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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummern WNDL11 und 
WNDL1J - 
- ISIN DE000WNDL110 und DE000WNDL1J7 - Wir laden hiermit 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung 
der windeln.de SE am Montag, den 25. Juni 2018, um 11:00 
Uhr, in der Münchner Künstlerhaus-Stiftung, 
Lenbachplatz 8, 80333 München ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de 
   SE, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes 
   mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt somit. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder 
   endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 25. 
   Juni 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 
   2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der 
   Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de 
   AG und ihrer Tochtergesellschaften und der 
   windeln.de AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
   in der windeln.de SE vom 22. Februar 2016 aus sechs 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat eine neue Zielgröße für 
   den Frauenanteil im Aufsichtsrat mit einer 
   Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von 20 
   % festgesetzt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
   die nachfolgend aufgeführten Personen zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der windeln.de SE zu wählen: 
 
   a) Herrn Willi Schwerdtle, selbstständiger 
      Unternehmensberater und Partner bei WP 
      Force Solutions GmbH, wohnhaft in 
      München/Deutschland, 
   b) Herrn Dr. Christoph Braun, 
      Geschäftsführer bei der Acton Capital 
      Partners GmbH, wohnhaft in 
      München/Deutschland, 
   c) Herrn Dr. Edgar Carlos Lange, 
      Finanzvorstand bei der Lekkerland AG & 
      Co. KG, wohnhaft in München/Deutschland, 
   d) Herrn Tomasz Czechowicz, CEO und Managing 
      Partner von MCI Capital S.A. und Private 
      Equity Managers S.A., wohnhaft in 
      Warschau/Polen, 
   e) Frau Dr. Hanna Eisinger, 
      Geschäftsführerin der get2trade GmbH, 
      wohnhaft in Grünwald/Deutschland, 
   f) Herrn Clemens Jakopitsch, 
      Unternehmensberater für Gewerbe- & 
      Umweltrecht sowie für Technik/Technologie 
      und Einzelunternehmer 
      (Behördenengineering Jakopitsch), 
      wohnhaft in Ludmannsdorf/Österreich. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung 
   der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der windeln.de SE entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Im Fall seiner Wahl wird Herr Willi Schwerdtle für 
   das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der 
   windeln.de SE kandidieren. 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied 
   vorgeschlagenen Personen sind, abgesehen von der 
   derzeitigen Mitgliedschaft der unter a) bis d) 
   vorgeschlagenen Personen im Aufsichtsrat der 
   windeln.de SE, Mitglieder in nachfolgend genannten 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   a) Herrn Willi Schwerdtle 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Adidas AG, Herzogenaurach/Deutschland 
        (stellvertretender Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats) 
      - Eckes AG, Nieder-Olm/Deutschland 
        (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - keine 
   b) Herrn Dr. Christoph Braun 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Momox GmbH, Berlin/Deutschland 
        (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - Sofatutor GmbH, Berlin/Deutschland 
        (Mitglied des Beirats) 
      - FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH, 
        Hamburg/Deutschland (Mitglied des 
        Beirats) 
      - Oetker Digital GmbH, 
        Berlin/Deutschland (Mitglied des 
        Beirats) 
      - Cluno GmbH, München/Deutschland 
        (Mitglied des Beirats) 
   c) Herrn Dr. Edgar Carlos Lange 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Comsol AG Commercial Solutions, 
        Frechen/Deutschland (Stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - Conway - The Convenience Company S. 
        A., Quer/Spanien (Mitglied des 
        Verwaltungsrates) 
      - Shop and More AG, Suhr/Schweiz 
        (Mitglied des Verwaltungsrats) 
   d) Herrn Tomasz Czechowicz 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - keine 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - ABC Data S.A., Warschau/Polen 
        (Mitglied des Aufsichtsrats) 
      - eCard S.A., Warschau/Polen (Mitglied 
        des Aufsichtsrats) 
      - Dotpay S.A., Krakau/Polen (Mitglied 
        des Aufsichtsrats) 
      - FRISCO S.A., Warschau/Polen (Mitglied 
        des Aufsichtsrats) 
      - Mobiltek S.A., Krakau/Polen (Mitglied 
        des Aufsichtsrats) 
      - INDEKS BILGISAYAR SISTEMLERI 
        MUHENDISLIK SANAYI VE TICARET A.S., 
        Istanbul/Türkei (Mitglied des Board of 
        Directors) 
   e) Frau Dr. Hanna Eisinger 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - keine 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - keine 
   f) Herrn Clemens Jakopitsch 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - UMT United Mobility Technology AG, 
        München/Deutschland (Mitglied des 
        Aufsichtsrats) 
      - mybet Holding SE, Berlin/Deutschland 
        (stellvertretender 
        Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
 
