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DGAP-HV: Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Singulus Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Singulus Technologies Aktiengesellschaft Kahl am Main 
Wertpapier-Kenn-Nummer A1681X / ISIN DE 000A1681X5 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, den 
28. Juni 2018 um 10:30 Uhr in der 
*DVFA* 
*Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH* 
*Mainzer Landstraße 37-39* 
*60329 Frankfurt am Main* stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nach 
   International Financial Reporting Standards 
   (IFRS) zum 31. Dezember 2017 sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS 
   TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 289a 
   Abs. 1 und Abs. 2, 315 Abs. 4, 315a Abs. 1 und 
   Abs. 2 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen können in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
   Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage kostenlos zugesandt. Ferner werden 
   die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. Der Geschäftsbericht 2017 der 
   SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft bzw. 
   des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns kann zudem 
   im Internet unter 
 
   www.singulus.de 
 
   (unter Investor Relations/Finanzberichte) 
   eingesehen werden. 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss sowie der 
   gebilligte Konzernabschluss nach IFRS, 
   einschließlich des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2017, wurden von der 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, geprüft und jeweils mit 
   einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
   versehen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz 
   Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Aus diesem 
   Grund entfällt eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2017 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, 
 
   a) zum Abschlussprüfer (HGB) und 
      Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das 
      Geschäftsjahr 2018, 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts für den Konzern für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 
      2018, wenn und soweit diese einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen 
      werden, 
 
      sowie 
   c) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      etwaiger unterjähriger verkürzter 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte für 
      den Konzern für Quartale, die vor dem Tag 
      der ordentlichen Hauptversammlung im 
      Geschäftsjahr 2019 enden, wenn und soweit 
      diese einer prüferischen Durchsicht 
      unterzogen werden, 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschluss über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder.* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Die Beschlussfassung unter diesem 
   Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das derzeit 
   geltende Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES 
   Aktiengesellschaft. Die Vergütungsstruktur der 
   Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige 
   Unternehmensentwicklung ausgerichtet und 
   besteht aus einer fixen sowie einer variablen 
   Vergütung. Der fixe, erfolgsunabhängige Teil 
   der Vergütung besteht aus einem festen 
   Jahresgehalt, betrieblich finanzierten 
   Altersversorgungen und Sachbezügen. Die 
   erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in 
   einen variablen Bonus und Phantom Stocks 
   (virtuelle Aktien). Der variable Bonus ist 
   dabei an das Erreichen von individuellen 
   Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, 
   operative und strategische Ziele betreffen. 
   Diese Zielvorgaben werden jährlich vom 
   Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung 
   des Budgets für das darauffolgende Jahr neu 
   festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern 
   individuell vereinbart. Das Phantom Stocks 
   Programm soll eine langfristige Anreiz- und 
   Bindungswirkung durch eine Kopplung der 
   Vergütung an die Performance der Gesellschaft 
   und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. 
   Nach Ablauf einer Warteperiode von zwei Jahren 
   können die Phantom Stocks halbjährlich in 
   Tranchen von 25 % ausgeübt werden, wenn der 
   Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte 
   Erfolgsziele erreicht hat, d.h. um einen 
   bestimmten Mindestprozentsatz über dem 
   Ausübungspreis liegt. Der Inhaber der 
   virtuellen Aktien erhält bei Ausübung den 
   Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des 
   Ausübungspreises ausschließlich in Form 
   eines Barausgleichs (Cash Settlement), 
   höchstens aber das Dreifache des 
   Ausübungspreises je Phantom Stock. Die Phantom 
   Stocks stellen damit eine Vergütungskomponente 
   mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die 
   eine hohe Kongruenz der Interessen der 
   Begünstigten und der Aktionäre erreicht und 
   damit nachhaltig Wert für die Aktionäre 
   schafft. Sowohl der variable Bonus, als auch 
   die Phantom Stocks und die Vergütung insgesamt 
   weisen, wie vom Deutschen Corporate Governance 
   Kodex empfohlen, betragsmäßige 
   Höchstgrenzen auf. Die Vergütung der einzelnen 
   Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat 
   festgelegt und regelmäßig überprüft. Mit 
   Herrn Dr.-Ing. Rinck und mit Herrn Ehret wurden 
   im Jahr 2017 bzw. Anfang 2018 jeweils neue 
   Dienstverträge abgeschlossen, um insbesondere 
   zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex zu 
   reflektieren und die Vergütungsstruktur der 
   beiden Vorstandsmitglieder weiter anzugleichen. 
   Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem auf 
   der Grundlage der jeweils neu abgeschlossenen 
   Dienstverträge der Vorstandsmitglieder im 
   Frühjahr 2018 durch einen unabhängigen Berater 
   prüfen lassen. Die Prüfung ergab, dass das 
   Vergütungssystem die gesetzlichen Vorgaben 
   erfüllt und den Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex entspricht. Eine 
   nähere Darstellung des Vergütungssystems finden 
   Sie im Vergütungsbericht, der Bestandteil des 
   zusammengefassten Lageberichts des unter 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Geschäftsberichts 2017 ist. Dieser 
   Geschäftsbericht ist im Internet unter 
 
   www.singulus.de 
 
   (unter Investor Relations/Finanzberichte) 
   abrufbar und kann in den Geschäftsräumen am 
   Sitz der Gesellschaft, Hanauer Landstraße 
   103, D-63796 Kahl/Main eingesehen werden. Er 
   wird den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos 
   zugesandt. Ferner wird der Geschäftsbericht 
   2017 in der Hauptversammlung zugänglich sein 
   und dort erläutert werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das 
   derzeit geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder zu billigen. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/I und die 
   Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
   2018/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   sowie die entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Der Vorstand wurde durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 20. Juni 2017 zu 
   Tagesordnungspunkt 5 ermächtigt, das 
   Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates 
   bis zum 19. Juni 2022 einmalig oder mehrmals um 
   bis zu insgesamt EUR 4.043.876,00 durch Ausgabe 
   von bis zu 4.043.876 neuen, auf den Inhaber 
   lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu 

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May 15, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

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