Durchsicht
unterzogen werden,
zu bestellen.
5. *Beschluss über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder.*
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen.
Die Beschlussfassung unter diesem
Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das derzeit
geltende Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft. Die Vergütungsstruktur der
Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung ausgerichtet und
besteht aus einer fixen sowie einer variablen
Vergütung. Der fixe, erfolgsunabhängige Teil
der Vergütung besteht aus einem festen
Jahresgehalt, betrieblich finanzierten
Altersversorgungen und Sachbezügen. Die
erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in
einen variablen Bonus und Phantom Stocks
(virtuelle Aktien). Der variable Bonus ist
dabei an das Erreichen von individuellen
Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle,
operative und strategische Ziele betreffen.
Diese Zielvorgaben werden jährlich vom
Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung
des Budgets für das darauffolgende Jahr neu
festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern
individuell vereinbart. Das Phantom Stocks
Programm soll eine langfristige Anreiz- und
Bindungswirkung durch eine Kopplung der
Vergütung an die Performance der Gesellschaft
und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken.
Nach Ablauf einer Warteperiode von zwei Jahren
können die Phantom Stocks halbjährlich in
Tranchen von 25 % ausgeübt werden, wenn der
Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte
Erfolgsziele erreicht hat, d.h. um einen
bestimmten Mindestprozentsatz über dem
Ausübungspreis liegt. Der Inhaber der
virtuellen Aktien erhält bei Ausübung den
Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des
Ausübungspreises ausschließlich in Form
eines Barausgleichs (Cash Settlement),
höchstens aber das Dreifache des
Ausübungspreises je Phantom Stock. Die Phantom
Stocks stellen damit eine Vergütungskomponente
mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die
eine hohe Kongruenz der Interessen der
Begünstigten und der Aktionäre erreicht und
damit nachhaltig Wert für die Aktionäre
schafft. Sowohl der variable Bonus, als auch
die Phantom Stocks und die Vergütung insgesamt
weisen, wie vom Deutschen Corporate Governance
Kodex empfohlen, betragsmäßige
Höchstgrenzen auf. Die Vergütung der einzelnen
Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat
festgelegt und regelmäßig überprüft. Mit
Herrn Dr.-Ing. Rinck und mit Herrn Ehret wurden
im Jahr 2017 bzw. Anfang 2018 jeweils neue
Dienstverträge abgeschlossen, um insbesondere
zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex zu
reflektieren und die Vergütungsstruktur der
beiden Vorstandsmitglieder weiter anzugleichen.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem auf
der Grundlage der jeweils neu abgeschlossenen
Dienstverträge der Vorstandsmitglieder im
Frühjahr 2018 durch einen unabhängigen Berater
prüfen lassen. Die Prüfung ergab, dass das
Vergütungssystem die gesetzlichen Vorgaben
erfüllt und den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex entspricht. Eine
nähere Darstellung des Vergütungssystems finden
Sie im Vergütungsbericht, der Bestandteil des
zusammengefassten Lageberichts des unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten
Geschäftsberichts 2017 ist. Dieser
Geschäftsbericht ist im Internet unter
www.singulus.de
(unter Investor Relations/Finanzberichte)
abrufbar und kann in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft, Hanauer Landstraße
103, D-63796 Kahl/Main eingesehen werden. Er
wird den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos
zugesandt. Ferner wird der Geschäftsbericht
2017 in der Hauptversammlung zugänglich sein
und dort erläutert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das
derzeit geltende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/I und die
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2018/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie die entsprechende Satzungsänderung*
Der Vorstand wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2017 zu
Tagesordnungspunkt 5 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates
bis zum 19. Juni 2022 einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt EUR 4.043.876,00 durch Ausgabe
von bis zu 4.043.876 neuen, auf den Inhaber
lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
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