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DGAP-HV: EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EYEMAXX Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg ISIN DE000A0V9L94 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 27. Juni 2018, um 13.00 Uhr, in 
den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EYEMAXX Real Estate AG 
   zum 31. Oktober 2017 und des gebilligten Jahresabschlusses zum 31. 
   Oktober 2017 sowie der Lageberichte für die EYEMAXX Real Estate AG und 
   den EYEMAXX-Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats der EYEMAXX Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
 
   http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz 
   der EYEMAXX Real Estate AG, Auhof Straße 25, 63741 Aschaffenburg, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen 
   auch unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung entfallen somit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 31. 
   Oktober 2017 endenden Geschäftsjahres in Höhe von EUR 1.803.152,66 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,20 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 
      1.035.404,60 
   b) Vortrag des verbleibenden Gewinns auf 
      neue Rechnung: EUR 767.748,06 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 2. Juli 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis zum 31. 
   Oktober 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsratsmitglieds Andreas Karl 
   Autenrieth endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. 
   Juni 2018. Nachdem der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Franz Gulz aus 
   persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, hat das 
   Amtsgericht Aschaffenburg mit Beschlussfassung vom 30. Januar 2018 Herrn 
   Dr. Bertram Samonig zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
   Dieser ist so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel 
   gemäß § 104 AktG durch eine ordentliche Wahl durch die 
   Hauptversammlung behoben ist. Deshalb soll Herr Dr. Bertram Samonig 
   durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt 
   werden. 
 
   Es sind daher Neuwahlen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der EYEMAXX Real Estate AG setzt sich nach §§ 95 Satz 
   1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 10 Abs. (1) 
   der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
   durch die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a. Herrn Andreas Karl Autenrieth, 
      Betriebswirt und selbstständig tätiger 
      Unternehmensberater, wohnhaft in 
      Stuttgart, und 
   b. Herrn Dr. Bertram Samonig, 
      Geschäftsführer (CEO) der EVENTUS trading 
      Ltd., selbstständig tätiger 
      Vermögensberater und Versicherungsmakler, 
      wohnhaft in Wien, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Oktober 2021 beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Andreas Karl Autenrieth ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremium gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
   Herr Dr. Bertram Samonig ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremium gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass keine persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Herren Autenrieth und Dr. Samonig zur 
   Gesellschaft, den Organen oder einem wesentlichen an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär bestehen. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, 
   dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, Herrn Andreas Karl 
   Autenrieth zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen im 
   Internet unter 
 
   http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   zur Verfügung. 
6. *Beschlussfasssung über die Bestellung des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. November 2017 bis 
   zum 31. Oktober 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. 
   KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Niederlassung Bonn, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. November 2017 bis 
   zum 31. Oktober 2018 zu wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
   2018 mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende 
   Satzungsänderung und die Aufhebung des Genehmigtes Kapital 2017* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund der von der 
   Hauptversammlung vom 28. November 2017 unter Tagesordnungspunkt 1 
   beschlossenen und vollständig durchgeführten Kapitalerhöhung 
   zwischenzeitlich auf EUR 5.177.023,00 erhöht. Um in Bezug das genehmigte 
   Kapital der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche 
   Flexibilität zu gewährleisten, soll mit dem nachfolgenden 
   Beschlussvorschlag das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und ein neues 
   genehmigtes Kapital in Höhe von ca. 50 % des Grundkapitals geschaffen 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   1. Das durch die Hauptversammlung vom 28. 
      November 2017 unter Tagesordnungspunkt 2 
      beschlossene Genehmigte Kapital 2017 
      gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der 
      Gesellschaft, das derzeit noch in Höhe von 
      bis zu EUR 2.353.193,00 besteht, wird 
      hiermit, soweit noch nicht ausgenutzt, im 
      Hinblick auf die Schaffung des neuen 
      Genehmigten Kapital 2018 unter nachfolgenden 
      Absätzen mit Wirkung auf den Zeitpunkt der 
      Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals 
      2018 aufgehoben. 
   2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats das Grundkapital der 
      Gesellschaft bis zum 26. Juni 2023 einmalig 
      oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 
      2.588.511,00 gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 
      2.588.511 neuen, auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
      2018). Den Aktionären ist dabei 

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