      - keine 
 
   Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt 
   sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigt die 
   Anforderungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex sowie die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium (insbesondere 
   in Bezug auf Expertise im Bereich Handel (insb. 
   e-commerce), Erfahrung im Bereich Recht und 
   Compliance, ausgeprägter Finanzhintergrund (z.B. 
   Finanzierungs- und Kapitalmarktthemen), 
   Board-Erfahrung, idealerweise in einem 
   börsennotierten Unternehmen) an. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   erklärt: 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -2-

Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zum 
   Zeitpunkt der Einberufung, soweit dies nicht 
   nachfolgend offen gelegt ist, zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß 
   Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offen gelegt werden sollen. 
 
   Dr. Christoph Braun ist Geschäftsführer der Acton 
   Capital Partners GmbH; mit der Acton Capital 
   Partners GmbH verbundene Unternehmen halten derzeit 
   insgesamt rund 10,05 % der stimmberechtigten Aktien 
   der windeln.de SE. 
 
   Herr Tomasz Czechowicz ist CEO und Managing Partner 
   des Venture Capital und Private Equity Unternehmens 
   MCI Capital Group (MCI Capital S.A. und Private 
   Equity Managers S.A.). Er ist in einen von der 
   Private Equity Managers S.A. (via MCI Capital TFI 
   S.A.) gemanagten Fonds, MCI.PrivateVentures FIZ, 
   investiert, welcher derzeit rund 15,27 % der Aktien 
   der windeln.de SE hält. Die von dem Fonds MCI. 
   PrivateVentures FIZ gehaltenen windeln.de-Aktien 
   werden Herrn Czechowicz für die Zwecke der 
   Transparenzpflichten der §§ 33, 34 
   Wertpapierhandelsgesetz aufgrund der Fondsstruktur 
   anteilig (und zwar derzeit in Höhe von rund 8,01 %) 
   zugerechnet. 
 
   Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Herr 
   Clemens Jakopitsch zum Zeitpunkt der Einberufung 
   1,39 % der Aktien der windeln.de SE hält. 
 
   Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang der 
   Kandidaten können den Lebensläufen der Kandidaten 
   entnommen werden, die auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://corporate.windeln.de/ 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' abrufbar sind. 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der windeln.de SE* 
 
   § 13 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass 
   die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von 
   der Hauptversammlung bewilligt wird. Zuletzt hat die 
   Hauptversammlung am 2. Juni 2017 über die Vergütung 
   entschieden. Um der wachsenden Bedeutung der 
   Tätigkeit in Ausschüssen Rechnung zu tragen, soll 
   die bisherige Regelung abgeändert werden. Hierzu 
   wird die jährliche feste Vergütung für die 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von bisher EUR 
   40.000,00 (Vorsitzender des Aufsichtsrats EUR 
   80.000,00) auf EUR 25.000,00 (Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats EUR 60.000,00) reduziert und zugleich 
   neu eine Vergütung für die Mitgliedschaft in 
   Ausschüssen eingeführt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Beschluss der Hauptversammlung über die 
      Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vom 
      2. Juni 2017 wird mit Wirkung ab dem 
      Geschäftsjahr 2018 aufgehoben. 
   b) Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt für die 
      Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
      folgende neue Regelung: 
 
