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DGAP-News: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-16 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BAUER Aktiengesellschaft Schrobenhausen - ISIN DE 0005168108 - WKN 516810 - Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zu der am *Donnerstag, 28. Juni 2018, um 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft am Firmensitz der BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, Deutschland. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Der Jahresabschluss wurde am 10. April 2018 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG durch die Hauptversammlung kein Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1.713.100,00 EUR wird wie folgt verwandt: Ausschüttung an die 1.713.100,00 EUR Aktionäre von 0,10 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bei 17.131.000 dividendenberechtigten Stückaktien 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Satzungsänderungen, Vergütung des Aufsichtsrats* Neben zwei Anpassungen der Satzung an gesetzliche Änderungen in der Vergangenheit (Umbenennung des elektronischen Bundesanzeigers in Bundesanzeiger und Anpassung des gesetzlichen Verweises aufgrund Umstellung der Absätze in § 123 AktG) wird die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Die aktuelle Satzungsregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht für jedes Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, im Monat Dezember des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 18.000 EUR vor. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, dessen Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die Grundvergütung von 18.000 EUR erhöht sich um 10% je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, wobei die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss unberücksichtigt bleibt. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr mindestens zweimal getagt hat. Die derzeit gültige Satzung mit der vollständigen Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 13 ist im Internet unter www.bauer.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr 2012 angepasst. Um den erhöhten Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit sowie den Entwicklungen bei Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, sollen die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen erhöht und ein Sitzungsgeld eingeführt werden. Die Erhöhung soll mit Wirkung zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) § 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '1. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Anderweitige zwingende gesetzliche Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.' b) § 16 Abs. 2 S. 3 der Satzung wird durch folgenden Satz ersetzt: 'Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Anteilsbesitz im gesetzlich benannten Zeitpunkt (§ 123 Abs. 4 S. 2 AktG) beziehen und der in der Hauptversammlungseinladung näher bestimmten Stelle mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen.' c) § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: *'§ 13 Vergütung des Aufsichtsrats* 1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 25.000 EUR je Geschäftsjahr. 2. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, dessen Stellvertreter das 1,5-fache der Vergütung gemäß Abs. 1. 3. Je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält das jeweilige Mitglied einen Zuschlag von 10% der Vergütung nach Abs. 1. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr mindestens einmal (als Sitzung oder Telefonkonferenz) getagt hat. Ausgenommen von dieser Vergütungsregelung ist die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG. Soweit ein Mitglied des Ausschusses an mehr als zwei Sitzungen oder Telefonkonferenzen eines Ausschusses des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr teilgenommen hat, erhält das jeweilige Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR je Sitzung bzw. Telefonkonferenz. 4. Veränderungen im Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen werden bei der Vergütung mit Ausnahme des Sitzungsgeldes im Verhältnis der Amtsdauer berücksichtigt; dabei erfolgt eine Auf- oder Abrundung auf volle Monate nach kaufmännischer Regel. 5. Die Vergütung ist im Monat Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. 6. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.' d) Mit Wirksamkeit der Änderung von § 13 der Satzung bestimmt sich die Aufsichtsratsvergütung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018 nach der derzeit gültigen Satzungsregelung und für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 nach der unter lit c) vorgeschlagenen Satzungsregelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Jahresbeträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt werden und für den 10 %-Zuschlag sowie das Sitzungsgeld das gesamte Geschäftsjahr 2018 maßgeblich ist. Ab dem 1. Januar 2019 bestimmt sich die Vergütung des Aufsichtsrats nach der unter lit c) vorgeschlagenen Satzungsregelung. *II. Weitere Angaben zur Einberufung* *Grundkapital und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 73.001.420,45 EUR eingeteilt in 17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in
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May 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)