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DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2018 in Schrobenhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-16 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BAUER Aktiengesellschaft Schrobenhausen - ISIN DE 
0005168108 - WKN 516810 - 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zu der am *Donnerstag, 28. Juni 2018, 
um 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der BAUER 
Aktiengesellschaft am Firmensitz der BAUER 
Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 
Schrobenhausen, Deutschland. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und des 
   Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2017, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Jahresabschluss wurde am 10. April 2018 durch 
   den Aufsichtsrat festgestellt und der 
   Konzernabschluss gebilligt. Daher ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG durch die 
   Hauptversammlung kein Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1.713.100,00 
   EUR wird wie folgt verwandt: 
 
    Ausschüttung an die     1.713.100,00 EUR 
    Aktionäre von 0,10 EUR 
    Dividende je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie bei 
    17.131.000 
    dividendenberechtigten 
    Stückaktien 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
   am Main, Zweigniederlassung Stuttgart zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Satzungsänderungen, Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Neben zwei Anpassungen der Satzung an gesetzliche 
   Änderungen in der Vergangenheit (Umbenennung 
   des elektronischen Bundesanzeigers in 
   Bundesanzeiger und Anpassung des gesetzlichen 
   Verweises aufgrund Umstellung der Absätze in § 
   123 AktG) wird die Anpassung der Vergütung des 
   Aufsichtsrats vorgeschlagen. 
 
   Die aktuelle Satzungsregelung zur Vergütung des 
   Aufsichtsrats sieht für jedes 
   Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner 
   baren Auslagen und seiner ihm für die 
   Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last fallenden 
   Umsatzsteuer eine feste, im Monat Dezember des 
   Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 
   18.000 EUR vor. Der Vorsitzende erhält das 
   Doppelte, dessen Stellvertreter das 1,5-fache 
   dieser Vergütung. Die Grundvergütung von 18.000 
   EUR erhöht sich um 10% je Mitgliedschaft in einem 
   Ausschuss des Aufsichtsrats, wobei die 
   Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss 
   unberücksichtigt bleibt. Dies setzt voraus, dass 
   der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr 
   mindestens zweimal getagt hat. Die derzeit 
   gültige Satzung mit der vollständigen Regelung 
   zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 13 ist im 
   Internet unter 
 
   www.bauer.de 
 
   in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich und 
   wird auch während der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
 
   Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr 
   2012 angepasst. Um den erhöhten Anforderungen an 
   die Aufsichtsratstätigkeit sowie den 
   Entwicklungen bei Aufsichtsratsvergütungen 
   Rechnung zu tragen und weiterhin qualifizierte 
   Kandidaten für den Aufsichtsrat gewinnen zu 
   können, sollen die Vergütung für die Tätigkeit im 
   Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen erhöht und 
   ein Sitzungsgeld eingeführt werden. Die Erhöhung 
   soll mit Wirkung zum 1. Juli 2018 in Kraft 
   treten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '1. Die Bekanntmachungen der 
          Gesellschaft erfolgen im 
          Bundesanzeiger. Anderweitige 
          zwingende gesetzliche 
          Veröffentlichungspflichten bleiben 
          unberührt.' 
   b) § 16 Abs. 2 S. 3 der Satzung wird durch 
      folgenden Satz ersetzt: 
 
      'Der Nachweis muss in deutscher oder 
      englischer Sprache verfasst sein, sich auf 
      den Anteilsbesitz im gesetzlich benannten 
      Zeitpunkt (§ 123 Abs. 4 S. 2 AktG) beziehen 
      und der in der Hauptversammlungseinladung 
      näher bestimmten Stelle mindestens sechs 
      Tage vor dem Tag der Hauptversammlung 
      zugehen.' 
   c) § 13 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      *'§ 13 Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
      1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
         erhält eine feste Vergütung in Höhe 
         von 25.000 EUR je Geschäftsjahr. 
      2. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, 
         dessen Stellvertreter das 1,5-fache 
         der Vergütung gemäß Abs. 1. 
      3. Je Mitgliedschaft in einem Ausschuss 
         des Aufsichtsrats erhält das 
         jeweilige Mitglied einen Zuschlag von 
         10% der Vergütung nach Abs. 1. Dies 
         setzt voraus, dass der jeweilige 
         Ausschuss in dem Geschäftsjahr 
         mindestens einmal (als Sitzung oder 
         Telefonkonferenz) getagt hat. 
         Ausgenommen von dieser 
         Vergütungsregelung ist die 
         Mitgliedschaft im 
         Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 
         3 MitbestG. Soweit ein Mitglied des 
         Ausschusses an mehr als zwei 
         Sitzungen oder Telefonkonferenzen 
         eines Ausschusses des Aufsichtsrats 
         im Geschäftsjahr teilgenommen hat, 
         erhält das jeweilige Mitglied 
         zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe 
         von 500 EUR je Sitzung bzw. 
         Telefonkonferenz. 
      4. Veränderungen im Aufsichtsrat 
         und/oder seinen Ausschüssen werden 
         bei der Vergütung mit Ausnahme des 
         Sitzungsgeldes im Verhältnis der 
         Amtsdauer berücksichtigt; dabei 
         erfolgt eine Auf- oder Abrundung auf 
         volle Monate nach kaufmännischer 
         Regel. 
      5. Die Vergütung ist im Monat Dezember 
         des jeweiligen Geschäftsjahres zu 
         zahlen. 
      6. Die Gesellschaft erstattet den 
         Aufsichtsratsmitgliedern die durch 
         die Ausübung des Amts entstehenden 
         Auslagen einschließlich einer 
         etwaigen auf die Vergütung und den 
         Auslagenersatz entfallenden 
         Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann 
         zu Gunsten der 
         Aufsichtsratsmitglieder eine 
         Haftpflichtversicherung 
         abschließen, welche die 
         gesetzliche Haftpflicht aus der 
         Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.' 
   d) Mit Wirksamkeit der Änderung von § 13 
      der Satzung bestimmt sich die 
      Aufsichtsratsvergütung für die Zeit vom 1. 
      Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018 nach der 
      derzeit gültigen Satzungsregelung und für 
      die Zeit vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 
      2018 nach der unter lit c) vorgeschlagenen 
      Satzungsregelung, wobei die in diesen 
      beiden Regelungen vorgesehenen 
      Jahresbeträge jeweils im Verhältnis der 
      Zeit gekürzt werden und für den 10 
      %-Zuschlag sowie das Sitzungsgeld das 
      gesamte Geschäftsjahr 2018 maßgeblich 
      ist. Ab dem 1. Januar 2019 bestimmt sich 
      die Vergütung des Aufsichtsrats nach der 
      unter lit c) vorgeschlagenen 
      Satzungsregelung. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
73.001.420,45 EUR eingeteilt in 17.131.000 auf den 
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
(Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in 

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May 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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