      aa) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
          erhalten eine jährliche feste 
          Vergütung von EUR 25.000,00. Der 
          Vorsitzende erhält EUR 60.000,00. 
      bb) Mitglieder eines Ausschusses 
          erhalten zusätzlich eine jährliche 
          feste Vergütung von EUR 5.000,00. 
          Der Vorsitzende eines Ausschusses 
          erhält das Doppelte. 
      cc) Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
          während eines Teils eines 
          Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
          oder einem seiner Ausschüsse 
          angehören bzw. das Amt des 
          Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder 
          eines Ausschusses innehaben, 
          erhalten eine entsprechend 
          zeitanteilige Vergütung. 
      dd) Die Gesellschaft erstattet den 
          Aufsichtsratsmitgliedern, über die 
          Vergütung gemäß vorstehenden 
          Buchstaben aa) und bb) hinaus, die 
          ihnen bei der Ausübung ihres 
          Aufsichtsratsmandates 
          vernünftigerweise entstehenden 
          Auslagen sowie die etwa auf ihre 
          Vergütung und Auslagen zu 
          entrichtende Umsatzsteuer. 
      ee) Die Gesellschaft kann zugunsten der 
          Aufsichtsratsmitglieder eine 
          Vermögensschaden-Haftpflichtversiche 
          rung (D&O-Versicherung) zu 
          marktüblichen und angemessenen 
          Konditionen abschließen, welche 
          die gesetzliche Haftpflicht aus der 
          Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. 
      ff) Die Vergütung nach Buchstabe aa) und 
          bb) wird fällig nach Ablauf der 
          Hauptversammlung, die den 
          Konzernabschluss für das 
          Geschäftsjahr, für das die Vergütung 
          gezahlt wird, entgegennimmt oder 
          über seine Billigung entscheidet. 
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der 
   Hauptversammlung 2017 beschlossenen Ermächtigung zur 
   Gewährung von Bezugsrechten (Long Term Incentive 
   Programm 2017) sowie über die Aufhebung des 
   Bedingten Kapitals 2017 und über die Erteilung einer 
   neuen Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten 
   (Aktienoptionsprogramm 2018) und die Schaffung eines 
   neuen Bedingten Kapitals 2018 und entsprechende 
   Satzungsänderungen 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 2. Juni 
   2017 unter Tagesordnungspunkt 6 ein zum Long Term 
   Incentive Programm 2017 zugehöriges 
   Aktienoptionsprogramm (Aktienoptionsprogramm 2017) 
   beschlossen, um den Mitgliedern des Vorstands und 
   Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie Mitgliedern der 
   Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im Sinne 
   der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bis zu 
   1.200.000 Bezugsrechte auf bis zu 1.200.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
   einräumen zu können. Zur Bedienung der Bezugsrechte 
   wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 
   1.200.000,00 (Bedingtes Kapital 2017) geschaffen. 
   Das Aktienoptionsprogramm 2017 legt als Bedingung 
   für die Ausübung von 50% der Bezugsrechte das 
   Erfolgsziel 'Ertrag/Profitabilität' und für die 
   Ausübung der verbleibenden 50% der Bezugsrechte das 
   Erfolgsziel 'Umsatzwachstum' fest, wonach eine 
   Ausübung von Bezugsrechten nur dann erfolgen kann, 
   wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 
   (_compound annual growth rate, CAGR_) des Umsatzes 
   des windeln.de Konzerns im vierjährigen 
   Referenzzeitraum mindestens 10 % beträgt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam zu der 
   Überzeugung gelangt, dass angesichts der 
   Fokussierung der Strategie der Gesellschaft auf 
   Profitabilität ein Erreichen des Erfolgsziels 
   'Umsatzwachstum' unrealistisch ist. Wegen der 
   unzureichenden Anreizwirkung wurden deshalb unter 
   dem Aktienoptionsprogramm 2017 bislang keine 
   Bezugsrechte ausgegeben. 
 
   Damit der Gesellschaft künftig wieder ein wirksames 
   Instrument der Incentivierung von Führungskräften 
   durch Ausgabe von Aktienoptionen zur Verfügung 
   steht, soll das bisherige Aktienoptionsprogramm 2017 
   künftig als Aktienoptionsprogramm 2018 unter 
   unveränderter Beibehaltung des Erfolgsziels 
   'Ertrag/Profitabilität', jedoch ohne das 
   umsatzwachstumsbezogene weitere Erfolgsziel 
   fortgeführt werden; dabei soll sich das Erfolgsziel 
   'Ertrag/Profitabilität' auf sämtliche Bezugsrechte 
   erstrecken. Dieses Vorgehen erscheint Vorstand und 
   Aufsichtsrat angemessen und ausreichend, um Anreize 
   für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu 
   setzen. Die weiteren Bestimmungen, insbesondere zur 
   Anzahl der Bezugsrechte, zu den Bezugsberechtigten, 
   zur Wartezeit und zu den Ausübungszeiträumen, sollen 
   im Wesentlichen gleich bleiben. 
 
   Es ist daher beabsichtigt, die letztjährige 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten aus dem 
   Long Term Incentive Programm 2017 aufzuheben und 
   zugleich unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen 
   Änderung eine ansonsten im Wesentlichen 
   gleichlautende Ermächtigung für das 
   Aktienoptionsprogramm 2018 neu zu schaffen. Ferner 
   soll das bisherige Bedingte Kapital 2017 (§ 4 Abs. 5 
   der Satzung) durch ein neues Bedingtes Kapital 2018 
   ersetzt werden. Das neue Bedingte Kapital 2018 und 
   der mit dem Bedingten Kapital 2018 einhergehende 
   Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre kraft Gesetzes 
   sind auf rund 3,86 % des derzeitigen Grundkapitals 
   beschränkt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
      zur Gewährung von Bezugsrechten (Long Term 
      Incentive Programm 2017) und Aufhebung des 
      bestehenden Bedingten Kapitals 2017 sowie 
      entsprechende Satzungsänderung* 
 
      aa) Die von der Hauptversammlung am 2. 
          Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 
          beschlossene Ermächtigung zur 
          Gewährung von Bezugsrechten an 
          Mitglieder des Vorstands und 
          Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie 
          an Mitglieder der Geschäftsführung 
          von mit der Gesellschaft im Sinne 
          der §§ 15 ff. AktG verbundenen 
          Unternehmen (*'Long Term Incentive 
          Programm 2017'*) wird mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -3-

Wirksamwerden der unter nachfolgend 
          lit. b) zu beschließenden neuen 
          Ermächtigung aufgehoben. 
      bb) Das von der Hauptversammlung am 2. 
          Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 
          zur Bedienung der Bezugsrechte aus 
          dem Long Term Incentive Programm 
          2017 beschlossene Bedingte Kapital 
          2017 in § 4 Abs. 5 der Satzung in 
          Höhe von bis zu EUR 1.200.000,00 
          wird mit Wirksamwerden der unter 
          nachfolgend lit. b) zu 
          beschließenden neuen 
          Ermächtigung aufgehoben. 
   b) *Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten 
      auf Aktien der Gesellschaft 
      (Aktienoptionsprogramm 2018)* 
 
      Der Vorstand und - bezüglich der Mitglieder 
      des Vorstands der Gesellschaft - der 
      Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum Ablauf 
      des 31. August 2020 
      ('*Ermächtigungszeitraum*') bis zu 1.200.000 
      Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 1.200.000 
      auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
      Gesellschaft nach Maßgabe der folgenden 
      Bedingungen an Mitglieder des Vorstands und 
      ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft 
      sowie Mitglieder der Geschäftsführungen und 
      ausgewählte Führungskräfte von mit der 
      Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
      verbundenen Unternehmen auszugeben 
      ('*Aktienoptionsprogramm**2018*'). Die 
      Ermächtigung wird wirksam mit Eintragung des 
      nachfolgend unter lit. c) zu 
      beschließenden Bedingten Kapitals 2018 
      und der unter lit. d) zu beschließenden 
      Neufassung von § 4 Abs. 5 der Satzung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft. 
 
      Die Eckpunkte für die Ausgabe der Bezugsrechte 
      unter dem Aktienoptionsprogramm 2018 werden 
      wie folgt festgelegt: 
 
      (1) _Kreis der Bezugsberechtigten und 
          Aufteilung der Bezugsrechte_ 
 
          Bezugsrechte dürfen ausschließlich 
          ausgegeben werden an Mitglieder des 
          Vorstands und ausgewählte 
          Führungskräfte der Gesellschaft sowie 
          an Mitglieder der Geschäftsführung und 
          ausgewählte Führungskräfte von mit der 
          Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. 
          AktG verbundenen Unternehmen. 
 
          Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten 
          sowie der Umfang der ihnen jeweils zu 
          gewährenden Bezugsrechte werden durch 
          den Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - durch den Aufsichtsrat 
          festgelegt. 
 
          Das in einem Geschäftsjahr maximal 
          ausgebbare Gesamtvolumen der 
          Bezugsrechte verteilt sich auf die 
          berechtigten Personengruppen wie folgt: 
 
          * Mitglieder des Vorstands der 
            Gesellschaft erhalten höchstens 
            insgesamt bis zu 150.000 
            Bezugsrechte; 
          * Führungskräfte der Gesellschaft und 
            verbundener Unternehmen erhalten 
            höchstens insgesamt bis zu 200.000 
            Bezugsrechte; 
          * Mitglieder der Geschäftsführung 
            verbundener Unternehmen erhalten 
            höchstens insgesamt bis zu 50.000 
            Bezugsrechte. 
 
          Die Bezugsberechtigten erhalten stets 
          nur Bezugsrechte als Angehörige einer 
          Personengruppe; Doppelbezüge sind nicht 
          zulässig. 
 
          Die Bezugsberechtigten müssen zum 
          Zeitpunkt der Gewährung der 
          Bezugsrechte in einem fortdauernden und 
          ungekündigten Arbeits- oder 
          Dienstverhältnis mit der Gesellschaft 
          oder einem mit ihr verbundenen 
          Unternehmen stehen. Mitglieder des 
          Vorstands der Gesellschaft und 
          Mitglieder der Geschäftsführung 
          verbundener Unternehmen müssen als 
          solche bestellt sein und ein Widerruf 
          der Bestellung oder ein Rücktritt darf 
          nicht erfolgt sein. 
 
          Soweit gewährte Bezugsrechte aufgrund 
          (i) des Ausscheidens des 
          Bezugsberechtigten aus dem Arbeits- 
          oder Dienstverhältnis mit der 
          Gesellschaft oder einem verbundenen 
          Unternehmen, (ii) der Beendigung des 
          Amts als Vorstandsmitglied der 
          Gesellschaft oder als Mitglied der 
          Geschäftsführung eines verbundenen 
          Unternehmens, (iii) einer 
          unwiderruflichen Freistellung des 
          Bezugsberechtigten, (iv) des Ruhens des 
          Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses des 
          Bezugsberechtigten ohne 
          Entgeltfortzahlung, (v) des Eingreifens 
          einer Malus-Regelung oder der 
          Verfehlung individueller Leistungsziele 
          durch den Bezugsberechtigten oder (vi) 
          des Absinkens der Beteiligung der 
          Gesellschaft am betreffenden 
          verbundenen Unternehmen auf 50 % oder 
          weniger innerhalb des 
          Ermächtigungszeitraums verfallen, darf 
          eine entsprechende Anzahl von 
          Bezugsrechten an Bezugsberechtigte 
          derselben Personengruppe zusätzlich 
          ausgegeben werden. 
      (2) _Gewährung der Bezugsrechte 
          (Erwerbszeiträume) und Vesting_ 
 
          Die Gewährung der Bezugsrechte erfolgt 
          in jährlichen Tranchen jeweils am 
          fünfzehnten Kalendertag nach 
          Veröffentlichung des Jahresabschlusses. 
 
          Für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt die 
          Gewährung der Bezugsrechte am 
          fünfzehnten Kalendertag nach Abhalten 
          der Hauptversammlung. 
 
          Der Tag, an dem eine Gewährung von 
          Bezugsrechten erfolgt, wird nachfolgend 
          als der '*Ausgabetag*' bezeichnet. 
 
          Bezugsberechtigten, die erstmals einen 
          Arbeits- oder Dienstvertrag 
          (einschließlich Vorstands- bzw. 
          Geschäftsführeranstellungsvertrag) mit 
          der Gesellschaft oder einem verbundenen 
          Unternehmen abschließen, können 
          auch bei Abschluss des Arbeits- oder 
          Dienstvertrages Zusagen auf die spätere 
          Gewährung von Bezugsrechten zum 
          nächsten Ausgabetag gemacht werden. 
 
          Die gewährten Bezugsrechte werden in 
          Raten über den Zeitraum von vier Jahren 
          erdient und sind - vorbehaltlich der 
          weiteren Ausübungsvoraussetzungen 
          (nachfolgend Ziffer (4) bis (6)) - 
          gemäß dem folgenden Zeitplan 
          ausübbar ('*Vesting*'), wobei der 
          Zeitraum von sechs Monaten nach dem 
          Ausgabetag die '*Cliff Period*' ist: 
 
          * 1/48 der Bezugsrechte für jeden 
            vollen Monat ab dem Beginn des 
            Kalenderjahres, in das der 
            Ausgabetag fällt, bis zum Ablauf 
            der Cliff Period; 
          * 1/48 für jeden vollen Monat nach 
            Ablauf der Cliff Period. 
 
          Die Programmbedingungen können auch 
          vorsehen, dass Bruchteile von erdienten 
          Bezugsrechten nicht entschädigungslos 
          verfallen, sondern in die nächste 
          Vesting Periode vorgetragen werden oder 
          eine andere Form von Entschädigung, 
          auch in Geld, geleistet wird. 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat können 
          weitere Fälle bestimmen, in denen das 
          Vesting endet und bereits erdiente 
          und/oder noch nicht erdiente 
          Bezugsrechte entschädigungslos 
          verfallen. Hierzu gehören insbesondere 
          die unwiderrufliche Freistellung des 
          Bezugsberechtigten, das Ruhen des 
          Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses des 
          Bezugsberechtigten ohne 
          Entgeltfortzahlung oder Fälle des 
          Betriebs- oder Betriebsteilübergangs. 
      (3) _Inhalt der Bezugsrechte_ 
 
          Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug 
          einer auf den Inhaber lautenden 
          Stückaktie der Gesellschaft gegen 
          Zahlung des nachstehend unter Ziffer 
          (4) bestimmten Ausübungspreises. 
 
          Die Programmbedingungen können 
          vorsehen, dass die Gesellschaft zur 
          Bedienung der Bezugsrechte wahlweise 
          den Berechtigten statt neuer Aktien aus 
          bedingtem Kapital eigene Aktien 
          gewähren kann oder die Bezugsrechte 
          ganz oder teilweise durch Geldzahlung 
          erfüllen kann. Der Erwerb eigener 
          Aktien zur alternativen Erfüllung des 
          Bezugsrechts muss den gesetzlichen 
          Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung 
          zum Erwerb eigener Aktien ist durch 
          diesen Beschluss nicht erteilt. 
      (4) _Ausübungspreis_ 
 
          Der Ausübungspreis, zu dem eine 
          Stückaktie bei Ausübung eines 
          Bezugsrechts erworben werden kann, 
          entspricht 100 % des durchschnittlichen 
          Schlusskurses der Aktie der 
          Gesellschaft im Xetra-Handel (oder 
          einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
          an der Frankfurter Wertpapierbörse an 
          den fünf dem Ausgabetag vorangehenden 
          Börsenhandelstagen. 
      (5) _Erfolgsziel_ 
 
          Voraussetzung für die Ausübung von 
          Bezugsrechten ist das Erreichen des 
          nachfolgenden Erfolgsziels 
          'Ertrag/Profitabilität', das erreicht 
          ist, wenn entweder (i) die adjustierte 

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May 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

EBIT-Marge des windeln.de Konzerns des 
          letzten Jahres des Referenzzeitraums 
          mindestens um 8 %-Punkte gegenüber dem 
          ersten Jahr des Referenzzeitraums 
          gestiegen ist, oder (ii) das 
          adjustierte EBIT des letzten Jahres des 
          Referenzzeitraums den Break-Even (d.h. 
          mind. EUR 0) erreicht hat. Der 
          '*Referenzzeitraum' *sind die 
          Geschäftsjahre beginnend mit dem 
          Geschäftsjahr, das dem Jahr vorangeht, 
          in das der Ausgabetag fällt und endend 
          mit dem Geschäftsjahr, das dem Jahr 
          vorangeht, in dem die Wartezeit 
          abläuft. 
 
          (Beispiel: Wenn (unterstellt) 
          Ausgabetag der 10. April 2019 ist, muss 
          für das Erreichen des Erfolgsziels 
          'Ertrag/Profitabilität' entweder (i) 
          die adjustierte EBIT-Marge des 
          Geschäftsjahres 2022 gegenüber dem 
          Geschäftsjahr 2018 um mind. 8 % 
          gestiegen sein oder (ii) im letzten 
          Jahr des jeweiligen Referenzzeitraums 
          zumindest Break-Even erreicht worden 
          sein.) 
 
          Der windeln.de Konzern umfasst die 
          Gesellschaft und die zum jeweils 
          maßgeblichen Zeitpunkt in ihren 
          Konzernabschluss einbezogenen Tochter- 
          und Beteiligungsunternehmen. 
 
          Sollte das Erfolgsziel nicht bei Ablauf 
          der Wartezeit erreicht sein, verfallen 
          die jeweils ausgegebenen Bezugsrechte 
          vollständig und entschädigungslos. 
      (6) _Wartezeit für die erstmalige Ausübung, 
          Ausübungszeiträume und 
          Ausübungssperrfristen_ 
 
          Die Wartezeit für die erstmalige 
          Ausübung der Bezugsrechte beträgt vier 
          Jahre ab dem Ausgabetag des jeweiligen 
          Bezugsrechts. Nach Ablauf der Wartezeit 
          können sämtliche Bezugsrechte, wenn 
          diese erdient sind (Vesting) und das 
          entsprechende Erfolgsziel gemäß 
          Ziffer (5) erreicht ist, innerhalb der 
          Ausübungszeiträume und außerhalb 
          etwaiger Ausübungssperrfristen bis zu 
          einem Verfall der Bezugsrechte 
          (nachfolgend Ziffer (8)) ausgeübt 
          werden. 
 
          Die Bezugsrechte können jeweils 
          innerhalb von sechs Wochen nach der 
          Bekanntgabe der Ergebnisse des 
          jeweiligen Geschäftsjahres ausgeübt 
          werden (Ausübungszeitraum). 
 
          Im Übrigen sind die 
          Einschränkungen zu beachten, die aus 
          den allgemeinen Rechtsvorschriften, 
          insbesondere der 
          Marktmissbrauchsverordnung und dem 
          Wertpapierhandelsgesetz, folgen. 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat können 
          nach pflichtgemäßem Ermessen 
          Ausübungssperrfristen festlegen, um die 
          Gefahren von verbotenem Insiderhandel 
          zu vermindern. Im Falle der Festlegung 
          von Ausübungssperrfristen kann der 
          Vorstand und - bezüglich der Mitglieder 
          des Vorstands der Gesellschaft - der 
          Aufsichtsrat den Ausübungszeitraum 
          verlängern. 
      (7) _Anpassung bei Kapital- und anderen 
          Strukturmaßnahmen_ 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat sind 
          ermächtigt, die Bezugsberechtigten in 
          den folgenden Fällen wirtschaftlich 
          gleichzustellen: 
 
          * bei einer Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe 
            neuer Aktien; 
          * bei einer Verringerung der 
            Aktienzahl durch Zusammenlegung von 
            Aktien (Aktienzusammenlegung) oder 
            einer Erhöhung der Aktienzahl ohne 
            gleichzeitige Erhöhung des 
            Grundkapitals (Aktiensplitt); 
          * bei einer Kapitalherabsetzung durch 
            Einziehung von Aktien der 
            Gesellschaft oder 
          * bei mit den vorstehenden 
            vergleichbaren Kapital- oder 
            sonstigen Strukturmaßnahmen. 
 
          Die wirtschaftliche Gleichstellung soll 
          möglichst durch die Anpassung der Zahl 
          von Bezugsrechten erfolgen. Im Falle 
          einer Anpassung darf der Ausübungspreis 
          den geringsten Ausgabebetrag im Sinne 
          von § 9 Abs. 1 AktG nicht 
          unterschreiten. 
 
          Sofern eine Anpassung gemäß den 
          vorstehenden Regelungen die Ausgabe von 
          Bruchteilen von Aktien notwendig machen 
          würde, werden derartige Bruchteile bei 
          der Ausübung des Bezugsrechts nicht 
          gewährt. Ein Barausgleich findet 
          ebenfalls nicht statt. 
      (8) _Keine Übertragbarkeit und Verfall 
          von Bezugsrechten_ 
 
          Die Bezugsrechte können nur im Erbfall 
          oder mit vorheriger schriftlicher 
          Zustimmung des Vorstands bzw. - soweit 
          Mitglieder des Vorstands betroffen sind 
          - des Aufsichtsrats übertragen werden. 
 
          Bezugsrechte können nur innerhalb von 
          26 Monaten nach Ablauf der Wartezeit 
          ('*Verfallszeitpunkt*') ausgeübt 
          werden. Bezugsrechte, die nicht 
          innerhalb der Ausübungszeiträume vor 
          dem Verfallszeitpunkt ausgeübt wurden, 
          verfallen entschädigungslos. 
      (9) _Regelung weiterer Einzelheiten_ 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands - der 
          Aufsichtsrat werden ermächtigt, die 
          weiteren Einzelheiten über die Ausgabe 
          von Aktien aus dem Bedingten Kapital 
          2018 (unten, Buchstabe c)) und die 
          weiteren Bedingungen des Long Term 
          Incentive Programm 2018-2020, 
          insbesondere die Programmbedingungen 
          für die berechtigten Personen, 
          festzulegen. 
 
          Zu den weiteren Einzelheiten gehören 
          insbesondere Bestimmungen über Steuern 
          und Kosten, das Verfahren für die 
          Zuteilung an die einzelnen Berechtigten 
          und die Ausübung der Bezugsrechte, 
          Regelungen bezüglich des Verfalls von 
          Bezugsrechten im Falle der Beendigung 
          des Vorstandsanstellungsverhältnisses 
          mit der Gesellschaft oder des 
          Anstellungs- oder Dienstverhältnisses 
          mit der Gesellschaft oder einem 
          verbundenen Unternehmen, des Betriebs 
          oder Betriebsteilübergangs, der 
          unwiderruflichen Freistellung oder des 
          Ruhens des Arbeits- oder 
          Dienstverhältnisses ohne 
          Entgeltfortzahlung, zur Möglichkeit der 
          Abfindung der erworbenen Bezugsrechte 
          im Falle eines Kontrollwechsels, zur 
          Zahlung eines jährlichen 
          Dividendenbonus, zur Begrenzung der 
          Haftung der Gesellschaft, die weiteren 
          Einzelheiten über die Anpassung des 
          Ausübungspreises und/oder des 
          Bezugsverhältnisses bei Kapital- und 
          Strukturmaßnahmen zum Zwecke des 
          Verwässerungsschutzes und Regelungen, 
          die für außergewöhnliche 
          Entwicklungen eine 
          Begrenzungsmöglichkeit für Erträge aus 
          der Ausübung von Bezugsrechten 
          vorsehen, sowie weitere 
          Verfahrensregelungen. 
   c) *Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018* 
 
      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
      zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: Euro eine 
      Million zweihunderttausend) durch Ausgabe von 
      bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien bedingt erhöht 
      (*Bedingtes Kapital 2018*). 
 
      Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie gemäß dem 
      Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe 
      des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. 
      Juni 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder 
      werden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem 
      Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit 
      nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung 
      in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) 
      eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und 
      Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des 
      Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat 
      zuständig ist. 
 
      Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
      Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt 
      ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn 
      teil. 
   d) *Satzungsänderung* 
 
      § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: 
       Euro eine Million zweihunderttausend) 
       durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 
       neuen, auf den Inhaber lautenden 
       Stückaktien bedingt erhöht (*Bedingtes 
       Kapital 2018*). 
       Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
       insoweit durchgeführt, wie gemäß 
       dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach 
       Maßgabe des Beschlusses der 
       Hauptversammlung vom 25. Juni 2018 
       Bezugsrechte ausgegeben wurden oder 
       werden, die Inhaber der Bezugsrechte 
       von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch 
       machen und soweit nicht andere 
       Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in 

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May 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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